Kündigungsschutz: Regierung lockert Regeln für Spitzenverdiener
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 03:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das geht aus einem Koalitionspapier vom 2. Juli 2026 hervor.
Für Spitzenverdiener soll der Kündigungsschutz gelockert werden. Die Neuregelung betrifft Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von rund 15.000 Euro – das sind etwa 0,27 Prozent der Beschäftigten. Bei einem Jahreseinkommen über 177.450 Euro können Arbeitgeber Kündigungen gegen Abfindung künftig leichter durchsetzen.
Steuerbonus statt Fünftelregelung
Die bisherige Fünftelregelung bei der Abfindungsbesteuerung soll fallen. Geplant ist ein Steuerbonus, der die Schnelligkeit eines neuen Jobeinstiegs belohnt. Dafür sollen sogenannte Arbeitsmarktdrehscheiben entstehen.
Experten sehen das kritisch. Ein Wirtschaftsforschungsinstitut warnt, dass strukturschwache Regionen benachteiligt werden könnten. Dort ist ein schneller Jobwechsel oft schwieriger. Ein Experte des IAB befürchtet zudem, dass die geplanten Erleichterungen die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt ausbremsen.
BAG verschärft Nachweispflichten
Die Hürden für wirksame Kündigungen bleiben hoch. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Anforderungen an Arbeitgeber in zwei aktuellen Urteilen verschärft.
Im Urteil vom 7. Mai 2026 betonten die Richter: Bei krankheitsbedingten Kündigungen müssen Arbeitgeber den Zugang der Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) zweifelsfrei nachweisen. Ein Einwurf-Einschreiben reicht nicht, wenn der Scanvorgang vor dem tatsächlichen Einwurf erfolgte. Ohne ordnungsgemäßes bEM gilt eine krankheitsbedingte Kündigung oft als sozial ungerechtfertigt.
Die aktuelle Rechtsprechung macht ein rechtssicheres Betriebliches Eingliederungsmanagement zur Pflicht, um teure Fehler bei krankheitsbedingten Kündigungen zu vermeiden. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Prozess korrekt aufsetzen und Ihren Betrieb absichern. Vollständige BEM-Anleitung mit Mustervorlagen jetzt kostenlos downloaden
Ein zweites Urteil vom 18. Juni 2026 stärkt die Rechte von Eltern. Der besondere Kündigungsschutz nach dem Elternzeitgesetz entsteht vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt neu – selbst wenn mehrere Abschnitte bereits in einem gemeinsamen Antrag angekündigt wurden. Arbeitgeber müssen vor einer Kündigung prüfen, ob weitere Elternzeitphasen beantragt wurden.
O2 Telefónica baut massiv ab
Der Handlungsbedarf zeigt sich konkret bei O2 Telefónica. Das Unternehmen plant den Abbau von mehr als 1.000 Stellen – das ist etwa jede sechste bis siebte Position der insgesamt 6.820 Arbeitsplätze.
Derzeit läuft ein Freiwilligenprogramm mit Aufhebungsverträgen. Juristen raten zur sorgfältigen Prüfung: Solche Verträge können zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen führen. Die angebotenen Abfindungen orientieren sich häufig an der Formel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Ein unüberlegter Aufhebungsvertrag kann nicht nur beim Arbeitslosengeld, sondern auch rechtlich zu folgenschweren Fehlern führen. Mit diesem Gratis-E-Book erhalten Sie rechtssichere Musterformulierungen und Experten-Tipps, um Arbeitsverhältnisse einvernehmlich und ohne teure Fallstricke zu beenden. Kostenlosen Ratgeber für Aufhebungsverträge sichern
Wer ist betroffen? Die Zahlen
Der aktuelle Kündigungsatlas 2026 zeigt die statistische Dimension: 57,4 Prozent der Gekündigten sind Männer, 42,6 Prozent Frauen. Das Durchschnittsalter liegt bei 41,4 Jahren. Besonders häufig erfolgen Kündigungen nach einer Betriebszugehörigkeit von zwei bis fünd Jahren.
Die durchschnittliche Abfindungshöhe beträgt 7.392,92 Euro brutto. Die Spanne reicht von geringen Beträgen bis zu sechsstelligen Summen.
Fallstricke bei der Jobsuche
Auch ohne Reform gilt: Wer einen Kündigungsschutzprozess führt, muss bei der Jobsuche Sorgfalt walten lassen. Bei unwirksamer Kündigung besteht Anspruch auf Annahmeverzugsentgelt – dieser kann aber gemindert werden, wenn der Arbeitnehmer böswillig keine zumutbare Arbeit annimmt.
Das BAG entschied: Arbeitnehmer müssen sich auch auf Stellen bewerben, die der bisherige Arbeitgeber während des Verfahrens benennt. Unterlassen sie das, kann ein fiktiver Verdienst auf die Gehaltsansprüche angerechnet werden. Juristen empfehlen, während laufender Verfahren eine aktive Bewerbungshistorie zu dokumentieren.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
