Landwirtschaft: Parkinson durch Pestizide ist neue Berufskrankheit
04.06.2026 - 11:01:03 | boerse-global.deOb zur Spargelernte oder bei der Obsternte: Viele Betriebe greifen auf Zeitarbeitskräfte zurück, um saisonale Spitzen abzufedern. Doch wer die Vorschriften nicht genau kennt, riskiert hohe Nachzahlungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen.
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Erlaubnispflicht und Vertragsgrundlagen
Die zentrale Pflicht für jeden landwirtschaftlichen Betrieb: Die Verleihfirma muss eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen. Fehlt diese Genehmigung, droht eine böse Überraschung. Die Leiharbeiter gelten dann automatisch als festangestellte Mitarbeiter des Hofes – mit allen finanziellen Folgen. Der Betrieb muss rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachzahlen.
Vor Arbeitsbeginn muss zudem ein schriftlicher Leiharbeitsvertrag stehen. Die Stundensätze für Zeitarbeiter liegen zwar meist über denen der Stammbelegschaft, doch die Kosten bleiben kalkulierbar und sind für den Betrieb voll absetzbar.
Zeitliche Grenzen und gleicher Lohn
Das Gesetz zieht klare Grenzen: Maximal 18 Monate darf ein Leiharbeiter beim selben Betrieb eingesetzt werden. Noch wichtiger: Nach neun Monaten greift der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Dann müssen die Leiharbeiter genauso bezahlt werden wie die festangestellten Kollegen.
Harte Strafen bei Verstößen
Die Justiz zeigt wenig Gnade. Erst im März 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof eine Verurteilung wegen Beihilfe zur illegalen Arbeitsausbeutung. Der Angeklagte hatte Unterkünfte und Transporte für illegale Arbeiter organisiert. Das Urteil: schuldig wegen Beihilfe zur Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung. Der Schaden: über 600.000 Euro an nicht gezahlten Beiträgen und mehr als 131.000 Euro entgangene Steuneinahmen.
Neue Berufskrankheit: Parkinson durch Pestizide
Ein bedeutender Wandel zeichnet sich im Arbeitsschutz ab. Ende Mai 2026 beschloss das Bundeskabinett, das Parkinson-Syndrom durch langjährigen Pestizideinsatz als neue Berufskrankheit anzuerkennen. Betroffen sind Landwirte, Gärtner und Förster, die über Jahre selbst Pflanzenschutzmittel ausgebracht haben. Der Bund will die Zuschüsse an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erhöhen, um die Kosten zu stemmen. Die Branchenverbände zeigen sich jedoch skeptisch.
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Fristen und Sicherheitspflichten
Bis zum 30. Juni 2026 müssen Landwirte ihre Vermehrungsanmeldungen bei der Saatgutverkehrsstelle (STV) einreichen – wer eigenes Erntegut als Saatgut nutzt, muss Sorte und Menge genau angeben. Formfehler können teuer werden.
Auch die Arbeitssicherheit steht im Fokus: Bei Kontrollen auf Höfen wird zunehmend auf sicheres Klettern geachtet – Plattformleitern mit rutschfesten Stufen sind Pflicht. Nach mehreren tödlichen Unfällen in Silos im Jahr 2025 fordern Landwirtschaftsschulen und Sicherheitsexperten Schutzgeländer von mindestens einem Meter Höhe an Lagerbehältern. Für Notfälle bieten die Malteser in Niedersachsen spezielle Erste-Hilfe-Kurse für die Landwirtschaft an – die Kosten übernimmt meist die SVLFG.
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