Finanzen, Steuern

Legal Steuern sparen: Tipps zur Finanzoptimierung

18.03.2014 - 16:03:49

Wer einige Ratschläge beachtet, der hat die Möglichkeit, Steuerabgaben langfristig und zuverlässig zu reduzieren. Besonders Selbstständige können ihre Gewinne auf diese Weise maximieren. Das ganze geschieht natürlich auf völlig legalem Wege, indem Möglichkeiten und neue Gesetze von den Selbstständigen optimal ausgenutzt werden.

Abschreibungen und Sonderabschreibungen gezielt einsetzen

Seit dem Jahre 2013 sind alle selbstständigen Unternehmer dazu verpflichtet, eine sogenannte E-Bilanz abzugeben. Dabei handelt es sich um einen elektronischen Jahresabschlussbericht, der eine Prüfung durch die Behörden einfacher machen und das Maß an Transparenz erhöhen soll. Einen nicht unerheblichen Betrag kann es ausmachen, sofern der Unternehmer von der Möglichkeit Gebrauch macht, Abschreibungen auf mehrere Wirtschaftsjahre zu splitten und so in höherem Maße gewinnmindernd geltend zu machen. Für kleine und mittelständische Betriebe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen außerdem die zusätzliche Möglichkeit, den Gewinn durch Sonderabschreibungen zu mindern. Diese Sonderregelung sieht sogar einen längeren Zeitraum von bis zu 4 Jahren ab Investition vor.

Übertragen von stillen Reserven und Rückstellung für Maßnahmen der Instandsetzung

Der Gesetzgeber hat bestimmte Formen der Rücklage vorgesehen, um beim Ausscheiden oder bei Veräußerung von Gütern das Aufdecken der sogenannten stillen Reserven zu umgehen. Sehr häufig findet hier der Paragraph 6b des Einkommenssteuergesetzes Anwendung: Hier geht es um die sogenannte Reinvestitionsrücklage aufgrund von z.B. Diebstahl oder höherer Gewalt. Auch Maßnahmen der Instandsetzung und Modernisierung sollten nicht lange hinausgezögert werden und – sofern möglich – noch im alten Wirtschaftsjahr getätigt werden. Selbst wenn es hier mal zeitlich knapp wird, können z.B. Kosten für Material dennoch für das alte Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Wichtig für eine derartige Rückstellung für Maßnahmen der Instandsetzung ist, dass die Arbeiten innerhalb der ersten drei Monate des neuen Wirtschaftsjahres durchgeführt werden.

Weitere Tipps zur Finanzoptimierung

Auch für geringwertige Wirtschaftsgüter, die einen Wert von 410 Euro nicht überschreiten, gibt es Abschreibungspotenzial. Eine häufig genutzte Alternative, um auch noch geringwertigere Güter abschreiben zu können, sind die sogenannten Poolabschreibungen: Bei dieser Variante werden alle Güter, deren Kosten netto zwischen 150 Euro und 1000 Euro betragen, addiert und in einem jährlichen Sammelposten geltend gemacht. Dieser wird pro Wirtschaftsjahr um ein Fünftel aufgelöst.

Seit dem Jahre 2013 wird die private Nutzung von Elektrofahrzeugen, die betriebliche Funktionen erfüllen, steuerlich begünstigt. Dies bedeutet im Einzelnen: Der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges kann gemindert werden, und zwar um die Kosten der Batterie des Elektrofahrzeuges. Diese Regelung gilt nicht nur ausschließlich für Elektrofahrzeuge, sondern auch für Fahrzeuge, die über einen umweltfreundlichen Hybrid-Antrieb verfügen. Wichtig ist aber: Das Automobil mit alternativem Antriebskonzept muss über einen Steckdosenanschluss verfügen. Auch wer die Fahrtenbuchmethode anwendet, kann diese Art der Minderung für sich geltend machen. Eine weitere Möglichkeit, Gewinnminderung geltend zu machen, stellt der Investitionsabzugsbetrag dar. Wer plant, innerhalb der nächsten drei Jahre in abnutzbares Vermögen zu investieren, kann den Investitionsabzugsbetrag in der Höhe von insgesamt 40 Prozent der wahrscheinlich anfallenden Investitionskosten abziehen und somit gewinnmindernd geltend machen. Hier erteilt der Treuhand Anbieter in der Schweiz auf Nachfrage genauere Information. Last but noch least sollten Sie zusätzlich prüfen, ob und inwiefern sich der Wert von Gütern des gesamten Anlagevermögens nachhaltig auf unterhalb des Buchwertes gemindert hat.