Massenentlassungen, BAG

Massenentlassungen: BAG erklärt formale Fehler für unwirksam

21.06.2026 - 21:21:56 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht verschärft die Anforderungen an Massenentlassungen und stärkt den Kündigungsschutz in Elternzeit.

BAG-Urteile stärken Arbeitnehmerrechte bei Kündigungen
Massenentlassungen - Eine Gruppe von Menschen sitzt mit ernsten Gesichtern an einem Konferenztisch, umgeben von Dokumenten und einem Laptop. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht hat in den vergangenen Monaten mehrere Grundsatzurteile gefällt, die die Position von Arbeitnehmern deutlich stärken. Formale Fehler bei Massenentlassungen führen demnach zur dauerhaften Unwirksamkeit von Kündigungen.

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Zalando-Verhandlungen gescheitert

Am heutigen Sonntag platzten die Verhandlungen über einen Sozialplan für das Zalando-Logistikzentrum in Erfurt. Der Betriebsrat brach die Gespräche ab, das Verfahren geht nun vor die Einigungsstelle. Von der geplanten Schließung zum 30. September 2026 sind rund 2.000 Arbeitsplätze betroffen.

Strenge Vorgaben für Massenentlassungen

Das BAG entschied am 1. April 2026: Fehler bei der Anzeige einer Massenentlassung führen zur dauerhaften Unwirksamkeit der Kündigungen (Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22). Eine nachträgliche Heilung durch eine spätere Anzeige ist nicht möglich.

Die Richter orientierten sich an Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Oktober 2025. Die Schwellenwerte für die Anzeigepflicht bleiben differenziert: Sie greift ab 5 Entlassungen in Betrieben mit 21 bis 59 Mitarbeitern, ab 10 Prozent oder mehr als 25 Entlassungen bei 60 bis 499 Beschäftigten und ab 30 Entlassungen in Betrieben mit mindestens 500 Mitarbeitern.

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Mehr Schutz während der Elternzeit

Ein Urteil vom 18. Juni 2026 stärkt den vorwirkenden Kündigungsschutz (Az. 2 AZR 213/25). Der Schutz gilt für jeden einzelnen Abschnitt der Elternzeit separat – auch wenn ein Arbeitnehmer mehrere Abschnitte in einem Schreiben beantragt hat. Eine Kündigung ohne Zustimmung der obersten Landesbehörde ist in diesen Zeiträumen unwirksam.

Risiken bei der Zustellung von Kündigungen

Arbeitgeber stehen vor neuen Herausforderungen beim Nachweis des Kündigungszugangs. Das BAG stellte am 7. Mai 2026 fest: Ein Einwurf-Einschreiben beweist den tatsächlichen Zugang nicht mehr automatisch. Grund ist die fortschreitende Digitalisierung bei Postdienstleistern, bei der Scans die persönliche Unterschrift ersetzen.

Kann der Zugang nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Das löst Ansprüche auf Annahmeverzugslohn aus. Experten empfehlen Arbeitgebern die persönliche Übergabe unter Zeugen oder die Zustellung per Boten oder Gerichtsvollzieher.

Steuerliche Änderungen bei Abfindungen

Seit Anfang 2025 wird die Fünftelregelung zur steuerlichen Entlastung bei Abfindungen nicht mehr automatisch durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Betroffene müssen diese Erleichterung aktiv über ihre Einkommensteuererklärung beantragen. Da die Abfindung zunächst voll besteuert wird, kann eine Erstattung zwischen 12 und 18 Monate dauern.

Kündigung ohne Anschlussjob: Sperrzeit droht

Das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte am 19. Februar 2026 eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld für eine Arbeitnehmerin, die ohne konkrete Anschlussbeschäftigung selbst gekündigt hatte (Az. L 9 AL 65/25). Ein subjektives Empfinden von Perspektivlosigkeit reicht nicht als wichtiger Grund.

Stromio: Massenkündigungen unwirksam

Das Oberlandesgericht Hamm erklärte Massenkündigungen des Anbieters Stromio aus dem Jahr 2021 für unwirksam. Die Einstellung der Lieferungen trotz Preisgarantien werteten die Richter als Pflichtverletzung. Betroffenen Haushalten stehen Schadensersatzansprüche von durchschnittlich 350 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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