Kündigungsatlas 2026: Verheiratete Männer ab 41 besonders gefährdet
18.06.2026 - 14:08:16 | boerse-global.de
Die Analyse von rund 3.200 Fällen liefert überraschende Details.
Männer machen 57,4 Prozent der Gekündigten aus. Die größte Risikogruppe sind 31- bis 40-Jährige mit 34,4 Prozent. Besonders auffällig: Verheiratete Männer ab 41 Jahren tauchen überproportional häufig im Datensatz auf.
Dieser eine Fehler im Aufhebungsvertrag kostete einen Arbeitgeber über 10.000 Euro Nachzahlung. Wie Sie rechtssichere Aufhebungsverträge aufsetzen und teure Gerichtsverfahren vermeiden – der kostenlose Experten-Ratgeber zeigt es Ihnen. Gratis-E-Book mit Musterformulierungen jetzt herunterladen
Freitag ist Kündigungstag Nummer eins. 19,64 Prozent aller Trennungen fallen auf diesen Wochentag, dicht gefolgt vom Donnerstag mit 19,15 Prozent. Die meisten Kündigungen erfolgen nach zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit.
Das durchschnittliche Bruttogehalt der Gekündigten lag bei 3.919,20 Euro. Die gezahlten Abfindungen erreichten im Schnitt 7.392,92 Euro. Nur 22,2 Prozent der untersuchten Fälle waren explizit betriebsbedingt.
Führungskräfte in der Krise
Die Situation für hochqualifizierte Arbeitnehmer hat sich verschlechtert. 2025 stieg die Zahl der arbeitslosen Führungskräfte um 14 Prozent auf 49.000. Der Verband DFK meldete eine Rekordzahl an Beratungsfällen.
Ihr Rat an Betroffene: Fordert sieben bis 14 Tage Reaktionszeit für die Prüfung von Aufhebungsverträgen. Als Orientierung für Abfindungen gilt ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Die Industrie verzeichnet derweil einen historischen Tiefstand. Laut Bertelsmann-Stiftung sank die Beschäftigtenzahl auf 6,6 Millionen – der niedrigste Wert seit 2014. Der Industrieanteil am Arbeitsmarkt fiel von 22 auf 19 Prozent.
Grund ist vor allem die Zurückhaltung bei Neueinstellungen, weniger massive Entlassungswellen. Auch der Lohnvorsprung der Industriebeschäftigten gegenüber anderen Branchen schrumpfte deutlich.
Arbeitsverhältnisse ohne Kündigungsfrist und ohne teure Anwälte beenden: Mit den richtigen Vorlagen lassen sich Aufhebungsverträge rechtssicher und effizient gestalten. Dieser kostenlose Report erspart Personalverantwortlichen Zeit und kostspielige Fehler. Kostenlosen Musterformulierungs-Report sichern
Gerichte verschärfen die Regeln
Mehrere Urteile definieren die Pflichten von Arbeitgebern neu. Der EuGH entschied bereits 2022: Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist selbst in der Probezeit nur zulässig, wenn der Arbeitgeber zuvor angemessene Vorkehrungen geprüft hat.
Dazu gehört die Frage, ob ein anderer geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht – sofern dies keine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Faktisch verlagert die Rechtsprechung Elemente des Kündigungsschutzes in die ersten sechs Monate.
Auch bei Massenentlassungen sind die Hürden hoch. Das BAG stellte klar: Für die Anzeige von Massenentlassungen ist die Agentur für Arbeit am Ort der sozioökonomischen Auswirkungen zuständig. Tarifvertragliche Sonderregeln dürfen nicht zulasten der unionsrechtlichen Bestimmungen gehen.
Das LAG München präzisierte zudem die Informationsrechte von Arbeitnehmern. Sie haben keinen Anspruch auf eine vollständige Kopie interner Untersuchungsberichte nach der DSGVO, wohl aber ein Einsichtsrecht in die sie betreffenden personenbezogenen Daten. Solche Berichte sind Teil der Personalakte.
Politik plant flexiblere Arbeitszeiten
Das BMAS arbeitet an einem Entwurf, der Tarifparteien künftig eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit ermöglichen soll. Der Achtstundentag würde flexibler. Arbeitgeberverbände wie Gesamtmetall kritisieren den Entwurf als noch zu restriktiv.
Finanzielle Engpässe führen in einzelnen Sektoren zu konkreten Vereinbarungen. Der MDR beschloss für 2026 eine Nullrunde bei den Entgelten. Im Gegenzug schließt der Sender betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31. Oktober 2026 aus. Hintergrund sind notwendige Einsparungen in Millionenhöhe wegen der blockierten Erhöhung der Rundfunkbeiträge.
