Lohnsteuerbescheinigung, BMF

Lohnsteuerbescheinigung 2027: BMF definiert neue Zeile 16c für Aktivrente

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BMF präzisiert die Vorgaben für die Lohnsteuerbescheinigung 2027. Arbeitgeber müssen die neue Zeile 16c für steuerfreien Arbeitslohn bei Aktivrenten beachten.

BMF veröffentlicht neue Lohnsteuerbescheinigung 2027: Aktivrente-Zeile eingeführt
Ein offizielles DIN-A4-Dokument auf einem Schreibtisch mit einem Füllfederhalter und einer Brille in natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die formalen Vorgaben für die Lohnsteuerbescheinigungen des übernächsten Jahres konkretisiert. Mit einer Bekanntmachung vom 13. August 2026 legte die Behörde das neue Muster für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2027 fest.

Die Veröffentlichung unter dem Aktenzeichen IV C 5 – S 2533/00123/008/012 dient als verbindliche Grundlage für Arbeitgeber und Softwarehersteller, um die rechtzeitige Umstellung der Abrechnungssysteme zu gewährleisten.

Formale Anforderungen an den Ausdruck

Das neu veröffentlichte Muster ist für den Einsatz im Kalenderjahr 2027 vorgesehen. Für die Erstellung der Bescheinigungen sieht das Bundesfinanzministerium den Ausdruck im Format DIN A4 vor. Damit wird der Standard für die schriftliche Bestätigung der elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Daten beibehalten.

Obwohl das BMF gewisse gestalterische Freiheiten einräumt, bleibt die Struktur des Dokuments streng reglementiert. Abweichungen vom offiziellen Muster sind zwar grundsätzlich möglich, jedoch unterliegen diese einer wesentlichen Einschränkung: Die Reihenfolge der einzelnen Zeilen muss zwingend beibehalten werden. Diese strikte Vorgabe soll sicherstellen, dass die Daten sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter sowie im Rahmen der automatisierten Verarbeitung zweifelsfrei zuzuordnen sind. Eine einheitliche Zeilenstruktur erleichtert zudem den Abgleich mit der Einkommensteuererklärung.

Neue Zeile für steuerfreien Arbeitslohn bei Aktivrenten

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Eine wesentliche inhaltliche Neuerung im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen betrifft die Erfassung spezifischer Rentenzahlungen im aktiven Arbeitsverhältnis. Im Muster für das Jahr 2027 wurde hierfür die Zeile 16c neu definiert. Diese Position ist explizit für den Ausweis von steuerfreiem Arbeitslohn für die sogenannte Aktivrente vorgesehen.

Die rechtliche Grundlage für diese Eintragung bildet § 3 Nr. 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Mit der Aufnahme dieser gesonderten Zeile trägt die Finanzverwaltung gesetzlichen Regelungen Rechnung, die steuerliche Anreize für Erwerbstätige im Rentenalter schaffen oder präzisieren.

Arbeitgeber müssen künftig bereits bei der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung darauf achten, diese Lohnbestandteile korrekt zu identifizieren und in der vorgesehenen Zeile 16c auszuweisen, damit die Steuerbefreiung im Veranlagungsverfahren wirksam berücksichtigt werden kann.

Bedeutung für die betriebliche Praxis

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Die frühzeitige Bekanntmachung des Musters für 2027 bietet Unternehmen und Dienstleistern in der Entgeltabrechnung die notwendige Planungssicherheit. Da die elektronische Lohnsteuerbescheinigung das zentrale Dokument für den Nachweis abgeführter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge darstellt, ist eine fehlerfreie Implementierung der neuen Vorgaben essenziell.

Softwarehäuser, die Programme für die Lohn- und Gehaltsabrechnung entwickeln, müssen die technischen Schnittstellen und Druckmasken nun an die aktualisierten Zeilenvorgaben anpassen. Insbesondere die korrekte Ansteuerung der neuen Zeile 16c für die Aktivrente erfordert eine entsprechende Konfiguration der Lohnarten in den Abrechnungssystemen.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie sicherstellen müssen, dass ihre genutzten Anwendungen zum Jahreswechsel 2026/2027 auf dem neuesten Stand sind, um den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht zu werden.

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