Lieferketten-Skandal: Regierung schwächte EU-Standards für Ölkonzerne
Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 22:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Aktuelle Recherchen der Frankfurter Rundschau und der Transparenzplattform FragDenStaat belasten das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundeskanzleramt schwer.
Den Berichten zufolge gab es geheime Absprachen zwischen Vertretern der fossilen Lobby und Regierungsstellen, mit dem Ziel, EU-Umwelt- und Menschenrechtsstandards in globalen Lieferketten systematisch zu schwächen. Von diesen Einflussnahmen profitierten demnach insbesondere Großkonzerne wie ExxonMobil, Dow und TotalEnergies.
Ein Zwei-Stufen-Plan zur Aufweichung von Standards
Die vorliegenden Belege dokumentieren ein koordiniertes Vorgehen, das als Zwei-Stufen-Plan bezeichnet wird. In einem ersten Schritt zielten die Maßnahmen darauf ab, die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD) bereits auf europäischer Ebene inhaltlich auszuhöhlen.
In einem zweiten Schritt sollte das bestehende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an diese abgeschwächten europäischen Vorgaben angepasst werden.
Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen dieser Absprachen bei den finanziellen Schwellenwerten für Unternehmen aus Drittstaaten. Die Umsatzschwelle, ab der die Richtlinie für diese Konzerne greift, wurde massiv angehoben.
Lag der ursprüngliche Entwurf noch bei einer Grenze von 450 Mio. Euro, wurde dieser Wert im Verlauf der Verhandlungen auf 1,5 Mrd. Euro gesteigert. Diese Anpassung führt dazu, dass eine erhebliche Anzahl international agierender Unternehmen von den Sorgfaltspflichten befreit bleibt.
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Wegfall von Haftung und Klimaschutzvorgaben
Neben den finanziellen Schwellenwerten wurden auch zentrale inhaltliche Pfeiler der Richtlinie gestrichen oder entschärft. Die Recherchen belegen, dass die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für Verstöße innerhalb ihrer Lieferketten aus dem Regelwerk entfernt wurde. Damit entfällt ein wesentliches Instrument, mit dem Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden Entschädigungen vor europäischen Gerichten hätten einfordern können.
Ebenso wurden die ursprünglich vorgesehenen verpflichtenden Klimapläne für Unternehmen getilgt. Diese hätten Konzerne dazu verpflichtet, ihre Geschäftsmodelle mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens in Einklang zu bringen. Durch den Wegfall dieser Anforderungen verlieren die Umweltstandards der Richtlinie nach Einschätzung von Beobachtern deutlich an regulatorischer Kraft.
Konflikte innerhalb der Bundesregierung
Die Enthüllungen werfen zudem ein kritisches Licht auf die interne Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS), das federführend für die Belange des Lieferkettengesetzes zuständig ist, wurde bei den Absprachen mit der fossilen Industrie offenbar bewusst übergangen. Den Berichten zufolge fand keine Beteiligung des Ministeriums an den entscheidenden Gesprächen statt.
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Stattdessen habe das Bundeskanzleramt eigenständig Anweisungen erteilt, ohne eine Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium zu suchen. Dieses Vorgehen deutet auf eine gezielte Umgehung der üblichen Ressortabstimmung hin, um die Interessen der Industrievertreter ohne internen Widerstand durchzusetzen.
Die Recherchen der Frankfurter Rundschau und von FragDenStaat stützen sich dabei auf Dokumente, welche die direkten Kontakte zwischen den fossilen Konzernen und den Regierungsstellen belegen sollen. Eine Stellungnahme der betroffenen Ministerien zu den Vorwürfen der mangelnden Transparenz und der einseitigen Einflussnahme steht im Raum.
