Lauchhammer, Landkreis

Lauchhammer: Landkreis drängt nach Fassadenrissen auf vollständige Räumung

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 15:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Landkreis drängt auf die Räumung des Hauses; Insolvenz und fehlendes Gutachten lassen die Zukunft der Immobilie offen.
Ein mehrstöckiger Wohnblock mit deutlich sichtbaren Rissen in der Fassade bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Nach dem Auftreten schwerer Risse in der Fassade eines Wohnblocks in der Weinbergstraße in Lauchhammer bleibt das Gebäude auch nach zwei Wochen teilweise bewohnt. Während zwei Aufgänge der Immobilie bereits Anfang Oktober 2026 geräumt werden mussten, harren im verbliebenen Teil des Komplexes weiterhin Mieter aus. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz dringt nun auf eine vollständige Evakuierung und erhöht den behördlichen Druck.

Behörden erwägen Ordnungsverfügung gegen Eigentümer

Die untere Bauaufsicht des Landkreises empfahl angesichts der Schäden die zügige Räumung des noch bewohnten dritten Aufgangs sowie die Erstellung eines Standsicherheitsgutachtens. Sollte der Eigentümer den Empfehlungen nicht nachkommen, steht eine behördliche Ordnungsverfügung im Raum.

Die Bewohner der bereits Anfang Oktober 2026 evakuierten beiden Aufgänge dürfen ihre Räumlichkeiten weiterhin nicht betreten, sodass sie auch ihr persönliches Hab und Gut vorerst nicht herausholen können.

Anzeige

Wer sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Wohnimmobilien befasst, sollte auch die aktuellen gesetzlichen Anforderungen kennen. Dieser kostenlose Ratgeber fasst die wichtigsten neuen Regelungen für Eigentümer kompakt zusammen. 19 entscheidende WEG-Änderungen jetzt kostenlos nachlesen

Die Lage wird durch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eigentümerseite verkompliziert: Das zuständige Wohnungsunternehmen Lauchhammer befindet sich in einem Insolvenzverfahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter Andreas Kleinschmidt hat den betroffenen Mietern als Ausweichmöglichkeit andere Wohnungen im Stadtgebiet von Lauchhammer zugewiesen.

Wann ein umfassendes Gutachten zur Standsicherheit des Gebäudes vorliegt, ist derzeit unklar. Damit bleibt auch offen, ob das Bauwerk saniert werden kann oder abgerissen werden muss. Wie es mit der Immobilie weitergeht, ist nach Angaben der Behörden bislang nicht absehbar.

Anzeige

Von Sanierungsfragen bis hin zu neuen Rechten und Pflichten – die gesetzlichen Vorgaben für Immobilien entwickeln sich ständig weiter. In diesem kostenlosen PDF-Report erfahren Sie in nur 5 Minuten, welche Änderungen Sie aktuell berücksichtigen müssen. Kostenlosen WEG-Gesetzesreport hier herunterladen

Bergbauliche Ursachen laut Bergbausanierer LMBV ausgeschlossen

Hinsichtlich der Ursachen für die Rissbildung am Gebäude wird über Setzungserscheinungen spekuliert; die genauen Auslöser sind jedoch ungeklärt. Der Bergbausanierer LMBV stellte klar, dass das betroffene Grundstück in der Weinbergstraße auf gewachsenem Boden liege.

Die Grenze des ehemaligen Braunkohletagebaus befinde sich rund 270 Meter nördlich des Geländes. Eine bergbaulich bedingte Ursache für die Schäden an dem Wohnblock schließt die LMBV vor diesem Hintergrund aus.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70393958 |