LichtBlick, Rentner

LichtBlick streicht 1.596-Euro-Forderung: Rentner erhält Geld zurück

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 11:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nach Prüfung der Abrechnungsdaten nahm LichtBlick die Nachforderung zurück und veranlasste die Erstattung eingezogener Abschläge.
Eine leere Dorfstraße mit Fachwerkhäusern in der Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Der Hamburger Energieversorger LichtBlick hat eine unberechtigte Nachzahlungsforderung in Höhe von 1.596,35 Euro gegen einen 79-jährigen Kunden aus Rheinland-Pfalz zurückgenommen.

Am 3. November 2026 stornierte das Unternehmen die strittige Forderung gegen den Rentner Walter Schwarz aus Dausenau und leitete zudem die Erstattung bereits eingezogener Abschlagszahlungen in die Wege. Zuvor hatte der Fall durch die Einschaltung lokaler Stellen und eine Medienanfrage an Dynamik gewonnen.

Wochenlanger Streit um angebliche Außenstände

Der Auseinandersetzung war ein mehrwöchiger Schriftwechsel vorausgegangen. Obwohl die Ortsbürgermeisterin von Dausenau, Michelle Wittler, bereits am 15. September 2026 schriftlich den Wohnsitz des 79-Jährigen seit dem 1. April 2023 bestätigt und eine rückwirkende Stornierung der Forderung verlangt hatte, hielt der Energieanbieter zunächst an den Vorwürfen fest.

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Am 23. Oktober 2026 spitzte sich die Situation für den betroffenen Verbraucher weiter zu. LichtBlick stellte eine letzte Mahnung über den Gesamtbetrag von 1.596,35 Euro zu. Darin drohte das Unternehmen unverhohlen mit der Übergabe des Falls an ein Inkassobüro, sollte die ausstehende Summe nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen werden.

Einlenken nach redaktioneller Nachfrage

Die Wende im Konflikt um die vermeintlichen Außenstände trat erst ein, nachdem sich die regionale Presse eingeschaltet hatte. Am 1. November 2026 richtete der BEN-Kurier eine offizielle Presseanfrage zu den Vorgängen rund um Walter Schwarz an LichtBlick.

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Daraufhin überprüfte der Stromversorger die Abrechnungsdaten und strich die Nachforderung zwei Tage später vollständig. Neben dem Verzicht auf den Betrag veranlasste der Energieversorger auch die Rückabwicklung der in der Zwischenzeit abgebuchten monatlichen Abschläge.

Wie das Online-Medium in einem Bericht vom 5. November 2026 ausführte, konnte die drohende Inkassomaßnahme gegen den Senior damit im letzten Moment abgewendet werden. Für den 79-Jährigen bedeutet die vollständige Korrektur der Unterlagen das Ende der monatelangen Auseinandersetzung über die fehlerhafte Abrechnung.

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