Ladesäulen-Urteil: Landgericht München I untersagt willkürliche Aufschläge
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Preisgestaltung an öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge steht vor einer rechtlichen Zäsur. In einer Grundsatzentscheidung hat das Landgericht München I die mangelnde Preistransparenz bei öffentlichen Ladesäulen gerügt und überhöhte Preisaufschläge für externe Anbieter untersagt.
Im konkreten Fall hatte der Ladekartenanbieter Digital Charging Solutions (DCS) für Schnellladevorgänge rund 60 Prozent mehr zahlen müssen als direkte Vertragskunden des Infrastrukturbetreibers EWE Go. Das Gericht erklärte diese erhebliche Preisdifferenzierung für unzulässig und definierte damit klare Vorgaben für den gesamten Markt.
Gleichbehandlung statt willkürlicher Roaming-Aufschläge
Nach Auffassung des Landgerichts München I dürfen Betreiber von Ladeinfrastruktur externe Mobilitätsdienstleister sowie deren Endkunden nicht willkürlich finanziell benachteiligen. Zwar bedeutet das Urteil keinen generellen Preisdeckel für Ladestrom, es etabliert jedoch einen verbindlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Moderate und transparent ausgewiesene Roaming-Aufschläge bleiben rechtlich weiterhin zulässig. So stufte das Gericht eine Differenz von etwa 10 % als eher nachvollziehbar ein, wohingegen drastische Spannen bis hin zu einer Verdopplung der Tarife einer stichhaltigen, objektiven Rechtfertigung bedürfen.
Der Betreiber EWE Go hatte die deutlichen Preisaufschläge mit zusätzlichen Abrechnungskosten, möglichen Zahlungsausfällen sowie dem wirtschaftlichen Wert gewonnener Kundendaten begründet. Der zuständige Richter wies diese Argumentation zurück und stufte die Erklärungen als nicht nachvollziehbar ein.
Neben den reinen Kilowattstundenpreisen betraf die ungleiche Behandlung im vorliegenden Verfahren auch die Konditionen für die Standzeit: Während Vertragskunden von EWE Go von Überbelegungsgebühren befreit blieben, mussten Nutzer von Drittanbieter-Ladekarten nach 45 Minuten Ladedauer zusätzliche Gebühren entrichten.
Tarifchaos trifft Millionen E-Auto-Fahrer
Die Entscheidung besitzt erhebliche Tragweite für den Hochlauf der Elektromobilität, da DCS unter anderem Ladedienste für Fahrer von Marken wie BMW und Mercedes bereitstellt. An deutschen Ladesäulen klafften die Kosten bislang weit auseinander: Je nach genutzter Ladekarte und hinterlegtem Tarif zahlen Verbraucher an ein und derselben Säule zwischen 32 Cent und 1,20 Euro pro Kilowattstunde.
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Ohne passenden Kontrakt oder bei Nutzung von Roaming-Diensten klettern die Preise regelmäßig auf 70 bis 80 Cent pro Kilowattstunde, während Direktkunden des jeweiligen Betreibers deutlich weniger zahlen.
Dass die Tarifvielfalt viele Verbraucher überfordert, belegen auch Untersuchungen. Laut der TÜV Mobility Studie 2026 empfinden 49 % der befragten Besitzer von Elektrofahrzeugen die Preisgestaltung an öffentlichen Ladesäulen als intransparent. Zudem gaben 48 % an, dass unterschiedliche Bezahlsysteme eine spürbare Herausforderung im Alltag darstellen.
Fachleute des TÜV-Verbands verweisen darauf, dass sich die Kosten an ein und derselben Ladesäule je nach Authentifizierungsmethode massiv unterscheiden können. Neben den reinen Stromkosten greifen teils Start-, Minuten-, Park- oder Blockiergebühren.
Wachsende Ladeinfrastruktur erfordert transparente Regeln
Das Urteil könnte nach Einschätzung von Marktbeobachtern weitreichende Anpassungen bei Schnelllade-Betreibern erzwingen. Der Markt wächst kontinuierlich: Nach Angaben der Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland mittlerweile 223.159 gemeldete Ladepunkte, wobei monatlich rund 2.000 neue hinzukommen. Mehr als jeder dritte Ladepunkt ist bereits ein Schnellladepunkt mit fest verbautem Ladekabel, an Normalladepunkten trifft dies auf jeden zehnten zu.
Blockiergebühren treffen oft genau die Fahrer mit Drittanbieter-Ladekarten: Wer nach 45 Minuten nicht abgesteckt hat, zahlt drauf — während Direktkunden des Betreibers befreit bleiben. Das Urteil des Landgerichts München I räumt mit dieser Ungleichbehandlung auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Zusatzgebühren zulässig sind und wie Sie sie mit der richtigen Tarifwahl komplett vermeiden. Zusatzgebühren-Check jetzt starten
Parallel zur juristischen Klärung verfolgt auch die Politik das Ziel, den Tarifdschungel zu lichten. Im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 plant die Bundesregierung, Preise für das spontane Laden künftig zentral bereitzustellen, um den Preisvergleich für Verbraucher vor dem Beginn des Ladevorgangs verlässlich zu vereinfachen.
