Legendäre Fender Stratocaster: Rechtsstreit mit Thomann entzündet Debatte um Gitarren-Nachbauten
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der US-Instrumentenbauer Fender geht im Streit um seine berühmte E-Gitarre Stratocaster juristisch gegen den Musikhändler Thomann vor und sorgt damit für Aufruhr in der Gitarrenwelt.
Fender verklagt Thomann wegen Harley-Benton-Modellen
Fender hat die im oberfränkischen Burgebrach ansässige Thomann GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt. Der Hersteller wirft Europas größtem Musikhändler vor, unter der Eigenmarke Harley Benton identische Kopien der Fender Stratocaster zu vertreiben. Thomann ist mit gut 1650 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 eine internationale Größe im Musikhandel.
Bereits im Juni kündigte Thomann seinerseits rechtliche Schritte gegen Fender an. Fender betont zugleich die Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Lösung und verweist darauf, man bevorzuge einen kooperativen Dialog, um Gitarrendesigns klar voneinander unterscheidbar zu machen.
Versäumnisurteil als Ausgangspunkt für breitere Ansprüche
Hintergrund des aktuellen Konflikts ist ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem März. In einem Verfahren gegen einen chinesischen Hersteller entschied das Gericht, der Korpus der Stratocaster sei ein urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst. Da das Unternehmen nicht erschien, erging ein Versäumnisurteil, das Fender nun als Grundlage für weitere Schritte nutzt.
Der Konzern erklärte daraufhin, die Entscheidung schaffe durchsetzbare Rechte gegen alle Gitarren mit der Stratocaster-Korpusform, die in Deutschland oder anderen EU-Ländern hergestellt, verkauft oder vertrieben werden. Nach Angaben des Fachmagazins "Guitarworld" erhielten zahlreiche Gitarrenhersteller in Europa und den USA Abmahnungen.
Empörung in der Musikszene über breite Abmahnwelle
Die breite Inanspruchnahme verschiedener Marktteilnehmer führte zu deutlicher Kritik in der Gitarrenszene. Dominic Wagner, Marketingchef bei Thomann, bemängelt, dass Fender ein deutsches Urteil nutze, um weltweit Ansprüche geltend zu machen, obwohl es nach seinem Verständnis nur in Deutschland Wirkung entfalte.
Auch im Fender-Mutterland USA sorgt das Vorgehen für Diskussionen. Firmenchef Ed Cole betont, dass das Geschäft in den Vereinigten Staaten nicht von der deutschen Entscheidung betroffen sei. Gleichwohl äußerten sich bekannte Musiker und Influencer deutlich kritisch; der Gitarrist und Produzent Rick Beato bezeichnete die Haltung des Unternehmens als toxisch, andere Youtuber distanzierten sich öffentlich von Fender.
Stratocaster als Vorlage für zahllose Gitarrennachbauten
Die Stratocaster ist seit 1954 auf dem Markt und gilt als eines der prägenden E-Gitarrenmodelle überhaupt. Konstrukteur Leo Fender entwickelte den Massivholzkorpus mit an die Körperform angepasster Kontur und drei Tonabnehmern, die eine große klangliche Bandbreite ermöglichen. Das Instrument kommt in Musikrichtungen von Country über Funk bis Heavy Metal zum Einsatz.
Über Jahrzehnte entstanden zahlreiche Nachbauten, teils sehr nahe am Original, teils mit eigenen Modifikationen. Auf der Thomann-Webseite sind derzeit über 1700 sogenannte ST-Modelle gelistet, von denen nur ein Bruchteil originale Fender-Strats sind. Berühmte Eigenkreationen wie die "Franken-Strat" des 2020 verstorbenen Gitarristen Eddie van Halen wurden aus Einzelteilen zusammengesetzt und prägten ihrerseits den Sound ganzer Generationen.
Unterschiedliche Schutzlage in den USA und Deutschland
In den USA war ein Versuch Fenders, die Korpusform der Stratocaster markenrechtlich schützen zu lassen, bereits 2009 gescheitert. Nach Darstellung von Thomann kam die zuständige Stelle damals zu dem Ergebnis, die Form sei aufgrund ihrer langjährigen und weit verbreiteten Nutzung generisch und gemeinfrei und könne daher keinen Markenschutz beanspruchen.
Das Düsseldorfer Gericht bewertete den Korpus hingegen als urheberrechtliches Werk, unter anderem weil er bei seiner Einführung als grundlegend neu angesehen wurde. Dass das Urteil als Versäumnisurteil erging, ändert nichts daran, dass das Gericht seine Entscheidung ausführlich begründete, allerdings ohne dass Argumente der Gegenseite vorgetragen wurden.
Hersteller reagieren mit Designänderungen
Das Vorgehen von Fender bleibt in der Branche nicht ohne Folgen. Der US-Hersteller LsL Instruments aus Los Angeles stellte nach einer Abmahnung im August sein neues Modell Saticoy 24 vor, das über einen leicht veränderten Korpus und 24 statt bislang 22 Bünde verfügt. Das Unternehmen sieht sich mit dieser Konstruktion rechtlich auf der sicheren Seite und geht davon aus, dass Fender Anbieter von 24-Bund-Gitarren bislang nicht ins Visier genommen hat.
Marketingchef Wagner von Thomann verweist darauf, dass die Grundform der Stratocaster über Jahrzehnte von zahlreichen Herstellern weiterentwickelt worden sei – darunter auch von Leo Fender selbst, der seine ursprüngliche Firma Mitte der 1960er Jahre verkaufte und danach für andere Unternehmen tätig war. Aus seiner Sicht widerspricht es der Geschichte des Instrumentenbaus, eine seit über 70 Jahren verwendete und veränderte Form nun nachträglich zu monopolisieren.
Fender als Anbieter der berühmtesten Strat-Kopie
Eine Besonderheit am Rande: Fender vertreibt selbst eine Variante der bekanntesten Stratocaster-Kopie. Eddie van Halen ging vor fast zwei Jahrzehnten eine Partnerschaft mit dem Instrumentenbauer ein, sodass der Konzern unter der Marke EVH Replika-Instrumente der von dem Gitarristen entwickelten "Franken-Strat" verkauft. Vor dem Hintergrund dieser Kooperation sorgt die aktuelle Schutzstrategie des Unternehmens für zusätzliche Diskussionen in der Szene.
Historischer Streit um eine Ikone der Popkultur
Der Konflikt zwischen Fender und Thomann berührt weit mehr als einen Spezialfall des Musikinstrumentenmarkts. Die Stratocaster steht seit den 1950er Jahren als Symbol für elektrische Gitarrenmusik und ist in zahllosen Aufnahmen, Live-Shows und Musikvideos präsent. Wenn ihre Korpusform nun als urheberrechtlich geschütztes Werk gelten soll, betrifft das nicht nur Hersteller, sondern auch Händler, Sammler und Musiker, die sich an die gewohnte Vielfalt von Nachbauten gewöhnt haben.
Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und Branchenpraxis
Juristisch prallt ein spätes Schutzbegehren des Originalherstellers auf eine jahrzehntelange Praxis, in der die Form faktisch zum industriellen Standard geworden ist. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf gegenüber einem chinesischen Hersteller schafft eine neue Ausgangslage, auf deren Basis Fender nun breiter gegen Nachbauten vorgeht. Aus Sicht vieler Marktteilnehmer trifft dies auf einen Bereich, in dem bislang vor allem Markenrechte, Logos und Details, nicht aber Grundformen im Mittelpunkt standen. Die Debatte um die Stratocaster könnte daher zu einem Präzedenzfall werden, wie weit Designschutz im Bereich klassischer Musikinstrumente reicht.
Konsequenzen für Handel, Preise und Innovation
Für Händler wie Thomann geht es um Sortimentstiefe und Preisklassen: Günstige Kopien haben vielen Einsteigern den Zugang zur E-Gitarre erleichtert. Sollte Fender mit seiner Strategie durchkommen, könnten sich Angebot und Preisstruktur spürbar verändern. Gleichzeitig reagieren Hersteller wie LsL Instruments bereits mit modifizierten Modellen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Das lässt erwarten, dass sich Designtrends bei E-Gitarren verschieben und die Frage nach der Abgrenzung zum klassischen Stratocaster-Korpus künftig noch stärker das Produktdesign bestimmt. Für Musiker in Europa bleibt damit offen, ob die vertraute Form langfristig frei verfügbar bleibt oder in weiten Teilen zu einem exklusiven Merkmal des Originalherstellers wird.
