Lohntransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist am 7. Juni 2026
05.06.2026 - 18:12:13 | boerse-global.de
Juni 2026 umsetzen. Das Bundesfamilienministerium räumte ein, dass weitere Abstimmungen nötig seien. Eine nationale Umsetzung wird nun erst für Anfang 2027 angestrebt. Die Richtlinie aus dem Jahr 2023 soll den Gender-Pay-Gap verkleinern – der lag in Deutschland 2025 bei 16 Prozent, bereinigt bei 6 Prozent.
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Ministerin fordert Nachverhandlungen in Brüssel
Bundesfamilienministerin Karin Prien hält die EU-Vorgaben für zu bürokratisch. Sie kündigte Gespräche mit europäischen Partnern an, um Änderungen bei der EU-Kommission zu erwirken. Deutschland sei zwar zur Umsetzung verpflichtet, man strebe aber eine weniger belastende Lösung für die Wirtschaft an.
In der Unionsfraktion wird die Kritik noch deutlicher. Die Abgeordneten Andreas Lenz und Anne König fordern eine komplette Aufhebung der Richtlinie. Ihre Begründung: Die Vorgaben seien nicht praxistauglich und böten keinen messbaren Mehrwert für die Gleichberechtigung. Die SPD wirft der Union dagegen vor, das Vorhaben aktiv zu blockieren.
Klagewelle droht – öffentlicher Dienst betroffen
Trotz der Verzögerung treten bestimmte Regelungen für den öffentlichen Dienst und staatliche Unternehmen bereits am 8. Juni direkt in Kraft. Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr warnt vor erheblichen juristischen Konsequenzen für die Privatwirtschaft. Da die Umsetzungsfrist verstreicht, steige das Risiko einer Klagewelle. Pfarr kritisiert, dass wirtschaftsnahe Kräfte in Beratungsgremien bürokratiearme Vorschläge blockiert hätten.
Die EU-Vorgaben sehen umfassende Auskunftspflichten für Arbeitgeber vor. Unternehmen müssen zudem alle drei Jahre über ihre Gehaltsstrukturen berichten. Ziel: Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts durch mehr Transparenz aufdecken und beseitigen.
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AGG-Reform bereits auf dem Weg
Unabhängig vom Streit um die Lohntransparenz hat das Bundeskabinett Anfang Mai Änderungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen. Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen soll von zwei auf vier Monate verlängert werden. Zudem wird der Schutz vor sexueller Belästigung auf den Wohnungsmarkt ausgeweitet. Eine unabhängige Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist ebenfalls geplant.
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