Kündigungsschutz: Hertha BSC zahlt Bobic 4 Millionen Euro
Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 13:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nach einer mehrjährigen rechtlichen Auseinandersetzung haben der Fußball-Zweitligist Hertha BSC und sein ehemaliger Sport-Geschäftsführer Fredi Bobic eine Einigung erzielt. Am 31. August 2026 stellte das Landgericht Berlin einen gerichtlichen Vergleich fest, der das laufende Verfahren zwischen den beiden Parteien offiziell beendet. Im Zentrum der Vereinbarung steht eine Millionenzahlung des Vereins an den früheren Manager.
Die finanziellen Details des gerichtlichen Vergleichs
Der nun gerichtlich festgestellte Vergleich sieht vor, dass Hertha BSC an Fredi Bobic eine Summe von rund 4 Mio. Euro zahlt. Mit dieser Zahlung werden sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis sowie der darauffolgenden Kündigung abgegolten. Die Einigung markiert das Ende eines Rechtsstreits, der die Finanzplanung des Berliner Vereins über einen längeren Zeitraum belastet hatte.
Die Summe von rund 4 Mio. Euro liegt deutlich über früheren Angeboten, die im Rahmen des Verfahrens diskutiert worden waren. Der Vergleich dient dazu, weitere langwierige Instanzen und die damit verbundenen Prozessrisiken sowie zusätzliche Kosten für beide Seiten zu vermeiden. Juristisch wird durch die gerichtliche Feststellung ein verbindlicher Schlusspunkt gesetzt, der eine sofortige Vollstreckbarkeit der vereinbarten Bedingungen ermöglicht.
Chronologie des Konflikts und vorangegangene Urteile
Der Weg zu dieser Einigung war von mehreren gescheiterten Schlichtungsversuchen und gerichtlichen Zwischenschritten geprägt. Bereits im Mai 2025 lag ein Vergleichsvorschlag im Raum, der eine Zahlung von 3,2 Mio. Euro vorsah. Hertha BSC hatte diesen Vorschlag zu jenem Zeitpunkt jedoch abgelehnt, woraufhin der Rechtsstreit in die nächste Phase ging.
Wer sich mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen befasst, weiß um die hohen Risiken kostspieliger Nachzahlungen. Dieser kostenlose Ratgeber liefert rechtssichere Musterformulierungen, um Aufhebungsverträge ohne teure Gerichtsverfahren rechtssicher zu gestalten. Gratis-E-Book mit Musterformulierungen herunterladen
Im weiteren Verlauf kam es im September 2025 zu einem sogenannten Urkundenprozess vor dem Landgericht Berlin. In diesem speziellen Verfahrensformat, das primär auf der Auswertung von Dokumenten basiert, erlitt der Verein eine juristische Niederlage. Hertha BSC wurde damals zur Zahlung von 3,35 Mio. Euro brutto verpflichtet.
Zusätzlich zu diesem Grundbetrag hätte der Club die anfallenden Zinsen sowie die gesamten Prozesskosten tragen müssen. Das nun erzielte Ergebnis von rund 4 Mio. Euro reflektiert unter anderem die aufgelaufenen finanziellen Forderungen seit diesem erstinstanzlichen Urteil.
Bedeutung für die arbeitsrechtliche Praxis im Profisport
Der Fall verdeutlicht die Komplexität von Kündigungsschutzprozessen auf der Managementebene im professionellen Sport. Arbeitsverträge für Geschäftsführer und Sportvorstände sind in der Regel hoch dotiert und an spezifische Klauseln gebunden, deren Wirksamkeit bei einer vorzeitigen Trennung häufig den Gegenstand gerichtlicher Prüfungen bildet.
Einvernehmliche Lösungen im Arbeitsrecht sparen Zeit und bares Geld, sofern die Verträge juristisch wasserdicht aufgesetzt sind. Das kostenlose Experten-E-Book zeigt Führungskräften und Arbeitgebern, wie sie folgenschwere Fehler in Aufhebungsverträgen von Anfang an vermeiden. Kostenlosen Musterformulierungs-Report sichern
Die Entscheidung von Hertha BSC, den Rechtsstreit nun durch einen Vergleich in Millionenhöhe zu beenden, unterstreicht die Risiken, die mit der Ablehnung früherer, niedrigerer Vergleichsvorschläge verbunden sein können. Während der Verein im Frühjahr des Vorjahres noch eine Zahlung von 3,2 Mio. Euro ausschlug, führte die Fortsetzung des Verfahrens letztlich zu einer höheren finanziellen Belastung.
Für die Branche zeigt dieser Abschluss, dass gerichtliche Vergleiche trotz hoher Summen oft das bevorzugte Mittel sind, um langjährige Unsicherheiten in der Bilanzierung und in der öffentlichen Darstellung zu vermeiden. Mit der Feststellung durch das Landgericht Berlin ist die Personalie Bobic für Hertha BSC juristisch abgeschlossen.
