Lehrlingsrecht, Vier-Tage-Woche

Lehrlingsrecht: Vier-Tage-Woche bis 10 Stunden täglich geplant

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 12:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Wirtschaftskammer fordert längere tägliche Arbeitszeiten für Lehrlinge im Austausch gegen flexible Vier-Tage-Wochen. Gewerkschaften warnen vor höherem Unfallrisiko.

WKÖ-Präsident Wirth: Vier-Tage-Woche für minderjährige Azubis
Ein junger Auszubildender an einem modernen Arbeitsplatz in einer Werkstatt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Andreas Wirth, Präsident der burgenländischen Wirtschaftskammer, schlägt weitreichende Reformen des Lehrlingsrechts vor. Minderjährige Azubis sollen künftig eine Vier-Tage-Woche bekommen können – bei längeren täglichen Arbeitszeiten.

Flexiblere Arbeitszeiten statt starrer Regeln

Der Kammer-Chef will die gesetzlichen Rahmenbedingungen für minderjährige Lehrlinge an moderne Betriebsabläufe anpassen. Bisher liegt die täfliche Höchstarbeitszeit für diese Gruppe bei acht bis neun Stunden. Wirth schlägt vor, sie auf bis zu zehn Stunden zu erhöhen. Im Gegenzug wäre eine Vier-Tage-Woche möglich.

Doch damit nicht genug: Wirth fordert auch finanzielle Entschädigungen für Betriebe, wenn Lehrlinge direkt nach der Prüfung abgeworben werden. Zudem wünscht er sich Erleichterungen bei der Auflösung von Lehrverhältnissen – etwa wenn Azubis bei getrennt lebenden Elternteilen wohnen und das die Ausbildung erschwert.

Gewerkschaften schlagen Alarm

Der Widerstand lässt nicht lange auf sich warten. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen vor den Folgen längerer Arbeitstage. Ihr Argument: Nach zwölf Stunden Arbeit verdopple sich statistisch das Unfallrisiko.

Ein weiteres Problem sieht die NGG in der mangelnden Kinderbetreuung. In Kreisen wie Wesel oder dem Lahn-Dill-Kreis liege die Versorgungsquote mit Kitaplätzen für Unter-Dreijährige bei gerade mal 30 bis 32 Prozent. Der Bedarf werde dagegen auf über 50 Prozent geschätzt. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit auf bis zu 48 oder gar 73,5 Stunden pro Woche gefährdet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf massiv“, so die Gewerkschaft. Statt Arbeitszeitreformen fordert sie den Ausbau der Betreuungsangebote.

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Was für jugendliche Beschäftigte aktuell gilt

Die Diskussion fällt in eine Zeit, in der auch Ferienjobs und kurzfristige Beschäftigungen für Minderjährige neu bewertet werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung gelten besondere Schutzvorschriften. Der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde greift für sie nicht.

Konkret: 15- bis 17-Jährige dürfen maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Arbeitszeit liegt in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr – Ausnahmen gibt es für Gaststätten (bis 22 Uhr) oder Mehrschichtbetriebe (bis 23 Uhr) ab 16 Jahren. 13- bis 14-Jährige dürfen nur leichte Tätigkeiten ausüben, etwa in der Landwirtschaft, für maximal zwei bis drei Stunden täglich. Die DGB-Jugend fordert, den Mindestlohn künftig auch auf Minderjährige auszuweiten.

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Stabile Gründungsdynamik als Hintergrund

Die Forderungen nach flexibleren Regeln kommen nicht von ungefähr. Im ersten Halbjahr 2026 stieg die Zahl der Unternehmensneugründungen in Österreich um 4,5 Prozent auf 21.718 Einzelunternehmen. Der Großteil entfiel auf Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent) sowie Information und Consulting (23,4 Prozent).

Hauptmotive für die Selbstständigkeit: der Wunsch, eigener Chef zu sein und flexiblere Zeiteinteilung. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) verknüpft diese Zahlen mit Forderungen nach Bürokratieentlastung – etwa One-Stop-Shops für Gründer und Beteiligungsfreibeträge bis 100.000 Euro. Auch das Handwerk drängt auf Reformen: ZDH-Präsident Jörg Dittrich fordert ein Ende des Sonntagsbackverbots für Handwerksbäckereien, um Gleichstellung mit Tankstellen und Backshops zu erreichen.

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