Lohntransparenz, Pflichten

Lohntransparenz: Neue Pflichten für Unternehmen ab 100 Mitarbeitern

08.06.2026 - 09:33:36 | boerse-global.de

Gewerkschaften fordern eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenpflicht. Neue EU-Regeln zur Lohntransparenz bringen zusätzliche Pflichten für Unternehmen.

Renten-Debatte: Pflicht zur Betriebsrente und neue EU-Lohntransparenz
Lohntransparenz - Zwei Hände, eine im Anzugärmel und eine in einem Freizeithemd, sind über einem verschwommenen Dokument verschränkt. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gewerkschaften fordern eine obligatorische arbeitgeberfinanzierte Zusatzvorsorge für alle Beschäftigten. Parallel legen Regierungsstellen erste Entwürfe zur Umsetzung europäischer Richtlinien für mehr Lohntransparenz vor.

Pflicht zur Betriebsrente?

DGB-Chefin Yasmin Fahimi macht Druck. Sie fordert eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge (bAV) für alle Beschäftigten – finanziert von den Arbeitgebern mit. Die Rechnung ist einfach: Rund 20 Millionen Erwerbstätige haben aktuell keine betriebliche Absicherung. Konkrete Eckpunkte will Fahimi Ende Juni vorlegen. Unterstützung kommt von CDA-Chef Dennis Radtke.

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Bundeskanzler Friedrich Merz stellt klar: Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule. Trotzdem bereitet die Politik weitere Reformen vor. Eine Rentenkommission soll ihre Empfehlungen am 29. Juni präsentieren. Einen Tag später beraten die Spitzen von Union und SPD über die künftige Ausrichtung.

Beamte in die Rentenkasse?

Ein weiterer Zankapfel: die mögliche Eingliederung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch verweist auf die großen Unterschiede. Die durchschnittliche Beamtenpension liegt bei 3.416 Euro im Monat. Die durchschnittliche Altersrente? Gerade einmal 1.154 Euro.

Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich langfristig für eine Einbeziehung der Beamten aus. Eine Expertenkommission soll bis zum 29. Juni Vorschläge liefern.

Ab Juli gibt es zudem eine kurzfristige Änderung: Minijobber können dann zurück in die Rentenversicherung. Experten rechnen für 2028 mit der ersten Beitragserhöhung seit 2007. Der Hintergrund ist ernüchternd: Fast jeder fünfte über 65-Jährige ist von Armut betroffen – sein Einkommen liegt unter 60 Prozent des Durchschnitts.

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Neue Pflichten für Unternehmen

Die österreichische Arbeitsministerin Korinna Schumann hat am 7. Juni einen Entwurf zur EU-Lohntransparenzrichtlinie vorgelegt. Die Folgen für Unternehmen sind weitreichend.

Ab 100 Mitarbeitern müssen Betriebe alle drei Jahre Einkommensberichte erstellen. Ab 250 Mitarbeitern sogar jährlich. Dazu kommt ein individuelles Auskunftsrecht: Jeder Beschäftigte kann künftig erfahren, wie hoch das Durchschnittsgehalt in seiner Position ist. In Stellenausschreibungen wird die Angabe des Einstiegsgehalts Pflicht.

Ziel ist eine Verringerung des Gender Pay Gap. Die Sanktionen in Form von Verwaltungsstrafen sollen in einem Jahr in Kraft treten.

Das Ende der klassischen Betriebsrente?

Das Bundesarbeitsgericht hat einen grundsätzlichen Anspruch auf einen zusätzlichen bAV-Zuschuss in einem konkreten Fall gekippt. Ein Signal, das viele Arbeitnehmer verunsichert.

In der privaten Vorsorge zeichnen sich ebenfalls Veränderungen ab. Das neue Altersvorsorge-Depot wird für 2027 erwartet, Marktforscher rechnen mit rund 4,5 Millionen Depots. Eine HDI-Studie zeigt: Bei den unter 35-Jährigen verliert die klassische bAV an Bedeutung.

Elementarschutz: Die große Lücke

Nicht nur bei der Rente gibt es Nachholbedarf. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) meldete am 6. Juni: 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland haben keinen Elementarschutz. Im Jahr 2025 verursachten Naturgefahren Schäden von 1,4 Milliarden Euro.

Der Verband schlägt das Modell „Elementar Re“ vor: Der Elementarschutz wird automatisch Teil der Versicherung – es sei denn, der Kunde lehnt aktiv ab. Eine einfache Lösung für ein drängendes Problem.

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