Leistungsmissbrauch, Fälle

Leistungsmissbrauch: 110.000 Fälle 2025 – Kabinett beschließt Aktionsplan

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 03:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung will Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung eindämmen. Geplant sind strengere Regeln, mehr Behördenaustausch und neue Kommunalbefugnisse.

Merz kündigt Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialleistungsmissbrauch an
Fassade eines sanierungsbedürftigen Wohngebäudes in einem städtischen Umfeld bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Nach Angaben von Bundeskanzler Merz wird die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch im September 2026 einen umfassenden Zehn-Punkte-Aktionsplan verabschieden.

Das Vorhaben, das federführend vom Sozialministerium unter Leitung von Ministerin Bas sowie dem Innenministerium unter Minister Dobrindt erarbeitet wurde, zielt auf die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch, Scheinarbeitsverhältnissen und der Ausbeutung von Arbeitnehmern in sogenannten Schrottimmobilien ab. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist bis Ende 2026 vorgesehen, sodass die neuen Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten könnten.

Verschärfte Bedingungen für den Leistungsbezug

Ein zentraler Aspekt des Aktionsplans betrifft den Zugang zu staatlichen Transferleistungen für Unionsbürger. Innenminister Dobrindt sieht vor, dass EU-Ausländer künftig erst nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen erhalten sollen. Ziel sei es, Anreize für eine Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme konsequent zu reduzieren.

Darüber hinaus soll die Auszahlung der Grundsicherung an Personen beendet werden, gegen die ein vollstreckbarer Haftbefehl vorliegt. Die Union fordert in diesem Kontext zudem, den Leistungsanspruch bereits dann zu entziehen, wenn sich per Haftbefehl gesuchte oder ausreisepflichtige Personen dem Zugriff der Behörden entziehen, noch bevor eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist.

Maßnahmen gegen ausbeuterische Wohnverhältnisse

Der Aktionsplan nimmt verstärkt die Problematik verwahrloster Immobilien in den Blick, die oft als Basis für organisierte Ausbeutung dienen. Kommunen sollen künftig erweiterte Befugnisse erhalten, um gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen.

Vorgesehen sind Instrumente wie Instandsetzungsgebote, ein erleichtertes Vorkaufsrecht sowie Nutzungsuntersagungen. Als letztes Mittel bei der Nichtbefolgung bestandskräftiger Gebote wird die Enteignung angeführt.

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Die Jobcenter werden dazu angehalten, die Übernahme von Unterkunftskosten bei unbewohnbaren Wohnungen oder Scheinadressen strenger zu prüfen. Die Praxis, unangemessene Mieten für Schrottimmobilien durch öffentliche Mittel zu finanzieren, soll unterbunden werden.

NRW-Bauministerin Scharrenbach verwies in diesem Zusammenhang auf das in Nordrhein-Westfalen bereits bestehende „Faires-Wohnen-Gesetz“, das unter anderem eine Treuhandverwaltung und ein Verbot ausbeuterischer Unterbringung vorsieht, und forderte eine entsprechende bundeseinheitliche Regelung.

Behördenkooperation und statistischer Hintergrund

Um Missbrauchsmuster schneller zu identifizieren, ist ein massiver Ausbau des Datenaustauschs zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz- und Sicherheitsbehörden geplant. Dabei sollen auch KI-gestützte Analysesysteme zum Einsatz kommen.

Zudem sieht der Plan eine Verschärfung der Arbeitgeberhaftung bei Schwarzarbeit und unvollständigen Anmeldungen vor, um die Hintermänner organisierter Ausbeutungsstrukturen stärker in die Verantwortung zu nehmen.

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Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird durch aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit unterstrichen. Im Jahr 2025 wurden rund 110.000 Fälle von Leistungsmissbrauch festgestellt oder zur Anzeige gebracht, was einem Anstieg von 6,8 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 entspricht.

Während die Fälle von bandenmäßigem Missbrauch im Jahr 2025 mit 406 leicht unter dem Vorjahreswert von 421 lagen, bleibt die Dunkelziffer laut Experten unklar. Insbesondere das Ruhrgebiet gilt als Brennpunkt dieser Entwicklungen.

So leben beispielsweise in der Stadt Hagen etwa die Hälfte der rund 7.000 rumänischen und bulgarischen Zuwanderer von Sozialleistungen, was durch die EU-Freizügigkeit bereits bei Vorliegen eines Minijobs möglich ist.

Während der Landkreistag den Aktionsplan begrüßt, äußert die BAG Wohnungslosenhilfe Bedenken. Die Organisation warnt davor, dass die geplanten Verschärfungen die prekäre Lage wohnungsloser EU-Bürger weiter verschlechtern könnten.

Die Unionsfraktion im Bundestag signalisierte grundsätzliche Zustimmung, mahnte jedoch an, insbesondere kriminelle Strukturen und ausbeuterische Vermieter ins Visier zu nehmen, ohne einen Generalverdacht gegen Migranten zu schüren.

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