Ladenschlussgesetz: Verdi klagt vor Bundesverfassungsgericht gegen Bayern
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 19:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Gewerkschaft Verdi hat am 30. Juli 2026 den juristischen Widerstand gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Bayern ausgeweitet. Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geht die Arbeitnehmervertretung nun gegen das von der Staatsregierung beschlossene Gesetz vor. Damit erreicht die Auseinandersetzung um die Sonn- und Feiertagsruhe im Freistaat die höchste deutsche Gerichtsinstanz.
Die am Donnerstag eingereichte Beschwerde richtet sich gegen die Neufassung des bayerischen Ladenschlussgesetzes, welche die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern auf den Weg gebracht hat. Die Gewerkschaft sieht in den neuen Regelungen eine unzulässige Aufweichung des Schutzes der Beschäftigten im Einzelhandel. Verdi-Vertreter betonten am Donnerstag das Ziel, sämtliche zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Reform rückgängig zu machen.
Zweite juristische Front gegen die Reform
Bei dem Schritt nach Karlsruhe handelt es sich bereits um das zweite bedeutende Verfahren gegen das Gesetzespaket. Bereits seit Januar 2026 ist eine sogenannte Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig. Diese war von der bayerischen Verdi-Landesleiterin Luise Klemens in ihrer Funktion als Einzelklägerin initiiert worden. Mit der nun zusätzlich eingereichten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verschärft die Gewerkschaft den Druck auf die Landespolitik erheblich.
Der Bayerische Landtag hatte das umstrittene Gesetz im Juli 2025 verabschiedet. Es markiert eine deutliche Abkehr von den zuvor strengen Ladenschlussregelungen im Freistaat, der lange Zeit als eines der Bundesländer mit den restriktivsten Öffnungszeiten galt.
Kritik an Automatensupermärkten und Sonntagsöffnungen
Im Zentrum der gewerkschaftlichen Kritik stehen zwei wesentliche Neuerungen des Gesetzes. Zum einen ermöglicht die Reform den Betrieb von sogenannten Automatensupermärkten an sieben Tagen in der Woche. Diese personalfreien Verkaufsstellen dürfen eine Fläche von maximal 150 Quadratmetern nicht überschreiten. Verdi sieht hierin eine Gefährdung etablierter Standards, auch wenn in diesen Läden kein Personal vor Ort tätig ist.
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Zum anderen sieht das Gesetz eine Ausweitung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage vor. In Orten, die als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsziele klassifiziert sind, dürfen Geschäfte nun an bis zu 40 Tagen im Jahr auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die Gewerkschaft begründet ihre Klage vor allem mit dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe, die verfassungsrechtlich verankert sei. Die Neuregelungen stellten laut der Organisation einen direkten Angriff auf dieses geschützte Gut dar.
Scharfe Vorwürfe gegen die Staatsregierung
Die Führungsebene der Gewerkschaft findet deutliche Worte für das Vorgehen der bayerischen Politik. Die Landesleiterin Luise Klemens bezeichnete die Neuregelung als einen Generalangriff auf die im Handel Beschäftigten. Die Lockerungen würden die Arbeitsbedingungen in einer ohnehin belasteten Branche weiter verschlechtern.
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Unterstützt wird diese Einschätzung durch Thomas Gürlebeck von Verdi, der der bayerischen Staatsregierung vorwarf, bei der Gesetzgebung primär die Interessen der großen Handelskonzerne berücksichtigt zu haben. Die Interessen der Arbeitnehmer seien bei der Entscheidung der CSU- und Freie-Wähler-Koalition hingegen untergeordnet worden.
Mit der Einreichung der Klage in Karlsruhe muss nun geklärt werden, ob die bayerische Sonderregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wann mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen ist, bleibt derzeit noch offen. Der Ausgang des Verfahrens wird jedoch bundesweit mit großem Interesse verfolgt, da er wegweisend für die Gestaltung der Ladenöffnungszeiten in ganz Deutschland sein könnte.
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