Makler trotz Wegfall: 98% planen freiwillige Fortbildungen
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 12:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das zeigt eine aktuelle Branchenumfrage.
Freiwillig, aber fast alle machen mit
Das geplante Bürokratieentlastungsgesetz sieht den Wegfall der gesetzlichen Weiterbildungspflicht vor. Doch die Branche reagiert anders als erwartet: Rund 98 Prozent der Makler wollen sich weiterhin qualifizieren, ergab eine Untersuchung von Sprengnetter vom 14. Juli 2026.
Die Meinung zur geplanten Abschaffung ist geteilt. 49 Prozent der Befragten begrüßen die Streichung, 47 Prozent sehen sie kritisch. Unabhängig davon planen 96 Prozent konkrete fachlich-rechtliche Fortbildungen.
Recht bleibt das wichtigste Thema
Das mit Abstand gefragteste Themenfeld ist Recht: 88 Prozent der Teilnehmer nennen es als Priorität. Dahinter folgen Energie und Sanierung (63 Prozent) sowie Wertermittlung (51 Prozent). Die Branche stuft fundiertes Fachwissen offenbar als wettbewerbsrelevant ein – unabhängig von staatlichen Vorgaben.
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Neues Gesetz sorgt für Klärungsbedarf
Ein Treiber des Weiterbildungsbooms sind gesetzliche Neuerungen. Am 10. Juli 2026 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und beendet die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch.
Doch das GModG bringt neue Regeln: eine Staffelung für klimafreundliche Brennstoffe ab 2029, eine Grüngasquote ab 2028 und den Standard des Nullemissionsgebäudes ab 2030. Auch die Energieausweise werden verschärft – Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
KI und Leerstand: Neue Herausforderungen
Neben dem Recht treibt die Digitalisierung den Bedarf. Eine Studie von Deloitte und Docusign vom 13. Juli 2026 zeigt: KI-gestütztes Vertragsmanagement spart deutschen Unternehmen durchschnittlich 22 Stunden pro Prozess. 84 Prozent der Befragten nutzen KI bereits – die Durchlaufzeiten sinken um rund 35 Prozent.
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Gleichzeitig verändert sich der Markt. In München entsteht eine Umbauagentur, die 1,8 Millionen Quadratmeter Bürofläche in Wohnraum umwandeln soll. Ein Bundesprogramm fördert solche Umnutzungen seit dem 1. Juli 2026 finanziell.
Und auch das Steuerrecht bleibt tückisch: Ein Fachbeitrag vom 13. Juli 2026 warnte vor Risiken bei der Einordnung von Immobilien als Verwaltungsvermögen. Die restriktive Auslegung der Finanzverwaltung könne Verschonungsregelungen bei Unternehmensübertragungen einschränken – eine frühzeitige Nachfolgeplanung wird für Immobilienunternehmen damit unerlässlich.
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