Landgericht Dortmund: DSW 21 muss Heike Heim 273.680 Euro nachzahlen
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Landgericht Dortmund hat das kommunale Verkehrs- und Versorgungsunternehmen DSW 21 in einem Urkundenprozess dazu verpflichtet, seiner ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Heike Heim entgangene Vorstandsvergütung nachzuzahlen.
Der zugesprochene Betrag beläuft sich auf rund 275.000 Euro. Das Gericht erklärte die fristlose Kündigung, die DSW 21 im Sommer 2024 gegen die Managerin ausgesprochen hatte, für nicht rechtmäßig, wie unter anderem der Westdeutsche Rundfunk in einem Bericht vom 8. Oktober 2026 meldete.
Gericht sieht keine gravierenden Pflichtverletzungen
Der arbeitsrechtliche Konflikt zwischen dem Konzern und seiner früheren Führungskraft geht auf Vorgänge während der Energiekrise des Jahres 2022 zurück. Die dem Verfahren zugrundeliegenden Vorwürfe betrafen damalige Gas-Einkäufe sowie eine mutmaßliche Verschleierung von finanziellen Verlusten bei dem Anbieter stadtenergie. Im Stadtwerke-Konzern war infolge dieser Ereignisse ein Verlust in zweistelliger Millionenhöhe entstanden.
Die zuständige Zivilkammer des Landgerichts Dortmund kam bei der Überprüfung der Kündigung jedoch zu dem Ergebnis, dass keine gravierenden Pflichtverletzungen von Heike Heim vorlagen. Nach Feststellung des Gerichts war der Aufsichtsrat der DEW21 über die entsprechenden Gas-Einkäufe informiert gewesen. Vor diesem Hintergrund sah die Kammer die Voraussetzungen für eine fristlose Beendigung des Vorstandsdienstverhältnisses als nicht erfüllt an.
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Nachzahlung betrifft Vergütung für das restliche Jahr 2024
Die juristische Entscheidung fiel im Rahmen eines Urkundenprozesses, einer beschleunigten Klageform, in der Ansprüche vor allem auf Basis schriftlicher Dokumente und Verträge geltend gemacht werden. Die gerichtlich angeordnete Nachzahlung bezieht sich auf das Gehalt für den Rest des Jahres 2024.
Wie aus Branchenberichten vom 8. Oktober 2026 hervorgeht, muss DSW 21 der ehemaligen Vorstandschefin konkret 273.680 Euro nachzahlen. Weitere Berichte vom 9. Oktober 2026, unter anderem in den Ruhr Nachrichten, bezifferten die Heim zugesprochene Summe auf knapp 275.000 Euro.
DSW 21 prüft Rechtsmittel und separates Hauptverfahren
Mit dem Urteil im Urkundenprozess ist der Rechtsstreit zwischen den Parteien allerdings noch nicht endgültig beigelegt. Das Unternehmen DSW 21 prüft gegenwärtig Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung.
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Zudem läuft die juristische Klärung der Kündigung parallel in einem separaten Hauptverfahren weiter. Erst im Rahmen dieses ordentlichen Verfahrens wird abschließend und unter Würdigung aller weiteren Beweismittel über die Wirksamkeit der Kündigung und die daraus resultierenden wechselseitigen Ansprüche entschieden.

