Lärm, Arbeitsplatz

Lärm am Arbeitsplatz: Jeder vierte Arbeitnehmer arbeitet unter Dauerstress

05.06.2026 - 19:33:16 | boerse-global.de

Eine aktuelle Erhebung zeigt: Komplexe Bürotätigkeiten erhöhen die subjektive Lärmbelastung trotz geringerer Dezibelwerte.

BIBB/BAuA-Studie: Jeder vierte Arbeitnehmer leidet unter Lärm
Lärm - Eine Person mit Kopfhörern arbeitet konzentriert an einem Schreibtisch in einem modernen Großraumbüro, umgeben von gedämpftem Licht. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Rund 20.000 Menschen wurden für die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 befragt. Das Ergebnis: Etwa jeder vierte Arbeitnehmer arbeitet regelmäßig unter Lärm oder störenden Geräuschen. Mehr als die Hälfte von ihnen empfindet das als belastend.

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Komplexe Aufgaben, höhere Empfindlichkeit

Das Belastungsempfinden hängt direkt vom Anforderungsniveau ab. Überraschend: Je komplexer die Tätigkeit, desto geringer ist zwar die tatsächliche Lärmexposition – aber desto höher das subjektive Belastungsempfinden. Eine BAuA-Studie vom März 2025 untersuchte genau diesen Zusammenhang.

In modernen Büros sind Gespräche, Telefonate, Tastaturgeräusche und Klimaanlagen die Hauptstörquellen. Die Folgen? Sinkende Leistung, steigende Fehlerquoten und mehr Stress. Kein Wunder: Lärmschwerhörigkeit zählt weiterhin zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.

Grenzwerte: Wann wird es kritisch?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.7) gibt klare Orientierungswerte vor:

  • Bis 70 dB(A): Tolerierbar für einfache Routineaufgaben
  • Unter 55 dB(A): Kritische Schwelle für geistig anspruchsvolle Tätigkeiten
  • Ab 80 dB(A): Erhöhtes Risiko für Gehörschäden
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Was tun Unternehmen dagegen? Die Strategie ist dreigleisig:

  • Baulich: Schallabsorbierende Decken, Wandpaneele, Akustikteppiche
  • Räumlich: Zonierung in Ruhe- und Kommunikationsbereiche, Raum-in-Raum-Lösungen
  • Organisatorisch: Sensibilisierung für leise Gesprächskultur

Reichen technische Maßnahmen nicht aus, muss ab 80 dB(A) persönlicher Gehörschutz bereitgestellt werden. Ab 85 dB(A) besteht gesetzliche Tragepflicht – plus Kennzeichnungspflicht der betroffenen Bereiche.

Sonderregeln für Großereignisse

Nicht nur im Büro wird Lärm zum Thema. Für die Fußball-WM im Sommer 2026 lockert Hessen die Lärmschutzvorgaben. Vom 11. Juni bis 19. Juli sind Public-Viewing-Übertragungen auch während der Ruhezeiten erlaubt. Das Heimatministerium spricht von einer Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Anwohnerschutz.

Auch am Frankfurter Flughafen tut sich was. Die Deutsche Flugsicherung und Fraport stellten am 6. Mai ein aktualisiertes Betriebskonzept vor. Kernpunkte: Lärmpausen in den Randstunden bis 6 Uhr morgens und erweiterter passiver Schallschutz. Bis 2033 werden bis zu 560.000 Flugbewegungen pro Jahr prognostiziert – ein transparentes Monitoring soll die Anwohner entlasten.

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