Ladestrom, E-Autos

Ladestrom für E-Autos: Neue Dokumentationspflichten seit 2026

29.06.2026 - 09:03:50 | boerse-global.de

Degressive AfA bis 2027 nutzbar, Spekulationssteuer-Debatte und neue Ladestrom-Regeln prägen die Steuerlandschaft.

Steueränderungen 2026: Abschreibung, Immobilien & E-Auto-Ladestrom
Ladestrom - Eine Nahaufnahme einer Hand, die einen Taschenrechner hält, mit unscharfen Finanzdokumenten im Hintergrund auf einem Holztisch. 29.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Bei Immobilien sorgt die Spekulationssteuer für Diskussionen. Und für E-Auto-Fahrer gelten neue Regeln beim Ladestrom.

Degressive Abschreibung: Höhere Abzüge in den ersten Jahren

Für Investitionen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 können Unternehmen die degressive Abschreibung (AfA) nutzen. Sie bietet im Vergleich zur linearen Methode höhere Abzüge in den ersten Jahren der Nutzung.

Die branchenüblichen Nutzungsdauern bleiben bestehen: Computerhardware wird über drei Jahre abgeschrieben, Personenkraftwagen über sechs Jahre.

Geringfügige Wirtschaftsgüter: Zwei Wege zum Steuervorteil

Bei geringfügigen Wirtschaftsgütern (GWG) gelten klare Wertgrenzen. Anschaffungen zwischen 250 und 800 Euro können im Jahr des Kaufs vollständig steuerlich geltend gemacht werden.

Alternativ dürfen Unternehmen einen Sammelposten für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro bilden. Dieser wird über fünf Jahre linear aufgelöst.

Immobilienverkauf: Die zehnjährige Haltefrist bleibt entscheidend

Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Der kann je nach Gesamteinkommen bis zu 45 Prozent betragen.

Eine Steuerbefreiung vor Ablauf der Frist ist möglich: wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Anzeige

Ob degressive AfA oder Sonderabschreibungen – wer die aktuellen steuerlichen Möglichkeiten kennt, kann seine Liquidität erheblich steigern. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Immobilienbesitzer und Gewerbetreibende vom Wachstumschancengesetz profitieren. Maximale Steuervorteile durch richtige Abschreibung sichern

Politische Diskussion: Droht die Abschaffung der Steuerfreiheit?

In der Politik wird derzeit über eine mögliche Abschaffung der Steuerfreiheit nach zehn Jahren diskutiert. Experten schätzen die möglichen Mehreinnahmen auf rund 6 Milliarden Euro.

Kritiker warnen jedoch: Eine solche Änderung könnte die Attraktivität von Immobilieninvestitionen deutlich mindern.

Gutachterausschüsse gestärkt: BFH-Urteil mit Folgen

Der Bundesfinanzhof hat die Position der örtlichen Gutachterausschüsse gestärkt (Az. II R 6/23). Deren Feststellungen zur Immobilienbewertung kommt eine erhebliche Bedeutung zu.

Finanzgerichte sind nur dann zu einer tiefergehenden Prüfung verpflichtet, wenn konkrete Fehler in der Bewertung nachgewiesen werden können.

Anzeige

Viele Unternehmer und Immobilienbesitzer verschenken jährlich hohe Beträge, weil sie ihre Abschreibungspotenziale nicht voll ausschöpfen. Der kostenlose Leitfaden des VNR Verlags liefert Ihnen alle Antworten von A bis Z und zeigt ungenutzte Steuer-Spar-Chancen auf. Kostenlosen Abschreibungs-Leitfaden jetzt herunterladen

Verlustvorträge: Zeitlich unbegrenzt möglich

Ein verbleibender Verlustvortrag wird zum Jahresende gesondert festgestellt. Der Vortrag ist zeitlich unbeschränkt möglich.

Bei Mitunternehmerschaften erfolgt diese Feststellung gesondert und einheitlich. So wird die steuerliche Verrechnung für die Beteiligten verbindlich geregelt.

Ladestrom für E-Autos: Neue Regeln seit 2026

Seit Anfang des Jahres gelten verschärfte Anforderungen für den steuerfreien Ladestrom. Das Bundesfinanzministerium hat die bisherigen monatlichen Pauschalen abgeschafft.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen nun die Strommengen und die entsprechenden Preise pro Kilowattstunde exakt dokumentieren. An öffentlichen Ladesäulen genügt ein einfacher Beleg.

Für Ladungen an privaten Anschlüssen ist ein eigener Stromzähler erforderlich. Bei der Nutzung von Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage dient der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtstrompreis als Abrechnungsgrundlage.

de | wirtschaft | 69650636 |