Landgericht, Aachen

Landgericht Aachen: Google haftet für falsche KI-Vorwürfe gegen Arzt

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 19:45 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Landgericht Aachen untersagte Google die Verbreitung falscher Vorwürfe gegen einen früheren Chefarzt; die Verfügung ist nicht rechtskräftig.

Google haftet laut Aachener Gericht für falsche KI-Aussagen
Ein leerer Gerichtssaal mit hölzernen Sitzreihen und Richterpult in einer sachlichen, hellen Atmosphäre. Illustration mit AI erstellt.

Das Landgericht Aachen hat Google Ireland Limited per einstweiliger Verfügung untersagt, unwahre KI-generierte Behauptungen über einen früheren Chefarzt weiterzuverbreiten.

Wie aus dem Beschluss vom 24. September 2026 (Az. 8 O 268/26) hervorgeht, hatte ein KI-System des Konzerns dem Mediziner schwere Verfehlungen eines anderen Klinikmitarbeiters angelastet. Das Gericht sah darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und stufte den US-Konzern als verantwortlich für die generierten Inhalte ein.

Verwechslung von Personen durch KI-System

Auslöser des Rechtsstreits waren automatisierte Textausgaben der Google-KI von Ende August 2026. Das System hatte dem ehemaligen Chefarzt unter anderem sexuelle Nötigung, eine Kündigung sowie eine sechsstellige Abfindung zugeschrieben.

In weiteren Zusammenfassungen war zudem von einer Bewährungsstrafe die Rede. Tatsächlich betrafen diese Vorwürfe und Sanktionen jedoch einen anderen Mitarbeiter der Klinik. Gegen den betroffenen Arzt selbst lagen weder eine Strafanzeige noch Ermittlungsverfahren oder eine gerichtliche Verurteilung vor.

Der Mediziner forderte den Konzern daraufhin zur Beseitigung der falschen Angaben auf und mahnte das Unternehmen ab. Google lehnte eine Löschung der Falschaussagen jedoch ab.

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Das Landgericht Aachen entschied daraufhin, dass Google für die KI-generierten Antworten die Verantwortung trage. Nach Auffassung der Kammer war dem Anbieter eine Prüfung der beanstandeten Falschbehauptungen zumutbar. Die erlassene einstweilige Verfügung ist bislang nicht rechtskräftig.

Verschärfte Haftung für KI-generierte Suchergebnisse

Mit seiner Entscheidung stützte sich das Landgericht Aachen unter anderem auf eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts München I (Urteil vom 28. Mai 2026, Az. 26 O 869/26). Auch in München war geurteilt worden, dass Google für unzutreffende Aussagen in KI-generierten Antworten unmittelbar haften könne.

Zur Begründung hieß es, die KI erstelle durch das eigenständige Verknüpfen unterschiedlicher Quellen neue, eigene Aussagen, wodurch das Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen entstehe.

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Berichten zufolge wurden in früheren Verfahren beispielsweise Verlage durch automatisierte Zusammenfassungen fälschlich mit betrügerischen Modellen oder Abofallen verknüpft.

Angesichts der Reichweite von Google mit rund 2,5 Milliarden Nutzern pro Monat betonen Beobachter das erhebliche Schadenspotenzial: Bereits eine geringe Quote fehlerhafter KI-Ausgaben könne zu einer weiten Verbreitung rufschädigender Behauptungen führen.

Die richterlichen Entscheidungen verdeutlichen damit die wachsenden Compliance- und Haftungsrisiken für Plattformbetreiber beim Einsatz generativer Sprachmodelle.

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