KWKG-Reform, BDEW

KWKG-Reform: BDEW und VKU fordern Förderung bis mindestens 2038

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 21:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

BDEW, VKU und ZDH kritisieren Teile der geplanten KWKG-Reform und der geltenden EU-Verpackungsregeln; beim Förderwechsel droht eine zeitliche Lücke.

KWKG-Reform und EU-Verpackungsregeln: Verbände verlangen Änderungen
Industrielle Heizungsanlage mit komplexen Rohrleitungen und Wärmetauschern in einer großräumigen Halle. Illustration mit AI erstellt.

Deutsche Wirtschafts- und Energieverbände drängen auf deutliche Anpassungen bei zentralen regulatorischen Vorhaben auf Bundes- und EU-Ebene. Im Vorfeld der anstehenden Beratungen richten sich die Forderungen von Organisationen wie dem BDEW, dem VKU und dem ZDH sowohl gegen Teile der geplanten Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes als auch gegen aktuelle Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung.

Eckpunkte des Ministeriums zur Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung

Am 18. September 2026 veröffentlichte das BMWE ein 16-seitiges Eckpunktepapier zur Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie eine 224-seitige Evaluierung des bestehenden Rahmens. Der Ministeriumsentwurf sieht eine Verlängerung des KWKG bis zum Jahr 2035 vor.

Neben verkürzten Förderzeiträumen umfasst das Konzept eine Anpassung der Fördersätze für Wärmenetze zur Harmonisierung mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Zudem sollen Anreize gegen eine Einspeisung bei negativen oder nur schwach positiven Strompreisen gesetzt und die Direktvermarktung analog zum EEG ausgestaltet werden.

Nach den Plänen des Ministeriums soll die maximale Förderung pro Wärmenetzprojekt von 50 auf 100 Millionen Euro angehoben werden. Das jährliche Gesamtbudget für Wärme- und Kältenetze sowie Speicher soll von 150 auf 400 Millionen Euro steigen. Gleichzeitig sinkt die geförderte Betriebsdauer von 30.000 auf 20.000 Vollbenutzungsstunden bei einem 1,5-fachen Fördersatz.

Gestützt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Juli 2026 geht das BMWE davon aus, dass keine separate beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich ist. Da die laufende Regelung zum 31. Dezember 2026 ausläuft und das Inkrafttreten erst für das erste Quartal 2027 angestrebt wird, droht ab dem 1. Januar 2027 eine temporäre Förderlücke.

Reaktionen aus Energiewirtschaft und Handwerk

Der BDEW und der Verband kommunaler Unternehmen begrüßten zentrale Weichenstellungen der am 21. September 2026 veröffentlichten Eckpunkte, mahnten jedoch Nachbesserungen an. BDEW und VKU bewerteten die kostenneutrale Stauchung über kürzere Laufzeiten bei höheren Fördersätzen positiv.

Allerdings forderten beide Organisationen eine Verlängerung des Förderrahmens bis mindestens 2038 mit letzten Ausschreibungen bis Ende 2035. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begründete dies unter anderem mit dem zeitlichen Pfad des Kohleausstiegs und forderte ein Inkrafttreten unmittelbar zum Jahresbeginn 2027.

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Die laufende KWK-Förderung endet am 31. Dezember 2026, das Inkrafttreten der Novelle ist erst für das erste Quartal 2027 angestrebt — für Betreiber entsteht eine planbare Übergangslücke. Wer jetzt die eigenen Anlagen und Investitionspfade prüft, kann Fristen, Fördersätze und Vollbenutzungsstunden rechtzeitig einordnen. Jetzt kostenlosen KWK-Report anfordern

Der VKU sieht zudem Anpassungsbedarf bei gestiegenen Investitionskosten, den Regelungen zur Modernisierung von Bestandsanlagen, dem Wegfall vermiedener Netznutzungsentgelte sowie der AgNes-Reform. Der BDEW verwies darauf, dass die Fördersätze seit 2016 unverändert geblieben seien.

Ein Kabinettsbeschluss wird für die kommenden Wochen avisiert, an den sich das parlamentarische Verfahren bis Anfang 2027 anschließen soll. Auf dem B.KWK-Kongress in Berlin stand zudem die Situation kleiner KWK-Anlagen im Mittelpunkt, deren Ausschluss der Verband verhindern will. Für den 24. September 2026 setzte das BMWE die Verbändeanhörung zur Novelle an.

Widerstand gegen Pflichten der EU-Verpackungsverordnung

Parallel wächst der Unmut über die seit dem 12. August 2026 geltende EU-Verpackungsverordnung, deren Einzelpflichten zeitlich gestaffelt wirksam werden.

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke forderte einen Stopp der Verordnung in ihrer aktuellen Ausgestaltung sowie eine grundlegende Überarbeitung. Die bestehenden Pflichten müssten ausgesetzt werden, solange sie unverhältnismäßige Bürokratie und Gefahren für die Wettbewerbsfähigkeit bedeuteten.

Der ZDH verlangt wirksame Bagatellschwellen bei der erweiterten Herstellerverantwortung, Meldungen über nationale Register mit automatischer Schnittstelle zu einem EU-Portal sowie den Verzicht auf eine verpflichtende Bevollmächtigten-Benennung für Klein- und Kleinstbetriebe.

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Parallel zur KWKG-Novelle greifen seit dem 12. August 2026 die gestaffelten Pflichten der EU-Verpackungsverordnung — mit nationalen Herstellerregistern und Bevollmächtigten-Benennung für grenzüberschreitende Lieferungen. Wer seine Verpackungsprozesse und Meldewege frühzeitig ordnet, vermeidet Mehrfachmeldungen und unnötige Bürokratie. Leitfaden EU-Verpackungsverordnung jetzt sichern

Die IHK Lüneburg-Wolfsburg rief unter dem Titel „Stop the Clock“ zu einer Protestaktion auf. Kritisiert werden insbesondere die Zersplitterung in nationale Herstellerregister und die Pflicht zur Benennung lokaler Bevollmächtigter beim grenzüberschreitenden Direktvertrieb.

Die Kammer plädiert für eine zentrale EU-Registrierung und empfahl Unternehmen den Versand von Musterschreiben an EU-Kommissarin Jessika Roswall vor Ablauf des Septembers. Am 24. September 2026 berät der EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit über das weitere Vorgehen bei der Verordnung.

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