Malta Air muss Betriebsrat zulassen: BAG-Urteil vom 13. Mai
26.05.2026 - 13:14:07 | boerse-global.deDas zeigen mehrere aktuelle Gerichtsentscheidungen.
BAG stärkt Betriebsratswahl bei ausländischen Töchtern
Der Bundesarbeitsgerichtshof (BAG) hat am 13. Mai 2026 ein wegweisendes Urteil gefällt: Die irische Fluggesellschaft Malta Air, eine Ryanair-Tochter, muss die Wahl eines Betriebsrats am Standort Berlin-Brandenburg zulassen. Kern des Streits: Dürfen Beschäftigte eines deutschen Stützpunkts einen Betriebsrat gründen, wenn die eigentliche Firmenzentrale im Ausland sitzt?
Eine Betriebsratswahl scheitert in der Praxis oft an kleinen Formfehlern oder Unklarheiten im Ablauf. Dieser kostenlose Leitfaden führt Sie rechtssicher durch den gesamten Prozess – von der Kandidatensuche bis zur ersten Sitzung. Kostenlosen Fahrplan für die Betriebsratswahl 2026 sichern
Das Gericht entschied klar: Ja – sofern vor Ort Vorgesetzte mit Personalverantwortung tätig sind. Die physische Präsenz von Führungskräften auf deutschem Boden bleibt der entscheidende Faktor. Ausländische Konzerne können sich nicht einfach hinter ihrer ausländischen Konzernmutter verstecken, um das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu umgehen.
Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Ryanair kündigte an, den Standort BER zu schließen. Ein Paradebeispiel für den grundlegenden Konflikt zwischen internationalen Geschäftsmodellen und deutscher Mitbestimmungskultur.
Grenzen der Mitbestimmung bei App-basierten Diensten
Doch das BAG zog auch klare Grenzen – und zwar für die Gig-Economy. Bereits am 28. Januar 2026 (Az. 7 ABR 23/24) erklärte das Gericht Betriebsratswahlen in sogenannten „Remote Cities" für ungültig. In Liefergebieten ohne lokale Führungsstruktur gebe es schlicht keine „selbstständige Betriebseinheit" im Sinne des BetrVG.
Die Botschaft ist eindeutig: Künstliche Intelligenz und App-basierte Steuerung ersetzen keine institutionalisierte Managementstruktur. Anders sieht es in „HUB Cities" aus: Dort, wo Kurierkoordinaten oder ähnliche Aufsichtspersonen arbeiten, bleibt die Betriebsratswahl möglich. Für eine Betriebseinheit braucht es also den menschlichen Faktor – jemanden, der vor Ort echte Personalentscheidungen trifft.
Zalando einigt sich mit Betriebsrat in Erfurt
Die praktischen Folgen dieser Rechtsprechung zeigen sich aktuell im Logistiksektor. Am 24. Mai 2026 einigte sich der Online-Händler Zalando mit dem Betriebsrat seines Logistikzentrums in Erfurt – eine gerichtliche Anhörung wurde damit abgewendet.
Der Zeitplan steht: Bis zum 20. Juni 2026 müssen sich beide Seiten auf einen Interessenausgleich und einen Sozialplan verständigen. Scheitern die Verhandlungen, tritt am 23. Juni eine Einigungsstelle zusammen. Das Erfurter Zentrum soll im September 2026 schließen. Die Belegschaft schrumpfte bereits von rund 2.700 auf etwa 2.000 Mitarbeiter. Ein Lehrstück dafür, wie etablierte Betriebsräte bei großen Umstrukturierungen ihre Rechte nutzen.
Bei Standortschließungen und Kündigungswellen müssen Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte beim Sozialplan aktiv nutzen. Wie Sie ein rechtssicheres Punkteschema erstellen und faire Bedingungen für die Belegschaft verhandeln, erfahren Sie in diesem Gratis-Ratgeber. Kostenlosen Leitfaden für Sozialplan-Verhandlungen herunterladen
EuGH zählt Reisezeit als Arbeitszeit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verschärfte die Rahmenbedingungen zusätzlich. Sein Urteil vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) stellt klar: Fahrten von einem Sammelpunkt zur Arbeitsstätte und zurück gelten als Arbeitszeit – für Fahrer ebenso wie für Beifahrer ohne festen Arbeitsort. Besonders betroffen sind die Bau-, Montage- und Pflegebranche. Für internationale Firmen mit mobilen Belegschaften in Deutschland steigt damit der bürokratische Aufwand erheblich.
Biontech im Fokus der Gewerkschaften
Bleibt die Frage: Was kommt als Nächstes? Die Gewerkschaft IG BCE beobachtet derzeit die Pläne von Biontech genau. Der Impfstoffhersteller will sich auf die Krebsforschung konzentrieren und mehrere Produktionsstandorte verkaufen – darunter Marburg und Idar-Oberstein, aber auch internationale Standorte wie Singapur.
Bis zu 1.860 Arbeitsplätze könnten betroffen sein. Der Verkauf soll bis Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die Rolle der Betriebsräte wird in den kommenden Monaten entscheidend sein. Die Botschaft der deutschen Justiz ist jedenfalls klar: Digitale Steuerung und ausländische Konzernzentralen hebeln die Mitbestimmung nicht aus. Entscheidend bleibt: Wer vor Ort das Sagen hat, muss sich auch vor Ort verantworten.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
