Kurzarbeit: Neue Dokumentationspflichten und Bußgelder bis 30.000 Euro
18.06.2026 - 10:03:09 | boerse-global.de
Das Instrument bleibt damit ein zentrales Mittel zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei vorübergehendem Arbeitsausfall. Arbeitgeber müssen jedoch strenge Auflagen bei Antragstellung, Dokumentation und Arbeitszeitkonten beachten.
Wer Anspruch hat – und wer nicht
Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss von einem Entgeltausfall über zehn Prozent betroffen sein. Nur der Arbeitgeber kann den Antrag stellen. Solo-Selbstständige haben keinen Anspruch.
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Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach der Nettoentgeltdifferenz. Beschäftigte erhalten 60 Prozent dieses Betrags, bei mindestens einem Kind steigt der Satz auf 67 Prozent. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Arbeitgeber können aufstocken: Zuschüsse bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrags sind sozialversicherungsfrei, jedoch seit Sommer 2022 steuerpflichtig.
Überstunden abbauen, bevor Kurzarbeit beginnt
Vor der Gewährung von Kurzarbeit müssen Arbeitgeber laut § 96 SGB III vorhandene Überstunden und Guthaben auf Arbeitszeitkonten abbauen. Es gibt jedoch geschützte Kontingente: Arbeitszeitguthaben bis 50 Stunden, Wertguthaben und saisonale Guthaben bis 150 Stunden. Auch Anteile über zehn Prozent der Jahresarbeitszeit oder solche, die länger als ein Jahr bestehen, bleiben geschützt.
Während der Kurzarbeit sind Überstunden nur in unaufschiebbaren Notfällen erlaubt. Werden sie unrechtmäßig angeordnet, droht eine Anklage wegen Betrugs – mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Arbeitgeber müssen monatliche Arbeitszeitnachweise führen und innerhalb von drei Monaten bei der Agentur für Arbeit einreichen.
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Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht
2026 verschärfen sich die Dokumentationspflichten: Die elektronische Arbeitszeiterfassung wird flächendeckend eingeführt. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026, der Ende Mai vorgelegt wurde, deutet auf weitere Änderungen hin. Ab 2028 soll der Katalog für Lohnsteuerbescheinigungen erweitert werden – Kurzarbeitergeld muss dann detaillierter ausgewiesen werden. Korrekturen müssen bis Ende Februar des Folgejahres abgeschlossen sein.
Qualifizierung als Alternative
Unternehmen, die über die reine Entgeltsicherung hinausgehen wollen, können Fördermöglichkeiten nach dem Qualifizierungschancengesetz prüfen. Die Agentur für Arbeit übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungskosten und gewährt Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Das Ziel: Fachkräfte auch in schwächeren Phasen für künftige Anforderungen fit machen.
