Kündigungen: Fast die Hälfte erhält keine Abfindung
09.06.2026 - 21:11:44 | boerse-global.de
Das zeigt der Anfang Juni veröffentlichte Kündigungsreport der HR works GmbH. Gleichzeitig werden Entlassungsprozesse immer kürzer – und KI wird zunehmend als Kündigungsgrund genannt.
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Zehn Minuten für den Rauswurf
Für die Studie befragte die HR works GmbH über 6.000 Beschäftigte. Das Ergebnis: 63 Prozent aller Entlassungsgespräche dauern maximal zehn Minuten. Nur jeder dritte Betroffene darf dabei seine Sicht der Dinge schildern.
Die Art der Kündigung verändert sich ebenfalls. Zwar erfolgen 59 Prozent der Entlassungen noch im persönlichen Gespräch. Doch digitale Wege gewinnen an Bedeutung:
- 22 Prozent der Kündigungen kommen schriftlich
- Elf Prozent per Video-Call
- Acht Prozent per Telefon
Besonders auffällig: Der Anteil von Kündigungen wegen KI-Einsatz stieg von einem Prozent (2022) auf acht Prozent (2026).
Kein Automatismus auf Abfindung
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen bei Kündigung eine Abfindung zusteht. Das stimmt nicht. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen – etwa aus Sozialplänen, Tarifverträgen oder Paragraf 1a Kündigungsschutzgesetz. Letzterer gewährt bei betriebsbedingten Kündigungen 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr – allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer auf eine Klage verzichtet.
In größeren Unternehmen werden bei Betriebsänderungen meist Sozialpläne ausgehandelt. Diese bewerten Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten oder Schwerbehinderung. In der Praxis liegt der Faktor oft bei 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr. In Konzernen sind bis zu 1,0 oder in gerichtlichen Vergleichen sogar mehr drin.
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Industrie baut massiv ab
Aktuelle Beispiele zeigen den Druck:
- Evosoft (Siemens-Tochter): Stellt Geschäftstätigkeit in Deutschland bis Ende 2027 ein. 377 Mitarbeiter betroffen, vor allem in Nürnberg. Grund: Verlagerung der IT-Entwicklung ins Ausland.
- NTB Bremerhaven: Automatisierung des Containerumschlags kostet rund 500 von 1.000 Stellen. Investition: eine Milliarde Euro in selbstfahrende Transporter. Ältere Mitarbeiter erhalten Angebote für Altersteilzeit oder Frührente.
- Dow Chemical: Am Standort Stade fallen 110 Stellen weg – rund zehn Prozent der Belegschaft.
Wichtig für Betroffene: Das Bundesarbeitsgericht entschied am 1. April 2026, dass Kündigungen unwirksam sind, wenn eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit fehlt. Das gilt ab 30 Entlassungen innerhalb von 30 Tagen in Betrieben mit über 500 Beschäftigten.
Manager besonders betroffen
Die Zahl arbeitsloser Führungskräfte stieg um 14 Prozent auf rund 49.000. Experten raten: Bei Entlassungen sieben bis 14 Tage Reaktionszeit einfordern, Abfindungen strategisch verhandeln. Oft sind Faktoren von einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr drin. Aber Vorsicht: Steuereffekte und mögliche Pensionsansprüche berücksichtigen.
Wer Unterhalt zahlen muss, sollte genau rechnen. Das Kammergericht wertet Abfindungen im ersten Jahr als Lohnersatz. Der Empfänger muss die Differenz zwischen früherem Nettoeinkommen und Arbeitslosengeld ausgleichen.
Politische Reformen in Sicht
Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt. Gleichzeitig verschärfen sich die Regeln für Nachweise im Widerspruchsverfahren. Das Bundesbauministerium diskutiert zudem Einsparungen beim Wohngeld für 2027. Laut Prognosen könnten bis zu 1,2 Millionen Haushalte betroffen sein.
DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisiert die Sparpläne scharf. Sie sieht die Binnennachfrage und das Wirtschaftswachstum gefährdet.
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