Wesel, Vorwurf

Lehrerin aus Wesel angeklagt: Vorwurf des Betrugs über 248.000 Euro

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Staatsanwaltschaft wirft der Pädagogin Bezüge von mehr als 248.000 Euro und gefälschte Tauchnachweise vor.
Ein leerer, sonnendurchfluteter Klassenraum mit einem alten hölzernen Schulpult in einer minimalistischen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 23. Oktober 2026 Anklage beim Landgericht Duisburg gegen eine 62-jährige Lehrerin des Berufskollegs Wesel erhoben. Der Pädagogin wird vorgeworfen, seit 2009 nicht mehr unterrichtet zu haben. Die Anklagepunkte lauten auf Betrug in elf besonders schweren Fällen sowie Urkundenfälschung in zwei Fällen.

Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs über mehrere Jahre

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Duisburg beschränkt sich die Anklage auf den Zeitraum ab März 2021, da davor liegende Taten juristisch als verjährt gelten. Dennoch soll die Angeschuldigte durch die fortlaufenden Krankschreibungen vom Dienstherrn Land Nordrhein-Westfalen Bezüge von insgesamt mehr als 248.000 Euro erhalten haben.

Die Ermittler werfen der 62-Jährigen gewerbsmäßigen Betrug vor. Im Falle einer Verurteilung droht bei besonders schwerem Betrug eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das Strafmaß für Urkundenfälschung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe.

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Zudem soll die Lehrerin, die als aktive Tauchsportlerin beschrieben wird, zwei Tauchtauglichkeitsbescheinigungen selbst verfasst haben. Als Ausstellerin fungierte laut Ermittlungsbehörden eine namentlich genannte, jedoch nicht existente Ärztin.

Durchsuchung nach Aktenprüfung und rechtliche Einordnung

Ins Rollen gebracht wurden die behördlichen Ermittlungen durch die Bezirksregierung, nachdem diese die Personalakte der Pädagogin erneut überprüft hatte. Im März dieses Jahres kam es im Zuge der Nachforschungen zu einer Wohnungsdurchsuchung.

Verdachtsmomente, wonach die Pädagogin während der Phase ihrer Krankschreibung einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit nachgegangen sein könnte, ließen sich laut Staatsanwaltschaft Duisburg nicht bestätigen.

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Die Beschuldigte selbst hat sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bislang nicht geäußert. Für sie gilt bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung. Ob es zu einem Hauptverfahren kommt, liegt nun beim Landgericht Duisburg, das über die Zulassung der eingereichten Anklageschrift entscheiden muss.

Gesetzliche Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit

Grundsätzlich gilt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dass Beschäftigte bis zu drei Kalendertage ohne ärztliche Bescheinigung der Arbeit fernbleiben dürfen, sofern der Arbeitgeber keine frühere Vorlage verlangt. Erst ab dem vierten Krankheitstag ist ein offizielles Attest verpflichtend vorgeschrieben.

Eine ordnungsgemäße Krankschreibung bedeutet juristisch zwar kein generelles Ausgeh- oder Reiseverbot, entbindet Arbeitnehmer jedoch von ihrer Hauptleistungspflicht zur Arbeitsleistung, solange die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich besteht. Das bewusste Vortäuschen von Krankheitssymptomen zur Erschleichung von Gehaltszahlungen gilt vor deutschen Gerichten regelmäßig als schwerer Arbeitszeitbetrug und kann neben fristlosen Kündigungen weitreichende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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