Lehrkräfte-Zeiterfassung: GEW startet App gegen unbezahlte Mehrarbeit
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Berliner Bildungsverwaltung hat Mitte August die Notwendigkeit einer vollständigen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte bestritten. Damit reagierte die Behörde auf verstärkte Forderungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin, die zeitgleich eine eigene Initiative zur Dokumentation der Arbeitsstunden gestartet hat. Während die Gewerkschaft auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Zeiterfassung pocht, berufen sich die Bundesländer auf rechtliche Ausnahmeregelungen.
Digitale Dokumentation und gewerkschaftliche Forderungen
Am 18. August führte die GEW Berlin die App „LehrZeit!“ ein. Diese Anwendung soll es Lehrkräften ermöglichen, ihre tatsächliche Arbeitszeit eigenständig zu dokumentieren.
Die Gewerkschaft forderte zum Start des Schuljahres 2026/27 die Einführung einer systematischen Erfassung der Dienststunden durch das Land. In diesem Zusammenhang kritisierte die GEW, dass der Berliner Senat seiner gesetzlichen Verpflichtung in diesem Bereich bislang nicht nachkomme.
Um den politischen Druck zu erhöhen, kündigte die Organisation zudem die Prüfung einer Machbarkeitsanalyse für eine mögliche Volksgesetzgebung an. Ziel ist es, eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Dokumentation der Arbeitszeit auf Landesebene zu schaffen, da die bisherigen Verwaltungsstrukturen eine solche Erfassung ablehnen.
Rechtsstreit um EU-Ausnahmen und BAG-Urteile
Der Konflikt dreht sich maßgeblich um die Auslegung geltenden Rechts und internationaler Vorgaben. Die Bundesländer beriefen sich in aktuellen Stellungnahmen auf eine Ausnahme innerhalb der EU-Richtlinien, um die Einführung einer flächendeckenden Arbeitszeiterfassung für das pädagogische Personal zurückzuweisen. Sie argumentieren damit, dass die spezifischen Merkmale des Lehrberufs eine starre Erfassung erschweren würden.
Dem steht die Auffassung des Bundesarbeitsministeriums gegenüber. Das Ministerium verwies darauf, dass sich eine grundsätzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 ergebe.
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Berlin steht mit seiner ablehnenden Haltung im Länderkreis nicht allein, allerdings gibt es regionale Unterschiede in der Umsetzung: Bremen gilt derzeit als das einzige Bundesland, das bereits über ein funktionierendes digitales System zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte verfügt.
Hohe Belastung durch unbezahlte Mehrarbeit
Hintergrund der gewerkschaftlichen Initiative sind aktuelle Erhebungen zur Arbeitsbelastung im Schuldienst. Einer Studie der GEW zufolge leisten zwei Drittel der Berliner Lehrkräfte regelmäßig unbezahlte Mehrarbeit.
Im Durchschnitt belaufe sich diese zusätzliche Belastung auf 2,5 Überstunden pro Woche. Hochgerechnet auf das gesamte Bundesland ergebe dies ein Volumen von jährlich über 2 Millionen Arbeitsstunden, die ohne Vergütung oder Freizeitausgleich erbracht würden.
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Die Gewerkschaft sieht in der systematischen Erfassung ein Instrument, um die tatsächliche Belastung der Beschäftigten sichtbar zu machen und rechtlich abzusichern.
Ohne eine objektive Messung der Arbeitszeit bleibe ein erheblicher Teil der erbrachten Leistungen statistisch unsichtbar, was die Planung des Personalbedarfs erschwere und die Gesundheit der Lehrkräfte gefährde. Die Bildungsverwaltung sieht hingegen weiterhin keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für eine flächendeckende Umstellung der bestehenden Verwaltungspraxis.
