Lohnfortzahlung: Arbeitgeber zahlen 85,6 Milliarden Euro im Krankheitsfall
Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 10:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am vergangenen Samstag hat Bundesarbeitsministerin Saskia Bas (SPD) die politische Einigung zur Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag öffentlich angezweifelt. Die Ministerin erklärte, der Regelung ursprünglich nur unter großem Vorbehalt zugestimmt zu haben.
Hintergrund ihrer Bedenken sei die Sorge, dass eine solche Verpflichtung bereits bei leichten Infekten zu einem verstärkten Aufsuchen von Arztpraxen führen könnte. Bas betonte, dass sie vor der Umsetzung dieser Maßnahme zunächst andere Reformvorhaben priorisieren wolle.
Politischer Dissens in der Koalitionsdebatte
Innerhalb der politischen Landschaft stoßen die Äußerungen der Arbeitsministerin auf geteilte Reaktionen. Während Bas eine Verschiebung der Attestpflicht anstrebt, beharrt die Union auf der Umsetzung des vereinbarten Vorhabens.
Der Unionspolitiker Biadacz verwies in diesem Zusammenhang auf ein vereinbartes Gesamtpaket, das nicht einseitig aufgebrochen werden dürfe. Sein Kollege Radtke übte deutliche Kritik an der Art der Debattenführung und bezeichnete den aktuellen Diskurs als fortwährende Unruhe, die die politische Arbeit belaste.
Parallel dazu gibt es fachliche Zweifel an der Wirksamkeit der geplanten Neuregelung. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln geht davon aus, dass eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Tag kaum signifikante Veränderungen bewirken wird. Experten des Instituts wiesen darauf hin, dass eine solche Anordnung rechtlich bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich sei, sofern Arbeitgeber dies im Einzelfall verlangen.
Lohnfortzahlung erreicht Rekordniveau von über 85 Milliarden Euro
Die Debatte wird durch aktuelle Zahlen zur wirtschaftlichen Belastung der Unternehmen verschärft. Eine Studie des IW Köln beziffert die Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für das Jahr 2025 auf eine Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg von rund 4 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2024, für das Kosten in Höhe von 81,2 Milliarden Euro ausgewiesen wurden.
Die Gesamtsumme für das Jahr 2025 setzt sich laut den Berechnungen aus 72,5 Milliarden Euro an Bruttoentgelten sowie 13,1 Milliarden Euro an Sozialbeiträgen zusammen. Seit dem Jahr 2020 sind diese Aufwendungen damit um insgesamt 21 Milliarden Euro gestiegen.
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Das IW nennt als wesentliche Faktoren für diese Entwicklung die gestiegenen Löhne, die gewachsene Zahl der Beschäftigten sowie einen generell hohen Krankenstand. Während die Lohnfortzahlung im Jahr 2010 noch rund 1 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung ausmachte, wird dieser Anteil im Jahr 2025 voraussichtlich auf etwa 2 Prozent ansteigen.
Ursachenforschung und strukturelle Herausforderungen
Bei der Analyse der Ausfalltage zeigt sich ein differenziertes Bild. Psychische Erkrankungen sind zwar für weniger als 5 Prozent der Krankheitsfälle verantwortlich, verursachen jedoch 13 Prozent der gesamten Ausfalltage.
Neben der Alterung der Belegschaften sieht das IW Köln auch in der Zunahme der Gesamtbeschäftigung einen Grund für die absolute Kostensteigerung. Der Krankenstand wird seit 2022 elektronisch erfasst, wobei die genauen Hintergründe für den Anstieg laut der Studie weiterhin unklar bleiben.
Im Gegensatz zu den Bedenken hinsichtlich der Attestpflicht sieht eine Untersuchung des ZEW keine negativen Auswirkungen durch die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Hier wurden bislang keine spezifischen Probleme identifiziert, die gegen eine Beibehaltung dieser Praxis sprechen würden.
Weitere Reformpläne des Arbeitsministeriums
Abseits der Diskussion um die Attestpflicht konkretisieren sich weitere Vorhaben des Bundesarbeitsministeriums. So ist für die sogenannte Rente mit 63 eine Übergangsfrist vorgesehen, die einen Zeitraum von rund fünf Jahren umfassen soll.
Zudem gibt es Bestrebungen, die Rahmenbedingungen für Minijobs von Studierenden stabil zu halten. Hier soll die monatliche Verdienstgrenze weiterhin bei 603 Euro liegen, um diese Beschäftigungsform für junge Menschen in der Ausbildung attraktiv zu gestalten.
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In der politischen Diskussion bleibt abzuwarten, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen letztlich in welcher Form umgesetzt werden. Experten raten Unternehmen, die rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Arbeitsrechts engmaschig zu verfolgen.
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