Kündigungsschutz, Spitzenverdiener

Kündigungsschutz: Spitzenverdiener ab Januar 2027 leichter kündbar

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 18:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundeskabinett beschließt umfassende Arbeitsrechtsreform mit gelockertem Kündigungsschutz für Spitzengehälter und ausgeweiteten Befristungen.

Arbeitsrecht-Reform: Lockerer Kündigungsschutz für Top-Verdiener
Ein moderner, minimalistischer Schreibtisch in einem Büro mit Laptop und Notizbuch, symbolisch für arbeitsrechtliche Reformen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung hat umfassende Änderungen im Arbeitsrecht beschlossen. Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ bringt vor allem für Spitzenverdiener eine Zäsur. Ab Januar 2027 soll der Kündigungsschutz für sie gelockert werden.

Wer ist betroffen?

Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt über 177.450 Euro bekommen einen vereinfachten Auflösungsanspruch. Ihr Arbeitsverhältnis kann dann gegen Zahlung einer Abfindung leichter beendet werden. Betroffen sind schätzungsweise zwei Prozent der Vollzeitbeschäftigten.

Das Ifo-Institut legt im Herbst eine Studie zu den Kosten von Trennungen vor. Autor Yann Coatanlem beziffert die durchschnittlichen Kündigungskosten in Deutschland auf das 2,5-fache eines Jahresgehalts. Sein Vorschlag: Die Gehaltsschwelle für den gelockerten Schutz bereits bei 101.400 Euro ansetzen. Zudem regt er kürzere Kündigungsfristen nach Schweizer Vorbild an.

Befristungen werden deutlich ausgeweitet

Die sachgrundlose Befristung soll künftig für bis zu 48 Monate möglich sein. Erlaubt sind bis zu sechs Verlängerungen innerhalb dieses Zeitraums. Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2030. Das Schriftformerfordernis für Befristungen entfällt zum 1. Januar 2027.

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Weitere Änderungen im Überblick:

  • Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft
  • Arbeitnehmer müssen ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen
  • Steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind bis 75 Euro Stundenlohn möglich
  • Das Bäckerhandwerk darf ab Januar 2027 sonntags fünf statt drei Stunden backen

80 Prozent Tarifbindung als Ziel

Am 22. Juli beschloss das Kabinett einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen. Der Hintergrund: 1996 wurden noch 79 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt, heute sind es nur 49 Prozent. Die Regierung strebt eine Quote von 80 Prozent an – im Einklang mit EU-Zielen.

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Gewerkschaften sollen digitalen Zugang zu Betrieben erhalten. Tarifgebundene Unternehmen bekommen mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit, etwa durch eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit. DGB-Chefin Yasmin Fahimi findet die Pläne nicht weitgehend genug.

Jobwechsel ohne Risiko

Bereits am 15. Juli verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung. Kernstück ist die „Job-to-Job-Erprobung“: Bei drohendem Jobverlust können Arbeitnehmer eine vierwöchige Probephase in einem neuen Betrieb absolvieren, während ihr altes Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Ziel sind nahtlose Übergänge.

Parallel dazu stellte die Regierung am 22. Juli ihre Startup-Strategie mit 152 Maßnahmen vor. Thomas Hoppe, Bundesvorsitzender der Jungen Unternehmer, lobte den Bürokratieabbau und die verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Die Branche verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 mit 3053 Neugründungen ein Plus von 52 Prozent. Das Investitionsvolumen stieg auf 5,3 Milliarden Euro.

Bundeskanzler Friedrich Merz verteidigte den Reformkurs als notwendig für Wettbewerbsfähigkeit und Staatsfinanzen. Weitere Maßnahmen zur Rentenvorsorge und gegen Sozialleistungsmissbrauch kündigte er an. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer forderte hingegen deutlichere Entlastungen bei Abgaben und einen konsequenteren Bürokratieabbau.

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