Kündigungsschutz: Eltern erhalten Schutz für jeden Elternzeit-Abschnitt
29.05.2026 - 01:30:33 | boerse-global.de
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm und das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben richtungsweisende Entscheidungen gefällt, während die Bundesregierung über Kürzungen beim Elterngeld nachdenkt.
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Kündigungsschutz für jeden Elternzeit-Abschnitt
Das LAG Hamm entschied am 28. Mai 2026: Der besondere Kündigungsschutz nach Paragraf 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) gilt für jeden wirksam beantragten Abschnitt der Elternzeit – nicht nur für den ersten.
Arbeitgeber können Angestellte also auch in den Pausen zwischen einzelnen Elternzeit-Blöcken nicht kündigen. Solange ein Abschnitt rechtsgültig beantragt wurde, bleibt der gesetzliche Schutz für dieser Zeitraum bestehen.
Diese Stärkung der Elternrechte folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2025. Damals erweiterten die Luxemburger Richter den Diskriminierungsschutz auf den sogenannten „Schutz durch Assoziation“ für Eltern behinderter Kinder. Arbeitgeber müssen demnach aktive Maßnahmen ergreifen – etwa feste Arbeitszeiten oder Arbeitsplatzanpassungen – um pflegende Angehörige zu unterstützen.
Grenzen der Vertragsfreiheit
Das BAG hat Arbeitgebern einen Riegel vorgeschoben, die sich nach einer unwirksamen Kündigung um ihre finanziellen Pflichten drücken wollen. Seit dem 28. Januar 2026 ist klar: Der vollständige vertragliche Ausschluss von Annahmeverzugslohn nach Paragraf 615 BGB ist unwirksam, wenn sich die Kündigung als rechtswidrig herausstellt.
Besonders brisant: Arbeitgeber können nicht mehr durch Rechtswahlklauseln – etwa die Berufung auf US-amerikanisches Recht – die deutschen Kündigungsschutzregeln umgehen. Das wirtschaftliche Risiko einer unwirksamen Kündigung bleibt bei ihnen.
Anders sieht es beim Hinweisgeberschutz aus: Das BAG entschied am 27. Mai 2026, dass eine Kündigung in der Probezeit rechtens war. Der Arbeitgeber hatte die Entscheidung bereits drei Tage vor der Meldung des Mitarbeiters getroffen. Ein Kausalzusammenhang zwischen Meldung und Kündigung muss nachgewiesen sein, um den Schutz des Hinweisgebergesetzes zu aktivieren.
Rekord bei Teilzeit – und drohende Kürzungen beim Elterngeld
Die juristischen Entwicklungen fallen in eine Zeit historisch hoher Teilzeitquoten. Am 27. Mai 2026 veröffentlichte Daten zeigen: Die Teilzeitquote erreichte 2025 mit 31,9 Prozent einen Rekordwert. Bei Müttern mit Kindern unter 18 Jahren liegt sie bei 66,4 Prozent, bei Vätern bei lediglich 8,6 Prozent.
Gitta Connemann, Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung, kritisierte die Entwicklung scharf. Die hohe Teilzeitquote bremse das Wirtschaftswachstum, so Connemann. Sie fordert eine Reduzierung der gesetzlichen Teilzeitansprüche – außer bei Pflege oder Kinderbetreuung.
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Gleichzeitig steht die Bundesregierung unter massivem Sparzwang. Familienministerin Karin Prien muss im Bundeshaushalt 2027 über 500 Millionen Euro einsparen. Berichten zufolge erwägt die Regierung, die Bezugsdauer des Elterngeldes von 14 auf 12 Monate zu verkürzen. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek nannte die Pläne einen „herben Rückschlag für Familien“. Im Gegenzug soll das Kindergeld ab 2027 automatisch ausgezahlt werden – ohne gesonderten Antrag.
Telekom sichert Jobs bis 2028
Während die staatlichen Leistungen unter Druck geraten, haben Tausende Beschäftigte langfristige Sicherheit durch Tarifverhandlungen gewonnen. Nach 36-stündigen Verhandlungen einigten sich die Deutsche Telekom und die Gewerkschaft Verdi am 28. Mai 2026 auf einen neuen Tarifvertrag.
Das Kernstück: Der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen wird für rund 60.000 Mitarbeiter bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Hinzu kommt ein dreistufiges Gehaltsplus: 340 Euro mehr im August 2026, weitere 480 Euro im Juli 2027 und eine finale Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,4 Prozent im Juni 2028.
Der Abschluss sichert einem der größten deutschen Arbeitgeber eine Phase der Stabilität – inmitten eines grundlegenden Wandels von Arbeitsrecht und Familienpolitik.
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