Lohntransparenz: Österreich schickt Entwurf vor EU-Frist ab
07.06.2026 - 13:20:54 | boerse-global.de
Am Tag vor Ablauf der EU-Frist hat Arbeitsministerin Korinna Schumann ihren Gesetzesentwurf zur Lohntransparenz in die politische Koordinierung geschickt. Ziel ist es, den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied zu verringern. Der liegt in Österreich bei 17,6 Prozent und damit deutlich über dem EU-Schnitt von 11,1 Prozent.
Eine Einigung mit den Sozialpartnern war zuvor gescheitert. Jetzt geht der Entwurf seinen Weg durch die Instanzen.
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Neue Pflichten für Unternehmen
Der Entwurf sieht weitreichende Änderungen vor. Unternehmen mit 100 bis 249 Mitarbeitern müssen künftig alle drei Jahre Einkommensberichte vorlegen. Bei Betrieben ab 250 Beschäftigten gilt eine jährliche Berichtspflicht. Laut Momentum Institut wären davon rund zwei Prozent der österreichischen Unternehmen betroffen.
Arbeitnehmer erhalten ein individuelles Auskunftsrecht über die durchschnittlichen Gehälter im Betrieb. Stellenausschreibungen müssen künftig verpflichtend Gehaltsangaben enthalten. Geheimhaltungsklauseln sind verboten. Bewerber dürfen nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt gefragt werden.
Die Einhaltung soll durch Verwaltungsstrafen gesichert werden. Diese treten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft.
Scharfe Kritik von der Wirtschaft
Die Reaktionen auf den Entwurf fallen gemischt aus. Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer (WKÖ), äußerte grundsätzliches Unverständnis. Auch Georg Knill von der Industriellenvereinigung (IV) und Vertreter des ÖVP-Wirtschaftsbundes warnen vor einem Bürokratie-Anstieg. Die NEOS fordern Nachbesserungen.
Unterstützung kommt von Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund. Frauenministerin Holzleitner begrüßt den Schritt als notwendige Maßnahme. Die Grünen unterstützen den Inhalt grundsätzlich, kritisieren aber den späten Zeitpunkt der Vorlage.
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EU-weit hakt es bei der Umsetzung
Österreich ist mit dem Verzug nicht allein. Laut European Trade Union Confederation (ETUC) haben nur drei EU-Staaten die Richtlinie fristgerecht umgesetzt: die Slowakei, Italien und Litauen.
In Deutschland blockiert eine Uneinigkeit in der Koalition den Kabinettsbeschluss. Familienministerin Prien strebt offenbar sogar Nachverhandlungen auf EU-Ebene an. Ab dem 8. Juni 2026 müssen nationale Gerichte in säumigen Staaten bestehendes Recht bereits richtlinienkonform auslegen. Zudem drohen Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission.
Auch Frankreich und Griechenland haben erst kurz vor Fristablauf neue Entwürfe vorgelegt.
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