Landgericht: Sycor GmbH erzielt umfassende kommerzielle Einigung im Rechtsstreit gegen Arineo GmbH u.a. - Beklagte zahlen und entschuldigen sich für unlautere Handlungen bei Gründung der Arineo GmbH
10.03.2026 - 09:00:11 | presseportal.de
Vorwurf von Sycor: Unlautere Abwerbung mit erheblichem Schadensvolumen
Sycor hatte den Beklagten vorgeworfen, Mitarbeiter sowie Kunden der Sycor systematisch und unlauter abgeworben zu haben. Beklagt waren ehemalige Mitglieder der Sycor-Geschäftsführung, darunter Herr Dr. Marko Weinrich, sowie weitere Führungskräfte und Mitarbeiter, die die konkurrierende Arineo GmbH sowie die Arineo Austria GmbH gründeten. Das Landgericht Göttingen hat den Streitwert im dortigen Verfahren auf 30 Millionen Euro festgesetzt (Az. 3 O 8/20) - aus Sicht von Sycor ein Indikator für den erheblichen wirtschaftlichen Schaden, den die Klägerinnen erlitten hatten.
Kompensationszahlung in Höhe von 5 Millionen Euro
Die Parteien einigten sich auf eine für die Beklagten im Vergleichsweg gerade noch tragfähige Gesamtzahlung in Höhe von 5 Millionen Euro (in Worten: fünf Millionen Euro). Die Beklagten als Gesamtschuldner haben diese Zahlung inzwischen auch an die Sycor GmbH vollständig geleistet. Sycor hat diese Lösung als Kompromiss akzeptiert, weil dies vor dem Hintergrund der in den Vergleichsverhandlungen dargestellten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen das Höchstangebot der Beklagten war und Sycor die Auseinandersetzung auch deswegen beenden wollte.
Ausdrückliche Entschuldigung für unlauteres Verhalten als zentrales Element des Vergleichs
Neben der Zahlung haben sich die Arineo GmbH, die Arineo Austria GmbH sowie die weiteren 10 Beklagten, darunter Herr Dr. Marko Weinrich, auch ausdrücklich für alle unlauteren Handlungen im Zusammenhang mit der Gründung der Arineo GmbH und der Arineo Austria GmbH gegenüber der Sycor GmbH, der Sycor Austria GmbH sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entschuldigt.
Vollständige Erledigung aller Verfahren
Mit vollständiger Zahlung durch die Beklagten sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen den Parteien aus allen Rechtsgründen und für alle Handlungen bis zum Abschluss dieses Vergleichs abgegolten. Alle Verfahren in Deutschland und Österreich wurden beendet, wobei die gerichtlichen Kosten hälftig geteilt werden. Jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Statement der Klägerinnen
"Die Beklagten haben sich - nach mehreren Jahren intensiver gerichtlicher Auseinandersetzung - ausdrücklich für unlautere Handlungen im Zusammenhang mit der Gründung der Arineo GmbH und der Arineo Austria GmbH entschuldigt und 5 Millionen Euro an Sycor gezahlt. Damit sehen wir uns bestätigt, auch wenn aus unserer Sicht eine deutlich höhere Zahlung zur Abdeckung der wirtschaftlichen Schäden der Sycor angemessen wäre. Wir haben die Zahlung in dieser Höhe akzeptiert, weil wir einen endgültigen Schlussstrich zu den Berührungspunkten mit der Arineo ziehen wollten. Jetzt sind alle Verfahren abgeschlossen, und wir können uns wieder voll auf unsere Kunden und Mitarbeitenden konzentrieren."
Über die SYCOR GmbH
Die SYCOR GmbH bietet mittelständischen Unternehmen ganzheitliche IT-Services und -Lösungen aus einer Hand. Sycor verbindet Klarheit und Wertschätzung für den gemeinsamen Erfolg mit Leidenschaft, langjähriger Markterfahrung und starken Partnern. Dabei versteht sich die Firma mit Hauptsitz in Göttingen als Digitalisierungs- und Innovationspartner, der seinen Kunden hilft, die Vorteile der Digitalisierung nutzbar zu machen. Sycor-Kunden profitieren von professioneller Strategie-, Management- und Prozessberatung sowie ausgewiesenem Technologie-Know-how. Das Unternehmen unterstützt außerdem bei der Einführung und dem Betrieb neuer Systeme mit Beratung, Training und Support. Zu den Sycor-Kunden zählen namhafte Unternehmen aus den Branchen Pharma, Medizintechnik und Manufacturing.
Pressekontakt:
Rüdiger Krumes, Geschäftsführung Sycor GmbH
Telefon: +49 551 490 2400
Mobil: +49 171 6880024
E-Mail: ruediger.krumes@sycor.de
Original-Content von: Sycor GmbH übermittelt durch news aktuell
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