Maschinenverordnung: Cybersecurity-Pflicht ab Januar 2027
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 00:36 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Evakuierung, Brandschutz und Cybersecurity: Wer in der Logistik arbeitet, muss sich auf neue Vorschriften einstellen. Gleich mehrere Richtlinien, Urteile und Kooperationen setzen den Rahmen neu.
Neue Evakuierungsregeln ab Juli 2026
Seit Juli 2026 gilt die Richtlinie VDI 4062 Blatt 1. Sie definiert Grundlagen für die Evakuierung von Personen im Gefahrenfall neu. Im Fokus stehen Gefahrenanalyse, Evakuierungskonzepte und klare Zuständigkeiten. Besonders betont wird die barrierefreie Evakuierung – inklusive praktischer Übungen. Auch moderne Bedrohungsszenarien wie Stromausfälle oder Naturereignisse sind berücksichtigt.
Parallel dazu arbeitet der Gesamtverband der Versicherer (GDV) an strengeren Vorgaben für Lithium-Ionen-Akkus. Der Entwurf der Richtlinie VdS 6159 betrifft handgeführte Geräte und regelt Ladebereiche, Branderkennung und regelmäßige Akkuprüfungen. Stellungnahmen sind noch bis zum 31. August 2026 möglich.
Gericht stärkt Kompensationsmaßnahmen
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. Juli 2026 sorgt für Aufsehen. Ein Autohaus in Bad Vilbel hatte gegen ein Beschäftigungsverbot geklagt. Grund: Eine Galerie war nur über eine Spindeltreppe zugänglich – ein Verstoß gegen die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3).
Das Gericht entschied: Die Behörde muss wegen wirtschaftlicher Härte neu entscheiden. Die geschätzten Umbaukosten von 25.000 Euro seien unverhältnismäßig. Vor allem aber: Die Sicherheit war durch Glaswände, Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung bereits ausreichend gewährleistet.
Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsstätten bietet ein neuer Praxisleitfaden. Prof. Dr. Thomas Wilrich veröffentlichte ihn am 21. Juli 2026. Das Werk wertet 60 Gerichtsurteile aus und liefert Checklisten sowie Grafiken für Auditierung und Planung. Zielgruppe: Verantwortliche in Instandhaltung, Facility Management und Juristen.
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Cybersecurity wird Pflicht – ab Januar 2027
Die Digitalisierung im Lager schreitet voran. Beispiel: SSV-Kroschke erweiterte den Logistikstandort Wutha-Farnroda bereits im Mai 2025 mit einem automatisierten System und elf Robotern. Solche Anlagen müssen künftig auch Cybersecurity-Anforderungen erfüllen.
Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 wird ab dem 20. Januar 2027 verpflichtend. Experten des TÜV SÜD warnen: Risikobewertung und Cybersecurity bleiben zentrale Herausforderungen, da viele harmonisierte Normen noch überarbeitet werden müssen.
Ergänzend erschien am 21. Juli 2026 eine Fachpublikation von Dr.-Ing. Thorsten Neumann. Sie befasst sich gezielt mit der Cyber-Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Maschinenverordnung und dem Cyber Resilience Act.
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Kooperation gegen Spionage – und KI für die Unterweisung
Der VSW-Bundesverband und der BAK SiBe haben am 22. Juli 2026 eine strategische Kooperation geschlossen. Ziel: die Stärkung von Geheim- und Wirtschaftsschutz. Gemeinsame Fachveranstaltungen und Expertenrunden sollen die Resilienz gegen Spionage und Sabotage erhöhen.
Auch bei der Mitarbeiterunterweisung tut sich etwas. Die Software LENA plant für 2026 ein KI-basiertes Update für professionelle Anwender. Das System generiert automatisiert Quizfragen auf Basis eingepflegter Sicherheitsunterweisungen. Das soll die Wirksamkeit von Schulungen im Arbeitsschutz und Hygiene verbessern.
Bereits seit Ende 2025 und Anfang 2025 erhöhen regulatorische Vorgaben wie das NIS2-Umsetzungsgesetz und die DORA-Verordnung den Druck auf Unternehmen. Sie müssen Sicherheitsrisiken in Geschäftsprozessen systematisch identifizieren.
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