Lieferketten-Nachweise, EU-Regeln

Lieferketten-Nachweise: EU-Regeln greifen ab 30. Dezember 2026

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 07:45 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Unternehmen müssen Rohstoffherkünfte dokumentieren; Österreichs Meldeportal ist bereits online, während EU-Importe betroffener Waren 2024 rund 4,3 Prozent ausmachten.
Ein dichter, unberührter tropischer Regenwald mit üppigem Blätterdach, der die Bedeutung von Waldschutz und ökologischer Nachhaltigkeit unterstreicht. Illustration mit AI erstellt.

Ab dem 30. Dezember 2026 müssen große und mittlere Marktteilnehmer in der Europäischen Union lückenlos belegen, dass relevante Rohstoffe und daraus gefertigte Erzeugnisse nicht zur Waldzerstörung beigetragen haben. Die Vorgaben der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten erfassen sieben Kernrohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie deren Folgeprodukte.

Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, neben der Entwaldungsfreiheit auch die legale Produktion nach den Gesetzen des Herkunftslandes nachzuweisen. Dies erfordert eine umfassende Sorgfaltsdokumentation, die eine präzise Rückverfolgbarkeit bis zum tatsächlichen Produktionsort mittels Geodaten vorschreibt.

Gestaffelte Übergangsfristen und Sonderregeln für Holz

Für die Mehrheit der Kleinst- und Kleinoperatoren greift die Verordnung erst ab dem 30. Juni 2027. Ausgenommen von diesem Aufschub sind jedoch Betriebe, die bereits unter die frühere EU-Holzhandelsverordnung fielen.

Klein- und Kleinstunternehmen, die bestimmte Holzwaren wie Rundholz, Papierholz, Brennholz, Hackschnitzel, Holzpellets, Schnittholz, Furniere, Platten sowie ausgewählte Holzmöbel, Holzküchenutensilien und Papierprodukte in Verkehr bringen, müssen die Nachweise ebenfalls bereits ab dem 30. Dezember 2026 erbringen.

Den rechtlichen Rahmen setzte die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650, die am 26. Dezember 2025 in Kraft trat, nachdem sie am 23. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden war. Sie legte die Verschiebung der Anwendungsfristen für mittlere und große Marktteilnehmer sowie Händler auf Ende 2026 fest.

Gleichzeitig führte der Gesetzgeber die Kategorie nachgelagerter Marktteilnehmer ein, die keine vollständige eigene Sorgfaltserklärung abgeben müssen, jedoch Angaben zu Lieferanten, Kunden und Referenznummern für fünf Jahre aufbewahren müssen.

Zudem wurden Druckerzeugnisse aus dem Anwendungsbereich gestrichen. Mit einer im Juli 2026 erlassenen Delegierten Verordnung strich die EU-Kommission zudem Rinderhäute und Leder aus dem Geltungsbereich, während löslicher Kaffee und Palmöl-Derivate mit Wirkung ab dem 30. Dezember 2027 ergänzt wurden.

Anzeige

Die neuen Pflichten und Verbote der EU-Entwaldungsverordnung stellen viele Unternehmen vor große bürokratische Hürden. Dieser kostenlose Leitfaden inklusive Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihre Sorgfaltspflichten Schritt für Schritt rechtssicher zu erfüllen. EU-Entwaldungsverordnung: So bleiben Sie compliant

Vorbereitungen in Zollabwicklung und Verwaltung

Um die Kontrollen an den Außengrenzen ab dem 30. Dezember 2026 zu gewährleisten, hat die EU-Kommission spezifische Dokumentencodes für das Zolltarifsystem TARIC veröffentlicht. Diese Codes müssen künftig bei der Zollanmeldung angegeben werden und decken unter anderem vereinfachte Erklärungen von Kleinst- und Kleinprimärerzeugern, Re-Importe, Übergangswaren, Recyclingprodukte sowie Testmuster ab.

Auf nationaler Ebene starteten bereits erste digitale Infrastrukturen: In Österreich ging am 2. November 2026 das Meldeportal des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft online.

Dort müssen Erstinverkehrbringer von Holz ab dem 30. Dezember 2026 Identifikations- und Prüfnummern generieren, während für Rinder und Soja für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger die Frist bis zum 30. Juni 2027 gilt.

Anzeige

Experten warnen davor, dass die EU-Entwaldungsverordnung viele Betriebe unvorbereitet trifft und empfindliche Sanktionen drohen. Nutzen Sie diesen Gratis-Report, um potenzielle Risiken in Ihrer Lieferkette schnell zu erkennen und proaktiv zu vermeiden. Kostenlose Checkliste zur Entwaldungsverordnung herunterladen

Auch internationale Handelsplattformen wie Amazon wiesen Anbieter von Holzprodukten auf die strikten Nachweiserfordernisse hin, da ohne gültige Referenznummern der Ausschluss aus Programmen droht. Branchenverbände wie der europäische Zellstoff- und Papierverband Cepi unterstützen die Lieferkettenunternehmen parallel mit Leitfäden bei der praktischen Umsetzung.

Bedeutung für den europäischen Außenhandel

Die Tragweite der Regulierung spiegelt sich in Handelsdaten wider. Im Jahr 2024 machten die von der Entwaldungsverordnung erfassten Produktgruppen rund 4,3 Prozent aller EU-Importe aus. Den größten Anteil daran hielt Holz mit 35 Prozent, gefolgt von Kautschuk, Kakao, Kaffee und Soja mit jeweils rund 13 bis 14 Prozent.

Wichtigste Einzellieferanten waren Brasilien mit einem Anteil von 14,7 Prozent und China mit 14,4 Prozent der betroffenen EU-Einfuhren. Zugleich besteht bei bestimmten Rohstoffen eine erhebliche Abhängigkeit von einzelnen Herkunftsländern: So stammten knapp 50 Prozent der Soja-Importe aus Brasilien und rund 40 Prozent der Ölpalmen-Lieferungen aus Indonesien.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70454502 |