Landwirtschaft: AfD fordert Mindestlohn von 80 Prozent für Saisonkräfte
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat eine parlamentarische Initiative gestartet, um die Lohnbedingungen in der deutschen Landwirtschaft grundlegend anzupassen. Mit dem am 27. Juli 2026 vorgelegten Antrag 21/7245 fordert die Fraktion die Einführung eines speziellen, branchenspezifischen Mindestlohns für Saisonkräfte. Ziel des Vorstoßes ist es, die wirtschaftliche Belastung für landwirtschaftliche Betriebe zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Erzeugern zu sichern.
Sonderregelung für ausländische Arbeitskräfte in Sonderkulturen
Der Kern des Antrags sieht vor, dass für Saisonarbeitskräfte ein Mindestentgelt in Höhe von 80 Prozent des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgeschrieben wird. Diese Regelung soll jedoch an spezifische Bedingungen geknüpft sein. Sie gilt demnach ausschließlich für Beschäftigte, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben und für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland tätig sind.
Darüber hinaus soll sich diese Lohnanpassung auf sogenannte Sonderkulturen beschränken. Dabei handelt es sich um Bereiche der Landwirtschaft, die als besonders arbeitsintensiv gelten und in denen eine maschinelle Bearbeitung oft nur eingeschränkt möglich ist. Die Fraktion nennt in diesem Zusammenhang explizit den Anbau von Obst und Gemüse sowie die Produktion von Wein und Hopfen. Durch die Lohnabsenkung auf 80 Prozent des Standardsatzes sollen die Produktionskosten in diesen Sparten spürbar reduziert werden.
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Wettbewerbsdruck und Rückgang der Anbauflächen
Die Antragsteller begründen ihre Forderung mit einer zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Lage der heimischen Agrarwirtschaft. Laut der Fraktion bestehen massive Wettbewerbsnachteile gegenüber Anbietern aus dem Ausland, die aufgrund niedrigerer Lohnkosten ihre Produkte zu deutlich geringeren Preisen auf dem deutschen Markt anbieten könnten. Diese Entwicklung habe bereits sichtbare Folgen für die Agrarstruktur in Deutschland.
In der Begründung des Antrags wird auf einen kontinuierlichen Rückgang von landwirtschaftlichen Betrieben hingewiesen. Parallel dazu sei eine Verringerung der aktiv bewirtschafteten Anbauflächen zu beobachten. Ein weiteres zentrales Argument der Fraktion ist die sinkende Selbstversorgungsquote bei vielen Erzeugnissen. Die aktuelle Preisgestaltung, getrieben durch hohe Lohnnebenkosten und Mindestlohnvorgaben, gefährde die langfristige Versorgungssicherheit mit regionalen Lebensmitteln, da deutsche Produkte im Preiswettbewerb oft nicht mehr mithalten könnten.
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Hintergrund der aktuellen Mindestlohnregelung
Die politische Debatte erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen Lohnentwicklung in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2026 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Diese Lohnuntergrenze ist für alle Branchen verbindlich, sofern keine spezifischen Ausnahmeregelungen oder allgemeinverbindlichen Tarifverträge andere Vorgaben machen.
Für die Landwirtschaft, insbesondere in den personalintensiven Erntephasen, bedeutet dieser Satz laut den Antragstellern eine erhebliche finanzielle Hürde. Während in anderen Wirtschaftszweigen Lohnsteigerungen teilweise durch Produktivitätsgewinne oder Preiserhöhungen kompensiert werden können, sieht die AfD-Fraktion im Bereich der Sonderkulturen die Gefahr einer vollständigen Abwanderung der Produktion in das Ausland. Der nun eingebrachte Antrag zielt darauf ab, durch die Differenzierung der Lohnsätze eine Entlastung für die betroffenen Landwirte zu schaffen und die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland zu stabilisieren.
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