Lohntransparenz: Fünf EU-Staaten setzen Richtlinie bis 7. Juni um
27.05.2026 - 22:04:27 | boerse-global.deDie Frist rückt näher, doch die Umsetzung stockt: Nur fünf von 27 EU-Mitgliedsstaaten haben die Vorgaben der Pay-Transparency-Directive (2023/970) bis Ende Mai in nationales Recht gegossen. Während Italien und die Slowakei als Vorreiter gelten, kämpfen andere Länder mit politischen Blockaden oder kündigen Verzögerungen an. Besonders brisant ist die Lage in Österreich.
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Ultimatum in Wien
Am Montag platzte Arbeitsministerin Korinna Schumann der Kragen. Nach einem Treffen mit Vertretern der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes setzte sie den Sozialpartnern eine Frist: Bis zur kommenden Woche müssen sie einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen. Andernfalls werde das Ministerium einen eigenen Gesetzesentwurf durchdrücken. Ziel ist es, ein EU-Vertragsverletzungsverfahren und mögliche Strafzahlungen zu vermeiden.
Die Positionen liegen weit auseinander: Die Wirtschaftskammer kritisiert die neuen Regeln als zu bürokratisch. Die Arbeitnehmervertreter pochen dagegen auf individuelle Auskunftsrechte, um die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen endlich zu verringern.
Was sich für Arbeitnehmer ändert
Die Richtlinie greift tief in die Personalpraxis ein. Ab Juni 2026 dürfen Unternehmen Bewerber nicht mehr nach ihrem früheren Gehalt fragen. Stattdessen müssen sie in Stellenanzeigen oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch die Spanne des Einstiegsgehalts nennen.
Noch weiter gehen die neuen Auskunftsrechte für Beschäftigte: Jeder Arbeitnehmer kann künftig verlangen, zu erfahren, wie viel Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit verdienen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Geheimhaltungsklauseln im Arbeitsvertrag werden unwirksam. Wer sein Gehalt offenlegt, um das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchzusetzen, darf dafür nicht bestraft werden.
Ein entscheidender Punkt: Die Beweislast kehrt sich um. Verstößt ein Unternehmen gegen die Transparenzpflichten, muss es nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt – nicht der Arbeitnehmer.
Berichtspflichten und die Fünf-Prozent-Hürde
Die Pflichten staffeln sich nach Unternehmensgröße. Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen regelmäßig über ihre geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschiede berichten. Spanien hat bereits einen detaillierten Zeitplan vorgelegt: Unternehmen mit über 250 Beschäftigten müssen ab Juni 2027 jährlich berichten, Firmen mit 150 bis 249 Mitarbeitern ab 2028, kleinere ab 2031.
Der zentrale Mechanismus: die Fünf-Prozent-Schwelle. Liegt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen über fünf Prozent und lässt sich nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien erklären, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Prüfung durchführen. In vielen Ländern haben Unternehmen dann sechs Monate Zeit, die Ungleichheiten zu beseitigen. Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Sanktionen und Schadensersatzklagen.
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Verzögerungen in Nordeuropa
Mehrere Länder haben bereits offiziell eingeräumt, die Juni-Frist nicht zu schaffen. Finnland erwartet einen Regierungsentwurf erst Mitte Juni, die vollständige Umsetzung wohl im Herbst 2026 oder Frühjahr 2027. Auch Schweden und Estland haben Verzögerungen angekündigt.
Die Niederlande haben immerhin einen Schritt gemacht: Am 21. Mai legte der Sozialminister einen Gesetzesentwurf vor. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, der erste Berichtszyklus für Firmen mit über 150 Beschäftigten wäre dann im Juni 2028 fällig.
Der Hintergrund: 11 Prozent Lohnlücke
Die Richtlinie ist die Antwort auf hartnäckige Gehaltsunterschiede. Laut Eurostat-Daten von 2024 beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in der EU rund elf Prozent. Bei den Renteneinkommen klafft die Schere mit etwa 25 Prozent noch deutlich weiter.
Italien zählt zu den ersten großen Volkswirtschaften, die die Vorgaben integrieren. Ab Juni 2026 müssen dort Unternehmen Daten zu Durchschnittsgehältern nach Geschlecht offenlegen – ein Schritt, der sowohl Bestandsmitarbeitern als auch Bewerbern klare Vergleichswerte liefern soll.
Was auf Unternehmen zukommt
Für die vielen Mitgliedsstaaten, die die Frist verpassen, drohen Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission. Die Unternehmen sollten sich indes nicht auf Verzögerungen verlassen. Der Fokus wird in den kommenden Monaten auf internen Prüfungen liegen – um Lohnlücken über fünf Prozent zu identifizieren, bevor die Pflichtberichte starten.
Während die erste große Berichtswelle für Großunternehmen für 2027 erwartet wird, greifen die Verbote von Gehaltsfragen und die neuen Anforderungen an Stellenanzeigen sofort mit der nationalen Umsetzung. Die Zeit wird knapp – für die Politik ebenso wie für die Personalabteilungen.
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