Kündigungsschutz, BAG

Kündigungsschutz: BAG stärkt Elternzeit-Regelungen ab sofort

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 05:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de

BAG stärkt Kündigungsschutz für Eltern, während Gerichte klare Regeln zu Gehaltsverzug und Homeoffice-Anspruch aufstellen.

Arbeitsrecht 2026: Neue Urteile zu Lohn, Kündigung und Homeoffice
Ein Kalenderblatt mit einem markierten Datum und im Hintergrund unscharf ein Stapel Münzen, der finanzielle Fristen und rechtliche Angelegenheiten symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt klare Grenzen.

Laut § 614 BGB ist das Gehalt spätestens am ersten Tag des Folgemonats fällig – es sei denn, der Vertrag regelt etwas anderes. Kommt der Arbeitgeber in Verzug, entstehen automatisch Ansprüche auf Verzugszinsen. Unter Umständen können auch Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Drei Monate sind die Schmerzgrenze

Arbeitsrechtsexperten raten: Ohne Lohn sollten Sie nicht unbegrenzt weiterarbeiten. Maximal drei Monate sollten Beschäftigte ohne Zahlung tätig sein. Wer länger wartet, geht vor allem bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ein finanzielles Risiko ein – das Insolvenzgeld ist zeitlich begrenzt.

Ein wichtiger Hinweis der Gerichte: Das Gehalt ist kein Betriebsgeheimnis. Der Austausch unter Kollegen über die Vergütung ist grundsätzlich erlaubt. Das bestätigte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.

BAG stärkt Kündigungsschutz für Eltern

Ein Grundsatzurteil vom 18. Juni 2026 sorgt für mehr Sicherheit: Der besondere Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) entsteht vor jedem Elternzeitabschnitt neu. Das gilt auch, wenn mehrere Abschnitte in einem einzigen Antrag zusammengefasst wurden.

Arbeitgeber müssen vor einer Kündigung prüfen, ob für die Zukunft bereits Elternzeit beantragt wurde. Eine Kündigung innerhalb der achtwöchigen Vorwirkungsfrist vor Beginn eines Abschnitts ist unwirksam.

Anzeige

Ob Kündigungsschutz oder Entgeltfortzahlung – viele Arbeitsverhältnisse basieren heute noch auf veralteten Vertragsgrundlagen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, welche Klauseln seit der neuesten Gesetzesänderung nicht mehr zulässig sind und wie Sie sich absichern. Lauern auch in Ihren Arbeitsverträgen diese 6 gefährlichen Fallen?

Auch bei Kündigungsschutzklagen gibt es Klarheit: Ist die Kündigung unwirksam, muss der Arbeitgeber das Entgelt für die Zwischenzeit nachzahlen. Allerdings kann dieser Anspruch sinken, wenn der Arbeitnehmer es böswillig unterlässt, eine zumutbare andere Arbeit anzunehmen. Das BAG betont: Eine Bewerbung sollte dokumentiert werden, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Homeoffice: Kein dauerhafter Rechtsanspruch

Das Arbeitsgericht Düsseldorf stellte klar: Ohne vertragliche Zusage oder Betriebsvereinbarung gibt es keinen dauerhaften Anspruch auf Homeoffice. Allerdings darf ein einmal gewährtes Homeoffice nicht willkürlich gestrichen werden. Der Arbeitgeber muss konkret begründen, warum die Präsenz im Betrieb die Abläufe verbessert.

Krankengeld: Wichtige Neuerungen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied Anfang 2025: Ein unterschriebener Arbeitsvertrag allein begründet noch keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeit nie aufgenommen wurde. Zudem entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach einer vierwöchigen Wartezeit.

Ab dem 1. Januar 2027 kommt eine Neuerung: Dann sind Teilkrankschreibungen in drei Stufen (25, 50 und 75 Prozent der Arbeitszeit) möglich – vorausgesetzt, Arzt und Arbeitgeber stimmen zu. Die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen bleibt unverändert. Das entsprechende Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze wurde am 10. Juli 2026 verabschiedet.

Stellenabbau bei O2, VW und Mercedes

Großkonzerne befinden sich im Umbau. O2 Telefónica plant den Abbau von mehr als 1.000 Stellen – das ist etwa jede sechs bis siebte Position. Das Unternehmen setzt auf Freiwilligenprogramme. Juristen raten betroffenen Arbeitnehmern: Aufhebungsverträge nicht ungeprüft unterschreiben, Abfindungshöhen individuell verhandeln.

Anzeige

Angesichts drohender Stellenstreichungen und Freiwilligenprogramme ist es für Betroffene entscheidend, ihre Rechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu kennen. In diesem kostenlosen E-Book erfahren Sie, wie Sie rechtssichere Vereinbarungen treffen und teure Fehler bei Abfindungen vermeiden. Arbeitsverhältnis beenden ohne Kündigungsfrist und ohne Anwalt: So geht's rechtssicher

Bei Volkswagen und Mercedes-Benz verschärft sich die Lage. Bei VW wird über massiven Stellenabbau und mögliche Werksschließungen in Hannover, Emden oder Zwickau spekuliert. Der Betriebsrat kritisierte Konzernchef Blume scharf wegen mangelnder Informationsweitergabe. Bei Mercedes-Benz stehen offenbar Sparmaßnahmen im Raum – inklusive Ende der Homeoffice-Regelungen und möglicher Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Die Quartalszahlen legt der Konzern voraussichtlich am 28. Juli 2026 vor.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69757047 |