Kündigungsschutz, BAG-Urteil

Kündigungsschutz: BAG-Urteil macht Massenentlassungsfehler unwirksam

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 09:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Varta, Marinomed und VBI Plastic melden Insolvenz an. Tausende Arbeitsplätze sind gefährdet, während Österreich vor einer Finanzlücke beim Insolvenzschutz warnt.

Varta, Marinomed & VBI Plastic: Mehrere Firmenpleiten erschüttern den Markt
Ein Schreibtisch mit Taschenrechner und Unterlagen vor einer verschwommenen Industriehalle als Symbol für Unternehmensinsolvenzen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Gleich mehrere Großunternehmen haben in dieser Woche Insolvenz angemeldet. Der Batteriehersteller Varta, das Biotech-Unternehmen Marinomed und die VBI Plastic GmbH kämpfen ums Überleben. Tausende Arbeitsplätze sind bedroht.

Varta: 3.260 Mitarbeiter in der Schwebe

Der bekannteste Fall ist Varta. Am 24. Juli stellte der Batteriehersteller einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Stuttgart. Rund 3.260 Beschäftigte sind betroffen.

Als Hauptgründe gelten verschlechterte Marktbedingungen und der Verlust eines wichtigen Ankerkunden aus dem Technologiesektor. Die Löhne sollen vorerst weitergezahlt werden.

Eine Gläubigergruppe um die Deutsche Bank will die Consumer-Sparte übernehmen. Das Werk in Nördlingen mit rund 350 Stellen steht dagegen vor der Schließung.

Marinomed und VBI Plastic: Zwei weitere Fälle

Einen Tag zuvor, am 23. Juli, beantragte das Biotech-Unternehmen Marinomed ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. 30 Mitarbeiter und rund 90 Gläubiger sind betroffen. Grund sind ausbleibende Zahlungen aus früheren Geschäftstransaktionen. Das Unternehmen strebt eine Sanierungsplanquote von 20 Prozent innerhalb von zwei Jahren an.

Bereits am 9. Juli ordnete das Amtsgericht Bonn Sicherungsmaßnahmen für die VBI Plastic GmbH & Co. KG an. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bestellt, der Betrieb läuft zunächst weiter. Für die Beschäftigten sind die Nettobezüge der letzten drei Monate vor Verfahrenseröffnung durch Insolvenzgeld abgesichert.

Österreich warnt vor Finanzlücke beim Insolvenzschutz

Die Absicherung von Arbeitnehmerentgelten ist auch politisch ein Thema. In Österreich schlug Arbeitsministerin Korinna Schumann am heutigen Samstag Alarm: Dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) droht eine Finanzlücke.

Das Guthaben könnte von 385 Millionen Euro bis Jahresende auf nur noch 40 Millionen Euro schrumpfen. Ursache ist die deutliche Senkung der Arbeitgeberbeiträge zwischen 2016 und 2022. Die Ministerin kündigte Maßnahmen an, eine Anhebung des Beitragssatzes ab 2027 steht im Raum. Gewerkschaften fordern eine solide Finanzierung, damit Beschäftigte bei Pleiten nicht die Zeche zahlen.

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BAG-Urteil: Fehler bei Massenentlassungen können Kündigungen unwirksam machen

Neben der finanziellen Absicherung spielen formale Anforderungen eine entscheidende Rolle. Ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2026 zeigt: Fehler bei Massenentlassungsanzeigen können Kündigungen unwirksam machen.

Im Insolvenzfall gelten zudem spezifische Regeln. Nach § 113 InsO verkürzt sich die Kündigungsfrist auf maximal drei Monate zum Monatsende. Betroffene müssen wissen: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden.

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Justizministerium will Insolvenzverwalter reformieren

Um die Qualität von Insolvenzverfahren zu erhöhen, hat das Bundesjustizministerium am 24. Juli einen Gesetzentwurf vorgelegt. Geplant ist eine bundesweit gültige Zulassung für Insolvenzverwalter, die an eine mündliche Prüfung gebunden ist.

Ein zentrales Berufsträgerregister und eine Berufskammer sollen die Aufsicht verbessern. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro. Fachverbände begrüßen die Initiative als Schritt zu mehr Transparenz. Stellungnahmen sind bis zum 25. September 2026 möglich.

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