Lieferkettensorgfalt, Pflichten

Lieferkettensorgfalt: Neue Pflichten für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern

08.06.2026 - 12:36:03 | boerse-global.de

Das LkSG zwingt Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern zu umfassendem Risikomanagement und BAFA-Berichten. Besonders der Maschinenbau steht unter Druck.

Lieferkettengesetz: Neue Pflichten für Maschinenbau und Mittelstand
Lieferkettensorgfalt - Eine komplexe Produktionslinie für Industriemaschinen, die globale Lieferketten und digitale Datenflüsse darstellt. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Besonders im Maschinenbau und im Mittelstand rücken die Anforderungen in den Fokus – mit weitreichenden Folgen für die Geschäftsstrategie.

Wer betroffen ist und was gefordert wird

Das Gesetz gilt für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Sie müssen menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten identifizieren und vermeiden. Dazu gehören ein wirksames Risikomanagement und Beschwerdeverfahren.

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Ein zentraler Punkt: die regelmäßige Berichterstattung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unternehmen müssen darlegen, welche Risiken bestehen und wie sie ihnen begegnen. Branchenexperten sehen darin zunehmend einen strategischen Vorteil – besonders angesichts weiterer Regulierungen wie der EU-Dual-Use-Verordnung oder dem Cyber Resilience Act ab Ende 2027.

Warum der Maschinenbau besonders unter Druck steht

Im Maschinenbau wird die Umsetzung der Lieferkettenpflichten zur Überlebensfrage. Hinzu kommt die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die den Druck weiter erhöht.

Die Risiken bei Verstößen sind enorm: Neben rechtlichen Sanktionen drohen vor allem Lieferausfälle und Reputationsschäden. Viele Betriebe reagieren mit spezialisierten Beratungsleistungen für Risikomanagement und BAFA-Berichte.

Compliance wird zur Chefsache

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Das LkSG ist nur ein Teil einer ganzen Welle neuer Vorgaben. Parallel müssen Unternehmen die EU-Produkthaftungsrichtlinie und Cybersicherheitsauflagen umsetzen.

Die Zeiten, in denen Compliance eine Sache einzelner Abteilungen war, sind vorbei. Rechtliche Absicherung der Lieferkette und IT-Sicherheit werden zur Kernaufgabe der Geschäftsführung. Wer sich nicht vorbereitet, riskiert nicht nur die Marktfähigkeit, sondern auch die persönliche Haftung.

Während andere EU-Vorgaben wie die Entgelttransparenzrichtlinie in der nationalen Umsetzung stocken, bleibt der Druck beim LkSG unmittelbar bestehen. Für betroffene Unternehmen gibt es keine Schonfrist.

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