Malerhandwerk: Tarifstreit beigelegt, nächste Lohnerhöhung kommt im Juni
24.05.2026 - 07:11:32 | boerse-global.de
Nach dem beinahe gescheiterten Tarifkonflikt von 2025 setzt die Branche nun die zweite Stufe eines mehrjährigen Lohnabschlusses um. Ab dem 1. Juni 2026 steigt der Ecklohn im Westen auf exakt 20 Euro pro Stunde – ein Meilenstein in einem angespannten Marktumfeld.
Steigende Tariflöhne und neue gesetzliche Nachweispflichten erhöhen den administrativen Druck auf Handwerksbetriebe massiv. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie dabei, Ihre Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten und teure Bußgelder von bis zu 2.000 € pro Verstoß konsequent zu vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen für Arbeitsverträge sichern
Der Tarifkonflikt von 2025: Beinahe der Bruch
Der aktuelle Lohnrahmen ist das Ergebnis eines hochgradig zerstrittenen Verhandlungszyklus, der im März 2025 eskalierte. Die Schlichtung zwischen der IG BAU und dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV Farbe) scheiterte offiziell. Die Gewerkschaft bezeichnete die Arbeitgeberangebote als unzureichend, während der Verband auf die existenziellen Risiken für kleine und mittlere Betriebe verwies.
Erst in einer finalen Spitzenrunde Mitte April 2025 kam die Einigung zustande. Der Vertrag, der je nach Segment 24 bis 32 Monate läuft, legte einen mehrstufigen Fahrplan für Lohnerhöhungen und die endgültige Angleichung der Ost- an die Westgehälter fest. Branchenkenner bewerteten die Krise von 2025 als Wendepunkt: Beide Seiten mussten einen langfristigen Stabilisierungsplan akzeptieren, um weitreichende Arbeitskämpfe in einer ohnehin volatilen Baukonjunktur zu vermeiden.
Die Juni-Erhöhung: Was sich konkret ändert
Ab dem 1. Juni 2026 steigt der Ecklohn in den westlichen Bundesländern (ohne Saarland) von 19,42 auf exakt 20,00 Euro pro Stunde. Das gab der BV Farbe am 13. Mai bekannt. Parallel dazu wird Anfang Juli 2026 der branchenspezifische Mindestlohn für Gesellen von 15,55 auf 16,13 Euro pro Stunde angehoben. Dieser Mindestlohn wurde vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt – er gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Verbandszugehörigkeit.
Neben den steigenden Lohnkosten rückt die Dokumentation der geleisteten Stunden immer stärker in den Fokus der Betriebsprüfer. Mit dieser kostenlosen Mustervorlage setzen Sie die gesetzliche Arbeitszeiterfassungspflicht in Ihrem Betrieb in wenigen Minuten rechtssicher um – ganz ohne teure Software-Abos. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Auch die Auszubildenden profitieren: Im August 2026 erhalten sie eine weitere Erhöhung ihrer Vergütung um monatlich 50 Euro. Bereits 2025 gab es einen ersten Schritt in dieser Höhe. Die Maßnahmen zielen darauf ab, das Handwerk im Kampf um Fachkräfte attraktiver zu machen – ein dringendes Anliegen angesichts des chronischen Arbeitskräftemangels.
Wirtschaftliche Lage: Zwischen Lohnkosten und Auftragsflaute
Trotz der vereinbarten Lohnerhöhungen warnen die Verbände vor wachsendem wirtschaftlichem Druck. Eine Konjunkturumfrage des BV Farbe vom 6. Mai, durchgeführt mit dem Forsa-Institut, zeichnet ein düsteres Bild. Von 800 befragten Betrieben bewerteten nur noch 30 Prozent ihre Umsatzentwicklung für 2026 positiv – im zweiten Halbjahr 2025 waren es noch 41 Prozent.
Die größten Belastungen: 74 Prozent der Betriebe klagen über schwache Nachfrage von Privatkunden. Hohe Zinsen und verhaltene Konsumlaune führen zu schrumpfenden Auftragsbüchern. Die durchschnittliche Auftragsvorlaufzeit stagniert bei rund elf Wochen – 2023 lag sie noch bei über 14 Wochen. Gleichzeitig nennen 73 Prozent der Unternehmen die steigenden Lohnkosten als Hauptsorge.
Der ifo-Geschäftsklimaindex für das Bauhauptgewerbe, veröffentlicht am 22. Mai, bestätigt den trend: Ein leichter Rückgang auf 84,9 Punkte zeigt, dass die Erholung der deutschen Bauwirtschaft weiterhin fragil bleibt.
Ausblick: Die volle Angleichung kommt 2027
Der Fahrplan sieht die vollständige strukturelle Normalisierung bis Anfang 2027 vor. Kernstück ist die Angleichung der Ost- an die Westgehälter. Nach Zwischenschritten im Januar und Juli 2026 soll der Ecklohn in den ostdeutschen Bundesländern am 1. Januar 2027 ebenfalls die 20-Euro-Marke erreichen. Damit würde das geografische Lohngefälle, das seit über drei Jahrzehnten besteht, endgültig verschwinden.
Parallel beobachtet die Branche die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns, der im Januar 2026 auf 13,90 Euro stieg. Der branchenspezifische „Mindestlohn 2“ für Fachkräfte liegt jedoch deutlich darüber – ein Signal, das Anreize für eine abgeschlossene Berufsausbildung schaffen soll.
Der aktuelle Tarifvertrag läuft Mitte 2027 aus. Bis dahin bleibt die Branche in einer Phase erzwungener Stabilität. Die unmittelbare Streikgefahr ist gebannt. Die eigentliche Herausforderung wird sein, ob die kleinen Malerbetriebe die Kostensteigerungen von Juni 2026 und Januar 2027 an eine verunsicherte Kundschaft weitergeben können – ohne ihre ohnehin schmalen Margen weiter zu gefährden.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
