Lieferkettensorgfalt: Ministerium blockiert Kontrollen und Bußgelder
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 13:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein aktueller Medienbericht wirft Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor, die Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) systematisch zu behindern.
Laut Recherchen des Fernsehmagazins ZDF frontal werde die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben innerhalb des zuständigen Ressorts massiv eingeschränkt. Diese Vorwürfe wiegen schwer, da sie nicht nur die behördliche Praxis betreffen, sondern auch einen institutionellen Konflikt innerhalb der Bundesregierung offenlegen.
Im Zentrum der Kritik steht die Arbeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstellt ist. Wie aus dem Bericht hervorgeht, weist die für das Lieferkettengesetz zuständige Abteilung eine deutliche personelle Unterdeckung auf.
Von den ursprünglich 101 geplanten Stellen seien gegenwärtig lediglich 83 besetzt. Besonders kritisch bewerten Beobachter die personelle Ausstattung für die unmittelbare Überwachung der Unternehmen: Lediglich 38 Stellen seien explizit für Kontrollaufgaben vorgesehen.
Stillstand bei Prüfungen und Bußgeldern
Die operative Tätigkeit der Behörde scheint zudem durch politische Vorgaben massiv eingeschränkt worden zu sein. Demnach existiere eine ministerielle Weisung von Ende September 2025, in deren Folge keine neuen Bußgeldverfahren mehr eingeleitet worden seien.
Zudem führe das BAFA seit Beginn des Jahres 2026 keine eigenen Prüfungen mehr durch. Diese Entwicklung deutet auf einen Stillstand bei der aktiven Durchsetzung des Gesetzes hin, welches eigentlich sicherstellen soll, dass Unternehmen menschenrechtliche und ökologische Standards in ihren globalen Lieferketten einhalten.
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Der Bericht macht zudem einen tiefen Riss innerhalb der Bundesregierung deutlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wirft dem Wirtschaftsministerium demnach explizit vor, die Durchsetzung des Lieferkettengesetzes zu blockieren. Diese interne Konfrontation unterstreicht die gegensätzlichen Prioritäten der beteiligten Ressorts bei der Regulierung der globalen Wirtschaftstätigkeit deutscher Unternehmen.
Rechtliche Bedenken und verfassungsrechtliche Kritik
Rechtsexperten äußern sich besorgt über die geschilderten Vorgänge. Juristen sehen in der Blockadehaltung ein potenzielles Problem für die Rechtsstaatlichkeit, wenn gesetzliche Vorgaben durch ministerielle Anordnungen unterlaufen werden.
Einzelne Stimmen aus der Rechtswissenschaft bewerten das Vorgehen des Ministeriums laut dem Bericht sogar als verfassungswidrig, da ein vom Parlament beschlossenes, geltendes Gesetz durch Verwaltungshandeln faktisch außer Kraft gesetzt werde.
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Das Lieferkettengesetz steht bereits seit seiner Einführung im Fokus politischer Debatten. Während Wirtschaftsverbände regelmäßig vor bürokratischen Hürden und Wettbewerbsnachteilen warnen, mahnen zivilgesellschaftliche Organisationen und das Arbeitsministerium eine konsequente Umsetzung an.
Die nun bekannt gewordenen Vorwürfe der gezielten Behinderung durch das Wirtschaftsministerium dürften die politische Diskussion über die Integrität der deutschen Außenwirtschaftspolitik und die Verbindlichkeit von ESG-Standards (Environmental, Social, and Governance) weiter verschärfen. Ob das Vorgehen personelle oder parlamentische Konsequenzen nach sich zieht, bleibt abzuwarten.
