Massenentlassungen: BAG schreibt strikte Reihenfolge vor
28.05.2026 - 15:09:57 | boerse-global.deDas Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt strengere Anforderungen an Arbeitgeber bei Umstrukturierungen und Massenentlassungen. Die aktuellen Urteile kommen in einer Zeit, in der der deutsche Arbeitsmarkt durch Industrieabbau und den Einzug künstlicher Intelligenz massiv unter Druck gerät.
Zwingende Reihenfolge bei Kündigungen
Das BAG hat die vorgeschriebene Abfolge bei Massenentlassungen präzisiert. In einem Urteil vom 1. April 2026 ging es um die Insolvenz einer Fluggesellschaft, bei der 348 Mitarbeiter entlassen wurden. Die Richter stellten klar: Arbeitgeber müssen zuerst den Betriebsrat anhören und erst danach die Massenentlassungsanzeige bei der Behörde einreichen.
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Wer diese Reihenfolge nicht einhält, riskiert, dass sämtliche Kündigungen unwirksam sind. Ein Problem, das angesichts plötzlicher Standortschließungen immer relevanter wird. Erst im Mai 2026 schloss die C24 Bank ihre Mainzer Filiale ohne Vorwarnung. Ryanair kündigte Ende April an, den Berliner BER-Standort bis Herbst aufzugeben.
Kein Ausschluss von Annahmeverzugslohn
Das BAG schützt Beschäftigte zudem vor Vertragsklauseln, die Vergütungsansprüche in Rechtsstreitigkeiten ausschließen. Mit Urteil vom 28. Januar 2026 erklärten die Richter den vollständigen vertraglichen Ausschluss von Annahmeverzugslohn für unwirksam. Nach deutschem Recht muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen, wenn sich eine Kündigung als unwirksam herausstellt.
Selbst Rechtswahlklauseln, die etwa US-amerikanisches Recht auf ein deutsches Arbeitsverhältnis anwenden wollen, können diesen Schutz nicht umgehen. „Das wirtschaftliche Risiko einer unwirksamen Kündigung muss beim Arbeitgeber bleiben", betonten die Richter. Einzelne Vertragsbestandteile dürften zwar angepasst werden, der Kernschutz bleibe aber erhalten.
Führungskräfte unter Druck – Drei-Wochen-Frist beachten
Die Lage für Führungskräfte wird zunehmend prekär. 2025 stieg die Zahl arbeitsloser Manager um 14 Prozent auf 49.000 Betroffene. Berufsverbände melden eine Rekordzahl an Rechtsberatungen für Führungspersonal.
Zwar gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Üblich sind dennoch Zahlungen von etwa einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Entscheidend ist jedoch die Frist: Wer gegen eine Kündigung klagen will, hat dafür nur drei Wochen Zeit. Anwälte raten betroffenen Führungskräften, keine emotionale Reaktion zu zeigen und nichts unter Druck zu unterschreiben – ohne vorherige rechtliche Prüfung.
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Fast jedes dritte Arbeitsverhältnis scheitert
Die Verschärfung des Kündigungsschutzes fällt in eine Zeit massiver struktureller Veränderungen. Eine Studie von HR WORKS aus April 2026 zeigt: Fast 30 Prozent aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland scheitern innerhalb von fünf Jahren. In 38 Prozent der Fälle sind betriebsbedingte Gründe die Ursache.
Der technologische Wandel beschleunigt diese Entwicklung. Der Anteil der Kündigungen, die auf künstliche Intelligenz zurückgehen, stieg von einem Prozent im Jahr 2021 auf acht Prozent im Jahr 2025. Eine Mercer-Umfrage unter 1.000 Vorstandsvorsitzenden von Anfang 2026 ergab: 99 Prozent der CEOs erwarten, dass sie innerhalb der nächsten zwei Jahre Mitarbeiter durch KI ersetzen werden.
300.000 Jobs in der Industrie bereits weg
Besonders hart trifft es die Industrie. Seit 2019 gingen in der Metall- und Elektroindustrie rund 300.000 Arbeitsplätze verloren. Branchenvertreter warnen: Weitere 300.000 Stellen könnten durch die schwache Konjunktur und internationale Konkurrenz wegfallen.
Ein Beispiel für die aktuelle Lage: Beim Zulieferer Mahle im niederbayerischen Neustadt an der Donau läuft seit dem 27. Mai 2026 ein unbefristeter Streik. Grund ist eine geplante Werksschließung in der ersten Jahreshälfte 2027.
Bundeskanzler Merz hat für den 10. Juni 2026 ein Treffen mit den Sozialpartnern angesetzt. Thema: die wirtschaftliche Lage und die Zukunft der Industriearbeit in Deutschland.
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