Las Palmas: Mutter und zwei Kinder trotz fehlender Wohnalternative geräumt
Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 13:52 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Las Palmas de Gran Canaria hat die Zivilabteilung der Richterstelle Nummer 7 des Amtsgerichts am 13. Oktober 2026 die Zwangsräumung einer Wohnung im Stadtteil Pedro Hidalgo vollstreckt.
Betroffen von der Maßnahme wegen aufgelaufener Mietrückstände sind die Mieterin Jennifer Brito sowie ihre beiden vier und 16 Jahre alten Söhne. Der Fall löste scharfe Kritik von Mieterschutzaktivisten aus und beschäftigt inzwischen die Justiz über nachfolgende Rechtsmittel.
Wie aus einem Bericht vom 17. Oktober 2026 hervorgeht, verfügte die betroffene Familie zum Zeitpunkt des Vollzugs über kein alternatives Obdach. Ein behördlicher Bericht der Stadt Las Palmas de Gran Canaria hatte am 13. Oktober 2026 ausdrücklich festgestellt, dass für die Mutter und ihre Kinder keine sofort verfügbare Wohnalternative bereitstand. Dennoch wurde die gerichtlich angeordnete Räumung der Wohnung an diesem Tag umgesetzt.
Juristischer Streit um Mieterschutz und Schutzanträge
Gegen das Vorgehen formierte sich umgehend juristischer Widerstand. Die Rechtsvertretung von Jennifer Brito legte am 15. Oktober 2026 Widerspruch gegen den zugrundeliegenden Räumungsbeschluss vom 9. Oktober 2026 ein und beantragte zugleich dessen Nichtigkeit.
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Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob bestehende gesetzliche Schutzmechanismen für vulnerable Haushalte ausreichend berücksichtigt wurden. Die Initiative Derecho al Techo hatte bereits am 8. Oktober 2026 bemängelt, dass entsprechende Anträge im Verfahren unberücksichtigt geblieben seien.
Konkret verwies die Organisation auf Schutzanträge vom 1. und 8. Oktober 2026, die auf der Grundlage des Königlichen Gesetzesdekrets 29/2026 gestellt worden waren. Diese Neuregelung war am 8. Oktober 2026 in Kraft getreten, wurde nach Angaben der Initiative im laufenden Räumungsverfahren vor dem Amtsgericht jedoch nicht geprüft.
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Der Fall verdeutlicht den zunehmenden Druck auf dem kanarischen Wohnungsmarkt, auf dem bezahlbarer Wohnraum für einkommensschwache Familien knapp ist. Wenn behördliche Notfallkapazitäten fehlen und gerichtliche Schutzanträge ins Leere laufen, droht Betroffenen trotz minderjähriger Angehöriger die unmittelbare Wohnungslosigkeit. Über den Antrag auf Nichtigkeit des Räumungsbeschlusses muss nun die zuständige Zivilkammer entscheiden.
