Lohntransparenz: Arbeitgeber dürfen Gehalt nicht mehr abfragen
08.06.2026 - 06:02:39 | boerse-global.de
Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Verdienst fragen. Stattdessen müssen sie vor dem ersten Gespräch die Gehaltsspanne für die ausgeschriebene Stelle nennen.
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz ist damit in Kraft – obwohl die Bundesregierung die Umsetzungsfrist am 7. Juni verpasst hat. Ziel der Reform: Der Gender-Pay-Gap soll endlich schrumpfen. In Deutschland liegt er bei 15,6 Prozent, deutlich über dem EU-Schnitt von 11,1 Prozent.
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Schluss mit dem Ankereffekt
Personalexpertin Melanie Trommer erklärt den Vorteil der neuen Regel: Der sogenannte Ankereffekt entfällt. Bisher orientierte sich das künftige Gehalt oft am vorigen Verdienst – und damit an alten Ungerechtigkeiten. Bewerber können nun selbstbewusster verhandeln. Müssen Arbeitgeber trotzdem unzulässige Fragen stellen, gilt: Bewerber müssen nicht wahrheitsgemäß antworten.
Familienministerin Karin Prien will die Umsetzung bürokratiearm gestalten. Umfassende Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Mitarbeitern greifen vorausstichlich erst ab Juni 2028.
KI erobert die Personalabteilungen
Doch nicht nur rechtlich ändert sich gerade viel. Auch technisch ist das Recruiting im Umbruch. Laut einer Umfrage von SD Worx investieren inzwischen 48 Prozent der HR-Manager in Künstliche Intelligenz – im Vorjahr waren es nur 38 Prozent. Besonders Mittelständler mit bis zu 2.499 Mitarbeitern treiben die Projekte voran.
Software-Riese SAP hat Anfang Juni seinen KI-Assistenten „Joule“ in die SuccessFactors-Suite integriert. Er soll die Informationssuche um bis zu 50 Prozent beschleunigen. Auch kleinere Anbieter wie DeViLink mischen mit: Ihre Plattform aggregiert Signale aus Git, Jira und HR-Daten und gibt Engineering-Managern datenbasierte Einblicke in ihre Teams.
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Strengere Regeln für KI am Arbeitsplatz
Am 2. August 2026 tritt der EU AI Act in Kraft – und die Anforderungen steigen massiv. Bereits seit Februar 2025 müssen alle Mitarbeiter mit KI-Kontakt über entsprechende Kompetenzen verfügen. Ab August drohen bei Verstößen gegen Transparenzpflichten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes. Bei schwerwiegenden Verstößen können es sogar 35 Millionen Euro sein.
Ein besonderes Risiko: die sogenannte Schatten-KI. Gemeint ist der unkontrollierte Einsatz von KI-Tools durch Mitarbeiter ohne offizielle Genehmigung. Dr. Volker Oshege rät Unternehmen zu schnellen internen Prüfprozessen statt pauschaler Verbote. So ließen sich KI-Modelle innerhalb von 24 Stunden für den internen Gebrauch freigeben. Die Geschäftsführung haftet persönlich, wenn die gesetzlich geforderte KI-Kompetenz fehlt.
Wenn Roboter die Arbeit übernehmen
Während KI im Recruiting für mehr Fairness sorgen soll, verändert die Automatisierung operative Bereiche radikal. Ein Beispiel: das Terminal NTB in Bremerhaven. Dort setzt man auf selbstfahrende Containertransporter. Bis zum Abschluss der Transformation im dritten Quartal 2026 fallen rund 500 Stellen weg.
Gleichzeitig entstehen völlig neue Berufsbilder. Das Unternehmen Anthropic sucht derzeit ein Team für „AI & Rule of Law“ – die Schnittstelle zwischen Künstlicher Intelligenz und Recht. Die Aufgabe: die Auswirkungen von KI auf demokratische Prozesse und Gerichte untersuchen. Die Gehälter? Bis zu 300.000 Euro. Ein klares Signal, wie wichtig juristische und politikwissenschaftliche Expertise in der KI-Entwicklung wird.
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