Corona-Masken, Jens Spahn

Masken-Streit um Spahn-Mails geht in Berufung: Händler fordert weiter Millionen vom Bund

Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 05:05 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im Streit um Corona-Maskenlieferungen legt ein Hamburger Händler Berufung ein. Der Fall um Mails des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn geht damit vor das Kölner Oberlandesgericht.

  • Matthias Timm freute sich zunächst über einen Anruf von Jens Spahn. Heute ist die Freude darüber etwas verflogen. (Archivfoto) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
    Matthias Timm freute sich zunächst über einen Anruf von Jens Spahn. Heute ist die Freude darüber etwas verflogen. (Archivfoto) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
  • Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken. (Archivbild) - Bild: Daniel Karmann/dpa
    Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken. (Archivbild) - Bild: Daniel Karmann/dpa
  • Pure-Fashion-Anwalt Dennis Geißler geht in Berufung. (Archivfoto) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
    Pure-Fashion-Anwalt Dennis Geißler geht in Berufung. (Archivfoto) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
  • Die 1. Zivilkammer des Kölner Landgerichts, in der Mitte der Vorsitzende Stefan Bellin, links von ihm der Richter Christian Meurs und rechts der Richter Michael Stiel. (Archivfoto) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
    Die 1. Zivilkammer des Kölner Landgerichts, in der Mitte der Vorsitzende Stefan Bellin, links von ihm der Richter Christian Meurs und rechts der Richter Michael Stiel. (Archivfoto) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
Matthias Timm freute sich zunächst über einen Anruf von Jens Spahn. Heute ist die Freude darüber etwas verflogen. (Archivfoto) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken. (Archivbild) - Bild: Daniel Karmann/dpa Pure-Fashion-Anwalt Dennis Geißler geht in Berufung. (Archivfoto) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa Die 1. Zivilkammer des Kölner Landgerichts, in der Mitte der Vorsitzende Stefan Bellin, links von ihm der Richter Christian Meurs und rechts der Richter Michael Stiel. (Archivfoto) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa

Im Streit um eine halbe Milliarde Euro wegen Corona-Maskenlieferungen hat ein Hamburger Textilhändler Berufung eingelegt.

Berufung nach Niederlage in Bonn

Matthias Timm von der Pure Fashion Agency hält Mails des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) aus dem März 2020 für einen verbindlichen Kaufvertrag und verlangt Bezahlung. Vor dem Bonner Landgericht war er damit in erster Instanz gescheitert, nun soll sich das Kölner Oberlandesgericht mit dem Fall befassen.

Nach Angaben seines Anwalts arbeite die Seite derzeit an der schriftlichen Begründung der Berufung. Das Bonner Gericht hatte die Mails nur als Interessenbekundung eingeordnet und außerdem mögliche Ansprüche als verjährt angesehen.

Streit um die Bedeutung der Mails

Der Kläger fordert die Vernehmung Spahns als Zeugen. Das Bonner Landgericht lehnte dies ab.

Nach Darstellung der Klägerseite sei mit den Mails ein Vertrag zustande gekommen; außerdem habe ein Mahnbescheid aus dem Jahr 2023 die Verjährung gehemmt.

Worum es finanziell geht

In der Klage geht es um 287 Millionen Euro, mit Zinsen summieren sich die Forderungen bis heute auf etwa eine halbe Milliarde Euro.

Gegenstand des Streits sind unter anderem FFP2-Masken, OP-Masken, Einweg-Handschuhe und Kittel, die in der Frühphase der Corona-Pandemie dringend benötigt wurden. Der Fall reiht sich in weitere Verfahren rund um Maskengeschäfte des Bundes ein, die aus der Krisenbeschaffung im Jahr 2020 und späteren Auseinandersetzungen über Lieferungen und Annahmen entstanden sind.

Berufung im Maskenstreit

Die Berufung hält den juristischen Streit um die Corona-Maskenbeschaffung aus dem Frühjahr 2020 am Leben. Im Kern geht es um die Frage, ob die E-Mails des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn als verbindliche Bestellung zu werten sind oder nur als politische und organisatorische Kommunikation in einer akuten Mangellage.

Dass der Fall nun vor das Kölner Oberlandesgericht zieht, verlagert die Auseinandersetzung in die nächste Instanz und verlängert zugleich die Unsicherheit über mögliche finanzielle Folgen für den Bund. Die streitige Summe liegt mit Zinsen inzwischen in einer Größenordnung, die den Fall über den Einzelfall hinaus relevant macht.

Bedeutung über den Prozess hinaus

Der Rechtsstreit verweist auf die Belastung öffentlicher Beschaffungsprozesse in der frühen Pandemiephase. Damals wurden Entscheidungen unter extremem Zeitdruck getroffen, während Masken und andere Schutzausrüstung knapp waren und der Staat schnell Material sichern wollte.

Für Leser ist der Fall auch deshalb bedeutsam, weil er zeigt, wie lange Folgen Krisenentscheidungen nachwirken können. Je nach Ausgang der Berufung könnte der Streit nicht nur für den Bund teuer werden, sondern auch Maßstäbe für die rechtliche Einordnung von Kommunikation in Ausnahmesituationen setzen.

Juristische Dimension

Die erste Instanz hatte die Mails nicht als Vertragsschluss gewertet und außerdem auf Verjährung abgestellt. Mit der Berufung bleibt offen, ob das Oberlandesgericht diese Sicht bestätigt oder die Argumentation des Klägers stärker gewichtet.

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