Mandatsgeheimnis, Gefahr

Mandatsgeheimnis in Gefahr: DAV kritisiert geplante Überwachung der Dienste

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 03:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundestag beriet den Entwurf erstmals; Verbände und Oppositionsparteien kritisieren mögliche Eingriffe in Datenschutz und Grundrechte.

Nachrichtendienstreform: Bundesregierung plant mehr Befugnisse für BND und BfV
Ein minimalistischer, moderner Flur in einem Behördengebäude mit Betonwänden und klaren architektonischen Linien. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts vorgelegt, um den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit erweiterten Kompetenzen auszustatten.

Ziel der Neuregelung ist es, die Handlungsfähigkeit der Dienste gegenüber Bedrohungen wie Sabotage und Hackerangriffen zu stärken. Der Bundestag hat die Pläne bereits in erster Lesung beraten und die Vorlage zur weiteren Bearbeitung an den Innenausschuss überwiesen.

Erweiterte operative Befugnisse für den BND

Der Reformvorschlag sieht für den Auslandsgeheimdienst BND deutlich ausgeweitete operative Möglichkeiten vor. Demnach soll die Behörde künftig aktiv gegen die IT-Infrastruktur staatlich gelenkter Hackergruppen vorgehen können, etwa durch die Zerstörung entsprechender Systeme. In einem Bericht wurde Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mit dem Beispiel angeführt, dass Server bei laufenden Cyberangriffen abgeschaltet werden könnten.

Darüber hinaus soll der BND Eingriffe in die Produktions- und Lieferketten von Rüstungsgütern vornehmen dürfen. Dies umfasst etwa IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren sowie die Manipulation von Warenlieferungen, um die Herstellung von Waffen, Drohnen oder Sprengstoff zu behindern.

Der Entwurf stellt jedoch klar, dass Tötungen und physischer Zwang gegen Personen weiterhin verboten bleiben und der BND keine polizeilichen Befugnisse erhalten soll.

Neue Überwachungsinstrumente für den Verfassungsschutz

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz soll neue Kompetenzen erhalten. Geplant ist, dass die Behörde unter engen Voraussetzungen heimlich Wohnungen oder Geschäftsräume betreten darf, um beispielsweise Spähsoftware auf IT-Systemen zu installieren. Zudem soll die Überwachung verschlüsselter Kommunikation ausgeweitet werden. Festnahmen und Vernehmungen bleiben dem BfV untersagt, um die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei zu wahren.

Ein weiterer Aspekt des Entwurfs betrifft den Einsatz von Informanten. In besonders gelagerten Ausnahmefällen und bei Vorliegen erheblicher Bestrebungen soll die Amtsleitung des BfV künftig den Einsatz von Vertrauenspersonen bereits ab einem Alter von 16 Jahren genehmigen können.

Technologische Aufrüstung und parlamentarische Kontrolle

Die Reform sieht den Einsatz moderner Technologien zur Datenanalyse vor. Hierzu zählen biometrische Verfahren zur Gesichts- und Stimmerkennung sowie KI-gestützte Analysen großer Datenbestände. Auch der Zugriff auf öffentliche und private Videoüberwachungen soll ermöglicht werden. Für die Speicherung von Inhaltsdaten ist eine Frist von bis zu sechs Monaten vorgesehen, während Verkehrsdaten bis zu zwölf Monate vorgehalten werden dürfen.

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Zur Überwachung dieser neuen Befugnisse plant die Bundesregierung, die Kontrollzuständigkeiten beim Unabhängigen Kontrollrat zu bündeln. Der Entwurf veranschlagt hierfür einmalige Kosten von rund 1,6 Millionen Euro sowie laufende jährliche Ausgaben in Höhe von etwa 6,65 Millionen Euro.

Kritik von Fachverbänden und Opposition

Gegen die Pläne regt sich Widerstand aus verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Lagern. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte, dass durch die Reform die vertrauliche Kommunikation zwischen Anwalt und Mandat gefährdet werde, da Daten auch ohne konkreten Tatverdacht gegen Juristen erfasst werden könnten.

Der Verein fordert einen absoluten Schutz dieser Daten und warnt vor einer Aufweichung der Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Ähnliche Bedenken äußerten der Hartmannbund mit Blick auf das Arztgeheimnis sowie Berichte über eine Schwächung des Schutzes journalistischer Quellen.

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Die Datenschutzkonferenz (DSK) warnte vor einer Aushöhlung der Grundrechte und wies auf die Gefahr von Fehlalarmen bei massenhaften Datenabgleichen hin. Zudem wurde die Wirksamkeit der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat angezweifelt.

In der politischen Debatte erklärten Vertreter der SPD, dass durch das Gesetz Schutzlücken geschlossen und die Kontrolle gestärkt würden. Während Konstantin von Notz von den Grünen die erweiterten BND-Befugnisse grundsätzlich befürwortete, warnten andere Stimmen seiner Fraktion vor möglichen Niederlagen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Fraktionen der AfD und der Linken lehnen den Entwurf in der vorliegenden Form ab und kritisieren die zunehmende Überwachung sowie eine Gefährdung des Trennungsgebots.

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