Ladestrom für E-Autos: Neue Dokumentationspflichten seit 2026
29.06.2026 - 09:03:50 | boerse-global.de
Bei Immobilien sorgt die Spekulationssteuer für Diskussionen. Und für E-Auto-Fahrer gelten neue Regeln beim Ladestrom.
Degressive Abschreibung: Höhere Abzüge in den ersten Jahren
Für Investitionen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 können Unternehmen die degressive Abschreibung (AfA) nutzen. Sie bietet im Vergleich zur linearen Methode höhere Abzüge in den ersten Jahren der Nutzung.
Die branchenüblichen Nutzungsdauern bleiben bestehen: Computerhardware wird über drei Jahre abgeschrieben, Personenkraftwagen über sechs Jahre.
Geringfügige Wirtschaftsgüter: Zwei Wege zum Steuervorteil
Bei geringfügigen Wirtschaftsgütern (GWG) gelten klare Wertgrenzen. Anschaffungen zwischen 250 und 800 Euro können im Jahr des Kaufs vollständig steuerlich geltend gemacht werden.
Alternativ dürfen Unternehmen einen Sammelposten für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro bilden. Dieser wird über fünf Jahre linear aufgelöst.
Immobilienverkauf: Die zehnjährige Haltefrist bleibt entscheidend
Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Der kann je nach Gesamteinkommen bis zu 45 Prozent betragen.
Eine Steuerbefreiung vor Ablauf der Frist ist möglich: wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
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Politische Diskussion: Droht die Abschaffung der Steuerfreiheit?
In der Politik wird derzeit über eine mögliche Abschaffung der Steuerfreiheit nach zehn Jahren diskutiert. Experten schätzen die möglichen Mehreinnahmen auf rund 6 Milliarden Euro.
Kritiker warnen jedoch: Eine solche Änderung könnte die Attraktivität von Immobilieninvestitionen deutlich mindern.
Gutachterausschüsse gestärkt: BFH-Urteil mit Folgen
Der Bundesfinanzhof hat die Position der örtlichen Gutachterausschüsse gestärkt (Az. II R 6/23). Deren Feststellungen zur Immobilienbewertung kommt eine erhebliche Bedeutung zu.
Finanzgerichte sind nur dann zu einer tiefergehenden Prüfung verpflichtet, wenn konkrete Fehler in der Bewertung nachgewiesen werden können.
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Verlustvorträge: Zeitlich unbegrenzt möglich
Ein verbleibender Verlustvortrag wird zum Jahresende gesondert festgestellt. Der Vortrag ist zeitlich unbeschränkt möglich.
Bei Mitunternehmerschaften erfolgt diese Feststellung gesondert und einheitlich. So wird die steuerliche Verrechnung für die Beteiligten verbindlich geregelt.
Ladestrom für E-Autos: Neue Regeln seit 2026
Seit Anfang des Jahres gelten verschärfte Anforderungen für den steuerfreien Ladestrom. Das Bundesfinanzministerium hat die bisherigen monatlichen Pauschalen abgeschafft.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen nun die Strommengen und die entsprechenden Preise pro Kilowattstunde exakt dokumentieren. An öffentlichen Ladesäulen genügt ein einfacher Beleg.
Für Ladungen an privaten Anschlüssen ist ein eigener Stromzähler erforderlich. Bei der Nutzung von Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage dient der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtstrompreis als Abrechnungsgrundlage.
