Lärmschutz: DGUV setzt 85-dB-Grenze und technische Maßnahmen
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 18:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen aktueller Veröffentlichungen für das Jahr 2026 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) detaillierte Leitlinien zur Lärmminderung am Arbeitsplatz vorgelegt. Diese Handreichungen zielen darauf ab, langfristige Gehörschäden durch eine strukturierte Herangehensweise an die Lärmexposition zu verhindern. Im Fokus stehen dabei insbesondere Arbeitsumgebungen, in denen ein Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Die neuen Vorgaben unterstreichen die Notwendigkeit einer präzisen Gefährdungsbeurteilung und setzen klare Prioritäten bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Priorisierung technischer Lösungen und fachkundige Messung
Ein zentraler Aspekt der Leitlinien betrifft die methodische Erfassung der Lärmbelastung. Die DGUV betont, dass Lärmmessungen grundsätzlich durch fachkundige Personen durchgeführt werden müssen. Nur so könne sichergestellt werden, dass die erhobenen Daten eine verlässliche Grundlage für weitere Schutzvorkehrungen bilden. Bei Überschreiten des Schwellenwerts von 85 dB(A) sind Betriebe angehalten, umgehend Maßnahmen zur Lärmminderung einzuleiten.
Hierbei gilt ein striktes Hierarchieprinzip: Technische Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor organisatorischen oder individuellen Lösungen. Das bedeutet, dass Unternehmen zunächst prüfen müssen, ob die Lärmquelle selbst durch bauliche Veränderungen, Kapselungen oder den Einsatz geräuscharmer Maschinen entschärft werden kann. Erst wenn diese technischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollen organisatorische Änderungen im Arbeitsablauf oder das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Gehörschutz) in Erwägung gezogen werden. Dieser Ansatz folgt der Logik, dass die Vermeidung der Gefahr an der Quelle effektiver ist als der bloße Schutz des Einzelnen vor den Auswirkungen.
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Einbindung in ein ganzheitliches Präventionskonzept
Die Leitlinien zur Lärmminderung stehen nicht isoliert, sondern sind Teil eines umfassenden Themenpakets zur Arbeitssicherheit, das Mitte des Jahres 2026 von der DGUV konkretisiert wurde. Wie aus Berichten der Fachpublikation Arbeit & Gesundheit hervorgeht, verfolgt der Verband damit einen ganzheitlichen Ansatz, der verschiedene physische und psychische Belastungsfaktoren der modernen Arbeitswelt adressiert.
Neben dem Gehörschutz umfasst dieses Paket Strategien zur Gewaltprävention am Arbeitsplatz sowie Konzepte zum Umgang mit extremen Hitzeperioden, die im Zuge klimatischer Veränderungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ebenso werden der Suchtmittelkonsum im betrieblichen Kontext und die Sicherheit auf dem Schulweg thematisiert. Auch die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsrichtlinien.
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Durch die Verknüpfung dieser unterschiedlichen Bereiche wird deutlich, dass die Unfallversicherungsträger eine integrierte Sicherheitskultur in den Betrieben anstreben. Die detaillierten Vorgaben zum Lärmschutz dienen dabei als ein wesentlicher Baustein, um die physische Integrität der Beschäftigten in lärmintensiven Branchen dauerhaft zu gewährleisten und die Belastung durch Berufskrankheiten wie Lärmschwerhörigkeit zu minimieren.
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