Kündigungsschutz, BAG

Kündigungsschutz: BAG stärkt Elternzeitschutz ab Juni

19.06.2026 - 04:04:18 | boerse-global.de

Aktuelle BAG-Urteile und politische Beschlüsse verändern die Rechtslage für Angestellte im öffentlichen Dienst grundlegend.

Öffentlicher Dienst: Neue Urteile verschärfen Kündigungsschutz-Regeln
Kündigungsschutz - Eine Nahaufnahme eines stilisierten Gerichtshammers und juristischer Dokumente, die Kündigungsfristen und den Kündigungsschutz symbolisieren. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Aktuelle Urteile und politische Beschlüsse verändern die Rechtslage grundlegend.

Gestaffelte Fristen und Unkündbarkeit

Die Kündigungsfristen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) richten sich nach der Betriebszugehörigkeit. In den ersten sechs Monaten beträgt die Frist zwei Wochen zum Monatsschluss. Nach einem Jahr sind es ein Monat, nach zwölf Jahren bereits sechs Monate zum Quartalsende.

Eine Besonderheit: Die ordentliche Unkündbarkeit. Wer in den westdeutschen Bundesländern das 40. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 15 Jahren beim selben Arbeitgeber arbeitet, kann nicht mehr ordentlich gekündigt werden. Möglich bleibt nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Zudem müssen Ansprüche innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten geltend gemacht werden.

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BAG stärkt Schutz in Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Kündigungsschutz für Eltern am 18. Juni 2026 präzisiert. Der Schutzzeitraum beginnt vor jedem einzelnen Abschnitt einer aufgeteilten Elternzeit neu. Die gesetzliche Vorwirkung tritt jeweils acht Wochen vor Beginn eines angekündigten Zeitraums in Kraft.

Das Gericht stellte klar: Das gilt auch, wenn ein Beschäftigter mehrere Abschnitte der Elternzeit in einem einzigen Schreiben beantragt. Der Schutz besteht unabhängig davon, ob sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befindet oder die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz erfüllt ist.

Auch das Bundesverwaltungsgericht befasste sich Mitte Juni mit dem öffentlichen Dienst. Die Richter entschieden: Eine zeitliche Lücke zwischen Referendariat und Übernahme in den Schuldienst darf Lehrkräften bei der Berechnung ihrer späteren Versorgung nicht zum Nachteil gereichen.

Rückforderungen bei Renteneintritt

Ein weiteres BAG-Urteil zeigt finanzielle Risiken auf. Bekommt ein Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt, entfällt der Anspruch auf den zuvor gezahlten Krankengeldzuschuss nach TVöD oder TV-L. Arbeitgeber dürfen dann bereits geleistete Zuschüsse und anteilige Jahressonderzahlungen zurückfordern.

In einem verhandelten Fall belief sich die Rückforderung auf über 2.700 Euro. Vermeiden lässt sich das nur, wenn der Beschäftigte den Rentenbescheid unverzüglich nach Erhalt beim Arbeitgeber meldet.

Zum 1. Juli 2026 ändern sich zudem die Pfändungsfreigrenzen. Personalabteilungen im öffentlichen Dienst müssen diese bei der Entgeltabrechnung berücksichtigen.

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Weniger Abfindungen, mehr Sparkurs

Im öffentlichen Sektor zeichnet sich ein restriktiverer Kurs bei Abgangsentschädigungen ab. Die Schweiz geht voran: Der Ständerat beschloss am 18. Juni 2026 ein Verbot solcher Zahlungen für das Topkader der Bundesverwaltung. Hintergrund stehen Debatten über hohe Abfindungen der vergangenen Jahre, die teilweise mehrere hunderttausend Franken betrugen. Künftig soll zudem eine Rückzahlungspflicht greifen, falls Betroffene kurz nach ihrem Ausscheiden eine neue Stelle antreten.

Auch in Deutschland wirken wirtschaftliche Zwänge. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) verständigte sich für 2026 auf eine Nullrunde bei den Gehaltsanpassungen, um ein Defizit von rund 20 Millionen Euro auszugleichen. Der bestehende Kündigungsschutz wurde im Zuge dieser Einigung bis zum 31. Oktober 2026 befristet.

Was kommt als Nächstes?

Ein Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz sieht vor: Abweichungen vom Acht-Stunden-Tag sollen künftig nur noch auf Basis von Tarifverträgen zulässig sein. Gleichzeitig ist eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung geplant.

Deutschland steht zudem unter Druck, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umzusetzen. Die Frist lief bereits Anfang Juni 2026 ab. Die Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber zur Offenlegung von Entgeltstrukturen. Das dürfte besonders im öffentlichen Dienst zur weiteren Angleichung der Gehälter und zur Reduzierung des geschlechtsspezifischen Verdienstunterschieds beitragen.

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