Lohnfortzahlung, Europa

Lohnfortzahlung in Europa: Niederlande zahlen bis zu 104 Wochen weiter

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Niederlande sichern 104 Wochen Lohnfortzahlung, während deutsche Regeln sechs Wochen vorsehen und belgische Unternehmer häufig krank weiterarbeiten.
Ein ruhiger, leerer Büroarbeitsplatz mit modernen Schreibtischen und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Aktuelle Medienberichte vergleichen die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit in Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Die Gegenüberstellung verdeutlicht erhebliche Differenzen hinsichtlich der Dauer, der finanziellen Absicherung sowie der Pflichtenverteilung zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungssystemen. Während manche Staaten Arbeitgeber über Monate hinweg in die Pflicht nehmen, setzen andere auf kürzere Fristen oder abweichende Absicherungsmodelle.

Niederlande mit europaweit weitreichendster Arbeitgeberpflicht

Im europäischen Vergleich weisen die Niederlande eine Sonderstellung auf. Dort zahlt der Arbeitgeber bei einer Erkrankung maximal 104 Wochen lang den Lohn weiter. Der gesetzlich vorgeschriebene Satz liegt bei mindestens 70 Prozent des Bruttoentgelts. Kein anderes Land in Europa bürdet die direkten Kosten eines Krankheitsausfalls über einen derart langen Zeitraum den Unternehmen auf.

Deutlich kürzer fallen die Zeiträume in anderen Ländern aus: In Belgien gilt für Arbeitgeber eine Lohnfortzahlungspflicht von 30 Tagen, während in Schweden eine Pflicht zur Entgeltfortzahlung von lediglich 14 Tagen besteht.

Vorgaben und Pflichten für Arbeitnehmer in Deutschland

In Deutschland beläuft sich die Pflicht zur Lohnfortzahlung auf sechs Wochen. Während dieser Zeit erhalten Beschäftigte 100 Prozent ihres Entgelts, was im Niveau mit den Regelungen in der Schweiz und Norwegen vergleichbar ist. Demnach verzeichnet der durchschnittliche deutsche Arbeitnehmer 19,5 Krankheitstage pro Jahr.

Anzeige

Wer sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Krankmeldungen und der Lohnfortzahlung befasst, sollte auch die korrekte Dokumentation der Arbeitszeit im Blick behalten. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben schnell und rechtssicher in Ihrem Betrieb umsetzen. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung

Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Pflichten gilt in Deutschland das Gebot der unverzüglichen Mitteilung: Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen, was in der Praxis zumeist am ersten Tag vor Beginn der regulären Arbeitszeit geschieht.

Sofern eine Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert, muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Viele Arbeitgeber vereinbaren vertraglich jedoch die Vorlage eines Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag.

Anzeige

Ob Krankheitsfall oder regulärer Betrieb – die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen ist das Fundament für jedes Unternehmen, um Bußgelder zu vermeiden. Sichern Sie sich 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen und passen Sie Ihre Verträge an das aktuelle Nachweisgesetz an. Rechtssichere Arbeitsvertrag-Muster kostenlos herunterladen

Für gesetzlich Versicherte übermittelt die Arztpraxis die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an die jeweilige Krankenkasse, von wo der Arbeitgeber diese digital abruft. Privatversicherte müssen Papierbelege weiterhin eigenständig an den Arbeitgeber sowie an die Versicherung weiterleiten.

Die konkrete medizinische Diagnose erfährt der Arbeitgeber nicht. Zudem bietet eine Krankschreibung keinen automatischen Schutz vor einer Kündigung, wenngleich Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit in der Regel weder arbeiten noch ihre Krankheitsgründe offenlegen müssen.

Hoher Präsentismus bei Unternehmern in Belgien

Ein Blick nach Belgien zeigt neben der 30-tägigen Fortzahlungspflicht für Arbeitnehmer auch spezifische Tendenzen bei Selbstständigen. Laut einer Umfrage von Xerius unter 2.282 belgischen Unternehmern im Jahr 2026 arbeiten 97 Prozent trotz Krankheit weiter – im Schnitt an 22 Tagen pro Jahr. Dabei verrichten 77 Prozent ihre Tätigkeit vom Betrieb aus, während 39 Prozent von zu Hause arbeiten.

Zu den gesundheitlichen Problemen, bei denen weitergearbeitet wird, zählen Erkältungen (82 Prozent), Rückenschmerzen (78 Prozent), Migräne oder Kopfschmerzen (76 Prozent), psychische Probleme (74 Prozent) sowie Magenbeschwerden (73 Prozent). Rund 67 Prozent arbeiten häufig unter Schmerzen.

Als zentrale Gründe für die Weiterarbeit nannten die Befragten Angst vor Einkommensverlust (63 Prozent), drohenden Arbeitsrückstand (58 Prozent), das Gefühl der eigenen Unentbehrlichkeit (47 Prozent), die Furcht vor Enttäuschung der Kunden (45 Prozent) sowie die Vermeidung einer Überlastung von Kollegen (17 Prozent).

Gleichzeitig greift die gesetzliche Absicherung bei Selbstständigen selten: Lediglich 19 Prozent der belgischen Unternehmer nutzten bisher jemals die gesetzliche Krankengeldversicherung, aufgeschlüsselt nach 21 Prozent in der Wallonie, 20 Prozent in Flandern und 17 Prozent in Brüssel.

Nutzer nahmen die Unterstützung durchschnittlich an unter sieben Tagen pro Jahr in Anspruch, die Hälfte von ihnen lediglich für zwei Tage. Rund die Hälfte der Unternehmer kennt den Anspruch darauf nicht, nur 16 Prozent ist die Höhe bekannt.

Die Brutto-Tagessätze dieser Versicherung liegen seit September 2026 zwischen 50,28 Euro für Alleinstehende und 82,64 Euro für Personen mit Familienlasten, wobei eine Auszahlung erst ab einer Erkrankungsdauer von mehr als einer Woche erfolgt.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70355939 |