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Malta Air muss Betriebsrat zulassen: BAG-Urteil vom 13. Mai

26.05.2026 - 13:14:07 | boerse-global.de

Deutsche Gerichte stärken Mitbestimmungsrechte bei internationalen Firmen. Betriebsratswahlen sind auch bei ausländischer Zentrale möglich.

Malta Air muss Betriebsrat zulassen: BAG-Urteil vom 13. Mai - Foto: über boerse-global.de
Malta Air muss Betriebsrat zulassen: BAG-Urteil vom 13. Mai - Foto: über boerse-global.de

Das zeigen mehrere aktuelle Gerichtsentscheidungen.

BAG stärkt Betriebsratswahl bei ausländischen Töchtern

Der Bundesarbeitsgerichtshof (BAG) hat am 13. Mai 2026 ein wegweisendes Urteil gefällt: Die irische Fluggesellschaft Malta Air, eine Ryanair-Tochter, muss die Wahl eines Betriebsrats am Standort Berlin-Brandenburg zulassen. Kern des Streits: Dürfen Beschäftigte eines deutschen Stützpunkts einen Betriebsrat gründen, wenn die eigentliche Firmenzentrale im Ausland sitzt?

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Das Gericht entschied klar: Ja – sofern vor Ort Vorgesetzte mit Personalverantwortung tätig sind. Die physische Präsenz von Führungskräften auf deutschem Boden bleibt der entscheidende Faktor. Ausländische Konzerne können sich nicht einfach hinter ihrer ausländischen Konzernmutter verstecken, um das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu umgehen.

Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Ryanair kündigte an, den Standort BER zu schließen. Ein Paradebeispiel für den grundlegenden Konflikt zwischen internationalen Geschäftsmodellen und deutscher Mitbestimmungskultur.

Grenzen der Mitbestimmung bei App-basierten Diensten

Doch das BAG zog auch klare Grenzen – und zwar für die Gig-Economy. Bereits am 28. Januar 2026 (Az. 7 ABR 23/24) erklärte das Gericht Betriebsratswahlen in sogenannten „Remote Cities" für ungültig. In Liefergebieten ohne lokale Führungsstruktur gebe es schlicht keine „selbstständige Betriebseinheit" im Sinne des BetrVG.

Die Botschaft ist eindeutig: Künstliche Intelligenz und App-basierte Steuerung ersetzen keine institutionalisierte Managementstruktur. Anders sieht es in „HUB Cities" aus: Dort, wo Kurierkoordinaten oder ähnliche Aufsichtspersonen arbeiten, bleibt die Betriebsratswahl möglich. Für eine Betriebseinheit braucht es also den menschlichen Faktor – jemanden, der vor Ort echte Personalentscheidungen trifft.

Zalando einigt sich mit Betriebsrat in Erfurt

Die praktischen Folgen dieser Rechtsprechung zeigen sich aktuell im Logistiksektor. Am 24. Mai 2026 einigte sich der Online-Händler Zalando mit dem Betriebsrat seines Logistikzentrums in Erfurt – eine gerichtliche Anhörung wurde damit abgewendet.

Der Zeitplan steht: Bis zum 20. Juni 2026 müssen sich beide Seiten auf einen Interessenausgleich und einen Sozialplan verständigen. Scheitern die Verhandlungen, tritt am 23. Juni eine Einigungsstelle zusammen. Das Erfurter Zentrum soll im September 2026 schließen. Die Belegschaft schrumpfte bereits von rund 2.700 auf etwa 2.000 Mitarbeiter. Ein Lehrstück dafür, wie etablierte Betriebsräte bei großen Umstrukturierungen ihre Rechte nutzen.

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EuGH zählt Reisezeit als Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verschärfte die Rahmenbedingungen zusätzlich. Sein Urteil vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) stellt klar: Fahrten von einem Sammelpunkt zur Arbeitsstätte und zurück gelten als Arbeitszeit – für Fahrer ebenso wie für Beifahrer ohne festen Arbeitsort. Besonders betroffen sind die Bau-, Montage- und Pflegebranche. Für internationale Firmen mit mobilen Belegschaften in Deutschland steigt damit der bürokratische Aufwand erheblich.

Biontech im Fokus der Gewerkschaften

Bleibt die Frage: Was kommt als Nächstes? Die Gewerkschaft IG BCE beobachtet derzeit die Pläne von Biontech genau. Der Impfstoffhersteller will sich auf die Krebsforschung konzentrieren und mehrere Produktionsstandorte verkaufen – darunter Marburg und Idar-Oberstein, aber auch internationale Standorte wie Singapur.

Bis zu 1.860 Arbeitsplätze könnten betroffen sein. Der Verkauf soll bis Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die Rolle der Betriebsräte wird in den kommenden Monaten entscheidend sein. Die Botschaft der deutschen Justiz ist jedenfalls klar: Digitale Steuerung und ausländische Konzernzentralen hebeln die Mitbestimmung nicht aus. Entscheidend bleibt: Wer vor Ort das Sagen hat, muss sich auch vor Ort verantworten.

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